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   BVerwG, 06.05.1976 - VI B 48.75   

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https://dejure.org/1976,2246
BVerwG, 06.05.1976 - VI B 48.75 (https://dejure.org/1976,2246)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1976 - VI B 48.75 (https://dejure.org/1976,2246)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1976 - VI B 48.75 (https://dejure.org/1976,2246)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung des Schutzes gegen Berufskrankheiten im Unfallversicherungsrecht - Stimmerkrankung als Berufskrankheit - Geltung des Enumerationsprinzips im Dienstunfallrecht der Beamten für die Bestimmung von Berufskrankheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 48.75
    So hat der beschließende Senat u.a. in BVerwGE 40, 220 (223) [BVerwG 12.07.1972 - VI C 10/70] ausgeführt, es gäbe keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, daß die Beamten (dienstunfallrechtlich) in jeder Beziehung den Arbeitnehmern im allgemeinen Wirtschaftsleben gleichgestellt werden müßten.
  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73

    Voraussetzungen eines Dienstunfalls

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 48.75
    Es liegt vielmehr grundsätzlich im Ermessen des Gesetzgebers, zu entscheiden, inwieweit Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes im Wege einer Ausweitung der Dienstunfallfürsorge auch den Beamten zukommen sollen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1975 - BVerwG II C 35.73 - [Buchholz 237.0 § 152 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 = ZBR 1976, 119]).
  • BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 86.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1976 - 6 B 48.75
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargetan werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 18. März 1976 - BVerwG VI B 86.75 -).
  • BVerwG, 13.01.1978 - 6 B 57.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Darlegung einer

    Das Berufungsgericht hat unter auszugsweiser Wiedergabe der Entscheidung des beschließenden Senats vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 57) mit Recht ausgeführt, daß § 135 Abs. 3 BBG den Dienstunfallbegriff nur für bestimmte besonders gefährdete Beamte (Richter) bei bestimmten Krankheiten erweitert (vgl. hierzu auch Plog/Wiedow/Beck, BBG, § 135 RdNr. 30; Fürst, GKÖD I, K § 135 Rz 90; Schütz/Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 144 RdNr. 105).

    Nach den zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Urteil gilt für den Bereich der Dienstunfallfürsorge die Erweiterung des Schutzes gegen Berufskrankheiten im Unfallversicherungsrecht (§ 551 Abs. 2 RVO) nicht (Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - [a.a.O.]).

    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (BVerwGE 40, 220 [222]: Beschluß vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - [a.a.O.]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2015 - 2 A 10037/15

    Frist für die Meldung einer Erkrankung als Berufskrankheit; Anforderungen an eine

    Es ist vielmehr dem Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit überlassen, inwieweit er Verbesserungen des sozialversicherungsrechtlichen Unfallschutzes in das Beamtenrecht einführt (BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1976 - 6 B 48.75 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 57).
  • BVerwG, 17.02.1986 - 2 B 126.85

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers als

    Die Beschwerde weist selbst darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1976 - BVerwG 6 B 48.75 - und vom 13. Januar 1978 - BVerwG 6 B 57.77 - [Buchholz 232 § 135 Nrn. 57 und 59]) nur die in der Berufskrankheiten-Verordnung angeführten Krankheiten zu berücksichtigen sind.
  • VG Lüneburg, 15.03.2006 - 1 A 32/05

    Anerkennung; Beamter; Belastung; Berufskrankheit; Bleichromat; DEHP;

    Es verstößt daher insbesondere nicht gegen Verfassungsrecht, wenn der Verordnungsgeber in § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 31 BeamtVG nicht insgesamt auf die Berufskrankheiten-Verordnung Bezug nimmt, sondern den beamtenrechtlichen Dienstunfallschutz im Bereich der Berufskrankheiten auf die in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführten Erkrankungen beschränkt (vgl. BVerwG, 6.5.1976 - BVerwG 6 B 48.75 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 57; 13.1.1978 - BVerwG 6 B 57.77 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 59; 12.9.1995 - BVerwG 2 B 61.95 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10).
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