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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08 AS   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08 AS (https://dejure.org/2008,2278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06.05.2008 - L 6 B 48/08 AS (https://dejure.org/2008,2278)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS (https://dejure.org/2008,2278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - uneingeschränkte Statthaftigkeit - Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten - Unzulässigkeit der Berufung in der Hauptsache - Nichterreichen des Beschwerdegegenstandes - neue Rechtslage - aktuelle ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschränkung der Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe auf Fälle einer gleichzeitig ohne Zulassung statthaften Berufung in der Hauptsache

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten ist auch dann statthaft, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - Beschluss vom 10. Juli 2006, L 6 B 142/06 AS - Abgrenzung von LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13. September 2007 - L 13 B 7/07 SF = Nds Rpfl 2008, 62).

    Allerdings hat der beschließende Senat wie andere Senate des Gerichts (s die Nachweise im Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.September 2007 - L 13 B 7/07 SF = Nds Rpfl 2008, 62) die Beschwerde gegen einen PKH versagenden Beschluss in entsprechender Anwendung des § 127 Abs2 Satz2 Zivilprozessordnung (ZPO) nur dann als zulässig angesehen, wenn in der Hauptsache die Berufung nach § 144 Abs1 SGG ohne Zulassung statthaft wäre, es sei denn, das SG hat ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2007 - L 8 B 139/07

    Beschwerde wegen unangemessener Verzögerung des Verfahrens bei einem Streit über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Wenn das Gebot der Rechtsmittelklarheit schon einer richterrechtlichen Begründung außerordentlicher Rechtsbehelfe entgegensteht (BSG SozR4-1500 § 160a Nr17 und ihm folgend der 8. Senat des Gerichts Beschluss vom 6.August 2007 - L 8 B 139/07 AS = Nds Rpfl 2008, 27), ist erst Recht die Einschränkung von Rechtsmitteln, die der Gesetzgeber eingeräumt hat, diesem vorbehalten (vgl BVerfGE 78, 88/100).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Wenn das Gebot der Rechtsmittelklarheit schon einer richterrechtlichen Begründung außerordentlicher Rechtsbehelfe entgegensteht (BSG SozR4-1500 § 160a Nr17 und ihm folgend der 8. Senat des Gerichts Beschluss vom 6.August 2007 - L 8 B 139/07 AS = Nds Rpfl 2008, 27), ist erst Recht die Einschränkung von Rechtsmitteln, die der Gesetzgeber eingeräumt hat, diesem vorbehalten (vgl BVerfGE 78, 88/100).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 16 B 9/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Bereits vor dem Gesetz zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.März 2008 (BGBl I S244) wurde insbesondere unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 127 Abs2 Satz2 ZPO eine Übertragung auf das sozialgerichtliche Verfahren überwiegend abgelehnt (s nur Beschlüsse aus dem Jahr 2007 des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH -, des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. und19.April 2007 - L 19 B 42/06 AL und L 16 B 9/07 KR = Breithaupt 2007, 812 - sowie des LSG Baden-Württemberg vom 2.Januar 2007 - L 13 AS4100/06 PKH-B -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 217/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bagatellstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Bereits vor dem Gesetz zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.März 2008 (BGBl I S244) wurde insbesondere unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 127 Abs2 Satz2 ZPO eine Übertragung auf das sozialgerichtliche Verfahren überwiegend abgelehnt (s nur Beschlüsse aus dem Jahr 2007 des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH -, des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. und19.April 2007 - L 19 B 42/06 AL und L 16 B 9/07 KR = Breithaupt 2007, 812 - sowie des LSG Baden-Württemberg vom 2.Januar 2007 - L 13 AS4100/06 PKH-B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - L 19 B 42/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Bereits vor dem Gesetz zur Änderung des SGG und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.März 2008 (BGBl I S244) wurde insbesondere unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte des § 127 Abs2 Satz2 ZPO eine Übertragung auf das sozialgerichtliche Verfahren überwiegend abgelehnt (s nur Beschlüsse aus dem Jahr 2007 des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH -, des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. und19.April 2007 - L 19 B 42/06 AL und L 16 B 9/07 KR = Breithaupt 2007, 812 - sowie des LSG Baden-Württemberg vom 2.Januar 2007 - L 13 AS4100/06 PKH-B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2006 - L 6 B 142/06

