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   VG Hannover, 06.02.2003 - 6 B 444/03   

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https://dejure.org/2003,34861
VG Hannover, 06.02.2003 - 6 B 444/03 (https://dejure.org/2003,34861)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.02.2003 - 6 B 444/03 (https://dejure.org/2003,34861)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 6 B 444/03 (https://dejure.org/2003,34861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zuweisung des Platzes für das schulische Betriebspraktikum durch die Schule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 SchulG ND; § 54 Abs 1 SchulG ND; § 120 Abs 3 SchulG ND; § 121 SchulG ND; § 35 VwVfG; Art 2 Abs 1 GG; Art 3 Abs 1 GG; Art 12 Abs 1 S 1 GG; § 78 Abs 1 VwGO; § 123 VwGO
    Allgemeiner Gleichheitssatz; Berufswahl; Betriebspraktikum; einstweilige Anordnung; Ermessen; Fachaufsicht; fachaufsichtliches Einschreiten; Gleichbehandlung; Persönlichkeitsrecht; Praktikumszuweisung; Rechtsträger; Rechtsträgerprinzip; Regelungsanordnung; Schulbehörde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Hannover, 06.02.2003 - 6 B 444/03
    Zwar ist nicht zu verkennen, dass der genannte Schutzbereich in Literatur und Rechtsprechung teilweise sehr weit verstanden wird (vgl. Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 5. Aufl., 2000, Art. 12 Rn. 55; Jarass, Zum Grundrecht auf Bildung und Ausbildung, DÖV 1995, S. 674 [675]; BVerfGE 41, 251 [260 ff.]; 58, 257 [272 ff.], jeweils m.w.N.) und dabei insbesondere auch das BVerfG gerade den Bereich der gymnasialen Oberstufe wegen seiner zeitlichen und inhaltlichen Nähe zur anschließenden Berufswahl des Schülers in verstärktem Umfang in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG mit einbezogen hat (BVerfGE 58, 257 [272 ff.]).

    Voraussetzung ist hierfür ist jedoch immer, dass die in Rede stehende Maßnahme geeignet ist, die Berufs(wahl)freiheit (zumindest mittelbar) derart erheblich zu beeinträchtigen, dass ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG geboten ist (BVerfGE 41, 251 [262]), was wiederum voraussetzt, dass die Maßnahme den weiteren Bildungs- und Lebensweg des betroffenen Schülers und damit seine soziale Rolle in erheblichem Maße beeinflusst und geeignet ist, seine Lebens- und Berufschancen maßgeblich zu beeinträchtigen (BVerfGE 58, 257 [273 f.]).

    Zum anderen kann keine Rede davon sein, dass die Wahl des Betriebes für ein Schülerbetriebspraktikum in der 11. Klasse (der Vorstufe) der gymnasialen Oberstufe den weiteren Bildungs- und Lebensweg des betroffenen Schülers und seine soziale Rolle in erheblichem Maße beeinflussen oder die Weigerung, ihn sein Betriebspraktikum in einem bestimmten Betrieb ableisten zu lassen, seine Lebens- und Berufschancen maßgeblich beeinträchtigen könnte (vgl. BVerfGE 58, 257 [273 f.]).

    Vielmehr kommt allenfalls in Betracht, die Teilnahme an einem von der Schule durchgeführten Betriebspraktikum dem Schutzbereich des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 58, 257 [274]; Jarass, a.a.O. [675 f.]) oder dem Grundrecht auf Bildung aus Art. 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) (das möglicherweise auch aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 GG ableitbar ist; vgl. Jarass, a.a.O. [677 f.]) zuzuordnen oder aus Art. 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) ein entsprechendes Recht auf Teilhabe an dieser schulischen Bildungsveranstaltung herzuleiten (vgl. Jarass, a.a.O. [676 f.]).

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus VG Hannover, 06.02.2003 - 6 B 444/03
    Zwar ist nicht zu verkennen, dass der genannte Schutzbereich in Literatur und Rechtsprechung teilweise sehr weit verstanden wird (vgl. Jarass/Pieroth, GG, Kommentar, 5. Aufl., 2000, Art. 12 Rn. 55; Jarass, Zum Grundrecht auf Bildung und Ausbildung, DÖV 1995, S. 674 [675]; BVerfGE 41, 251 [260 ff.]; 58, 257 [272 ff.], jeweils m.w.N.) und dabei insbesondere auch das BVerfG gerade den Bereich der gymnasialen Oberstufe wegen seiner zeitlichen und inhaltlichen Nähe zur anschließenden Berufswahl des Schülers in verstärktem Umfang in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG mit einbezogen hat (BVerfGE 58, 257 [272 ff.]).

    Voraussetzung ist hierfür ist jedoch immer, dass die in Rede stehende Maßnahme geeignet ist, die Berufs(wahl)freiheit (zumindest mittelbar) derart erheblich zu beeinträchtigen, dass ihre Einbeziehung in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG geboten ist (BVerfGE 41, 251 [262]), was wiederum voraussetzt, dass die Maßnahme den weiteren Bildungs- und Lebensweg des betroffenen Schülers und damit seine soziale Rolle in erheblichem Maße beeinflusst und geeignet ist, seine Lebens- und Berufschancen maßgeblich zu beeinträchtigen (BVerfGE 58, 257 [273 f.]).

  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Da die Grenzen zwischen Erziehung und Ausbildung fließend sind (vgl. BT-Drucks. VI/3521 S. 21), das ganztägige Schülerpraktikum immerhin drei Wochen dauern und der Angeklagte in diesem Zeitraum ansonsten den Lehrer zukommende Aufgaben jedenfalls faktisch wahrnehmen sollte (vgl. bereits RG, Urteil vom 14. Februar 1928 - I 1227/27, RGSt 62, 33, 34), ist nicht entscheidend, ob das Praktikum berufsbezogen ist (ablehnend bei schulischem Betriebspraktikum VG Hannover, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 6 B 444/03, juris Rn. 32) und Schüler während des Praktikums weiter durch Lehrkräfte betreut werden (s. etwa Nr. 2.2 des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17. September 2018 - 24-81403 - Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden Schulen).
  • VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20

    AfD; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beamtenrechliches Mäßigungsgebot;

    Ein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch eines Bürgers auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegenüber der beaufsichtigten Behörde im Rahmen der (Fach- oder Dienst-) Aufsicht besteht jedoch nicht (so bereits: Beschl. d. Kammer v. 06.02.2003 - 6 B 444/03 -, juris, Rn. 25; a.A.: VG Berlin, Beschl. v. 24.03.2023 - 3 L 24/23 -, juris; zum (fehlenden) Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Kommunalaufsicht: VG des Saarlandes, Urt. v. 26.09.2014 - 3 K 115/14 - VG S-H, Beschl. v. 10.07.2023 - 6 B 10/23 -, juris, Rn. 5).
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