    Bemessungsgrundlage für den befristeten Zuschlag gemäß § 24 Sozialgesetzbuch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten ist auch dann statthaft, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - Beschluss vom 10. Juli 2006, L 6 B 142/06 AS - Abgrenzung von LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13. September 2007 - L 13 B 7/07 SF = Nds Rpfl 2008, 62).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08
    Nach § 172 Abs1 SGG in der bis zum 31.März 2008 geltenden Fassung, die hier - aus dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Schutz des Vertrauens eines Rechtsmittelführers in die nach Maßgabe der Grundsätze des intertemporalen Prozessrechts gewährleistete Rechtsmittelsicherheit (BVerfGE 87, 48) - anzuwenden ist, da das Rechtsmittel vor dem 1.April 2008 eingelegt worden ist, findet gegen die Entscheidungen der SGe mit Ausnahme der Urteile und gegen Entscheidungen der Vorsitzenden dieser Gerichte die Beschwerde an das Landessozialgericht (LSG) statt, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2010 - L 20 AS 1602/10

    Beschwerdeausschluss in PKH-Verfahren bei Nichterreichen des Beschwerdewertes

    Der Senat verkennt nicht, dass die entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO hinsichtlich des Beschwerdewertes streitig ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg vom 02. Januar 2007 - L 13 AS 4100/06 PKH-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH, Leitherer, a.a.O., § 73a Rn. 12 sowie die zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturhinweise des 12. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 12 B 18/07 AL - juris, sowie die Beschlüsse des 8. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 05. Dezember 2008 - L 8 AS 4968/08 - juris [bejahend] und des 13. Senats desselben Gerichts vom 23. Februar 2009 - L 13 AS 3835/08 - juris [verneinend]) und der 6. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen seine Rechtsprechung hinsichtlich der Wertgrenze im PKH-Beschwerdeverfahren nicht zuletzt vor dem Hintergrund der seit dem 01. April 2008 in § 172 Abs. 3 SGG geregelten Beschwerdeausschlusstatbestände sogar aufgegeben hat (LSG Niedersachsen-Bremen vom 06. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS).

    Auch im Übrigen stünde die seit dem 1. April 2008 geltende Regelung des § 172 Abs. 3 SGG der hier vertretenen Position nicht entgegen (anders LSG Niedersachsen-Bremen vom 06. Mai 2008 - L 6 B 48/08).

    Der Vergleich des Wortlauts der Nrn. 1 und 2 lässt nicht den zwingenden Schluss zu (so aber LSG Niedersachsen Bremen vom 06. Mai 2008, a.a.O.), dass eine Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH wegen fehlender Erfolgsaussichten uneingeschränkt statthaft ist.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - L 20 AS 1322/09

    Unzulässigkeit der PKH-Beschwerde; Nichterreichen des Beschwerdewertes der

    Der Senat verkennt nicht, dass die entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO hinsichtlich des Beschwerdewertes streitig ist (vgl. etwa LSG Baden-Württemberg vom 2. Januar 2007 - L 13 AS 4100/06 PKH-B; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2007 - L 10 B 217/07 AS PKH, Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 73a Rn. 12 sowie die zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturhinweise des 12. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. Juli 2008 - L 12 B 18/07 AL - juris, sowie die Beschlüsse des 8. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 5. Dezember 2008 - L 8 AS 4968/08 - juris [bejahend] und des 13. Senats desselben Gerichts vom 23. Februar 2009 - L 13 AS 3835/08 - juris [verneinend]) und der 6. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen seine Rechtsprechung hinsichtlich der Wertgrenze im PKH-Beschwerdeverfahren nicht zuletzt vor dem Hintergrund der seit dem 1. April 2008 in § 172 Abs. 3 SGG geregelten Beschwerdeausschlusstatbestände sogar aufgegeben hat (LSG Niedersachsen-Bremen vom 6. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS).

    Auch im Übrigen stünde die seit dem 1. April 2008 geltende Regelung des § 172 Abs. 3 SGG der hier vertretenen Position nicht entgegen (anders LSG Niedersachsen-Bremen vom 6. Mai 2008 - L 6 B 48/08).

    Der Vergleich des Wortlauts der Nrn. 1 und 2 lässt nicht den zwingenden Schluss zu (so aber LSG Niedersachsen Bremen vom 6. Mai 2008, aaO), dass eine Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH wegen fehlender Erfolgsaussichten uneingeschränkt statthaft ist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2008 - L 9 B 117/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen

    Hierfür spricht im Übrigen, worauf bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Beschluss vom 6. Mai 2008 (Az. L 6 B 48/08 AS) zutreffend hingewiesen hat, auch der Umstand, dass die amtliche Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in Bezug auf § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG (BT-Drs 16/7716, S. 33 oben) davon ausgeht, dass die Ablehnung von Prozesskostenhilfe künftig mit der Beschwerde (nur noch) angefochten werden könne, wenn die Erfolgsaussichten in der Hauptsache vom Gericht verneint worden seien.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08   

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BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08 (https://dejure.org/2008,12734)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2008 - 6 B 48.08 (https://dejure.org/2008,12734)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2008 - 6 B 48.08 (https://dejure.org/2008,12734)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    14 bb) Der Beklagte rügt (Beschwerdebegründung S. 6 unter IV.) "schließlich eine von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Auslegung der Berufsfreiheit von Abgeordneten (Art. 12 Abs. 1 GG), wonach diese selbst bestimmen können, wie sie ihre Nebentätigkeit definieren und wahrnehmen, solange nur die Mandatsausübung der Mittelpunkt ihres Erwerbslebens bleibt (BVerfGE vom 04.07.2007, Az. 2 BvE 1/06, RandNr. 262)".

    Das Urteil vom 4. Juli 2007 2 BvE 1 4/06 (BVerfGE 118, 277) ist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG ergangen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04

    Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    Das auf den Anspruch nach dem niedersächsischen Abgeordnetengesetz analog angewandte Bundesrecht wird nicht "als Bundesrecht", sondern als ungeschriebenes Landesrecht herangezogen (vgl. Urteil vom 27. April 2005 BVerwG 8 C 5.04 BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 S. 11; Beschluss vom 22. Juni 2006 BVerwG 6 B 35.06 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 41 S. 2).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92

    Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Gerichte zu richterlicher Rechtsfortbildung in dem Sinne befugt sind, dass sie gegebenenfalls bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten können und müssen (Urteil vom 23. Mai 1995 BVerwG 1 C 32.92 BVerwGE 98, 280 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 13 S. 41 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    Eine Beiladung ist notwendig, wenn der Beizuladende an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 30.84 BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 17), wenn also die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    19 Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Hoheitsträger ein Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage haben kann, wenn der Erlass eines Leistungsbescheides jedenfalls kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. Urteil vom 6. September 1988 BVerwG 1 C 15.86 BVerwGE 80, 164 = Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 2 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    Aus Art. 20 Abs. 3 GG folgt aber kein Verbot für den Richter, gegebenenfalls vorhandene gesetzliche Regelungsdefizite im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2003 1 BvR 238/01 BVerfGE 108, 150 ).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    Es ist anerkannt, dass eine vergleichbare Materie in verschiedenen Rechtskreisen unterschiedlich geregelt werden darf (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1960 1 BvR 239/52 BVerfGE 10, 354 ).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
    Eine Beiladung ist notwendig, wenn der Beizuladende an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (Urteil vom 7. Februar 1986 BVerwG 4 C 30.84 BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 17), wenn also die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 BVerwG 6 VR 5.07 Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 6 B 35.06

    Verjährung eines Anspruchs auf Rundfunkgebühren unter Beachtung des Grundsatzes

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809

    Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen

    Ein Hoheitsträger kann nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage haben, wenn die Befugnis zum Erlass eines Leistungsbescheides zumindest zweifelhaft ist und sich der Beklagte weigert, die geltend gemachte Forderung anzuerkennen oder wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (BVerwG, B. v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

    8 Zum anderen ist mit Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nur dasjenige Recht gemeint, das für die zu entscheidende Streitsache kraft eines Gesetzgebungsbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Urteil vom 27. April 2005 BVerwG 8 C 5.04 BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 S. 11 und aus der neueren Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 22. Juni 2006 BVerwG 6 B 35.06 Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 41 S. 2, vom 17. März 2008 BVerwG 6 B 7.08 juris und vom 29. August 2008 BVerwG 6 B 48.08 und BVerwG 6 B 49.08 jeweils juris, vgl. im Übrigen: Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: März 2008, § 137 Rn. 44 ff., Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage 2006, § 137 Rn. 73 f., jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2023 - 2 L 86/21

    Bestandskräftige Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur über die

    Auch kann ein Hoheitsträger ein Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage haben, wenn der Erlass eines Leistungsbescheides jedenfalls kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21

    Darstellen der bestandskräftigen Entscheidungen der Europäischen

    Auch kann ein Hoheitsträger ein Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage haben, wenn der Erlass eines Leistungsbescheides jedenfalls kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.08.2023 - 4 B 22.192

    Erstattung anteiliger Abschreibungskosten für die Inanspruchnahme der

    Da demnach mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch beim Erlass solcher Bescheide zu rechnen wäre, liegt darin kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Erreichung des von der Klägerin verfolgten Ziels (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG München, 17.03.2022 - M 10 K 20.2675

    Kostenerstattung für Verlegung einer bestehenden Hausanschlussleitung

    Ein Hoheitsträger kann nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage haben, wenn die Befugnis zum Erlass eines Leistungsbescheids zumindest zweifelhaft ist und sich der Beklagte weigert, die geltend gemachte Forderung anzuerkennen oder wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (BVerwG, B.v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4).
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   BVerwG, 16.10.2008 - 6 B 48.08   

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BVerwG, 16.10.2008 - 6 B 48.08 (https://dejure.org/2008,77694)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 6 B 48.08 (https://dejure.org/2008,77694)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 6 B 48.08 (https://dejure.org/2008,77694)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 05.09.2008 - 6 B 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35746
VG Schleswig, 05.09.2008 - 6 B 48/08 (https://dejure.org/2008,35746)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05.09.2008 - 6 B 48/08 (https://dejure.org/2008,35746)
VG Schleswig, Entscheidung vom 05. September 2008 - 6 B 48/08 (https://dejure.org/2008,35746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 27 a; VwGO § 123 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Verfahrensrecht, Schweden (A), Irak, Jesiden, Verordnung Dublin II, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung, Abschiebungsanordnung, Kettenabschiebung, vorbeugender Rechtsschutz, Dublin II-VO, Dublinverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Meiningen, 22.07.2009 - 8 E 20082/09

    Griechenland, Verordnung Dublin II, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren),

    Es liegt auf der Hand, dass allein unter diesen Gesichtspunkten die technische Erreichbarkeit der zuständigen Behörden zu Rechtsnachteilen im Sinne des Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz führen kann (vgl. insoweit auch Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 05.09.2008 - 6 B 48/08 -).
  • VG Schleswig, 02.10.2008 - 6 B 56/08

    Verordnung Dublin II, Abschiebungsanordnung, Schweden (A), Jesiden, Irak,

    Zwar liegt ein Anordnungsgrund vor, weil eine Abschiebung des Antragstellers nach Schweden droht (ab dem 06. Oktober 2008, vgl. Beschluss vom 05. September 2008, Az. 6 B 48/08).
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