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   BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99   

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https://dejure.org/1999,2371
BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99 (https://dejure.org/1999,2371)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1999 - 6 B 51.99 (https://dejure.org/1999,2371)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - 6 B 51.99 (https://dejure.org/1999,2371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot - Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

  • Anwaltsblatt

    EG-Vertrag Art. 48, 52; EG-RiLi 89/48; EigPrüfG

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; Richtlinie 89/48/EWG; ; Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung eines österreichischen Staatsangehörigen zur deutschen Rechtsanwaltseignungsprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht - Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3572
  • DVBl 2000, 127
  • AnwBl 1999, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99
    Nur bei Anknüpfung an einen solchen Sachverhalt kann - mit Blick auf die aus Art. 48 Abs. 2 und Art. 52 Abs. 2 EG-Vertrag herzuleitenden Diskriminierungsverbote - der gemeinschaftsrechtliche Grundsatz der Gleichwertigkeit der Diplome gelten (EuGH, Urteil vom 30. November 1995 - Rs C-55/94 - Slg. 1995 I-4165, 4198 Rn. 38).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99
    Nur bei ihnen ist überhaupt die objektive Feststellung möglich, daß ein ausländisches Diplom seinem Inhaber die gleichen Kenntnisse und Fähigkeiten wie das innerstaatliche Diplom oder diesen zumindest gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt (EuGH, Urteil vom 7. Mai 1991 - Rs C-340/89 - Slg. 1991, I-2357, 2384 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99
    BVerwG 6 B 51.99 VGH 9 S 1158/97.
  • BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung.

    Die Nichtzulassung von Bewerbern ohne Qualifikation für den direkten Zugang zum Anwaltsberuf verstößt schließlich nicht gegen die Diskriminierungsverbote des Europäischen Gemeinschaftsrechts (Beschluß vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99).

    Nicht zur Eignungsprüfung zugelassen sind auch Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates, die die Voraussetzung für den Zugang zum Anwaltsberuf in ihrem Heimatstaat nicht erfüllen (vgl. für den Fall eines österreichischen Staatsangehörigen mit langjähriger Mitarbeit in einer deutschen Anwaltspraxis: Beschluß vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2005 - 9 S 331/05

    Kein Zugang zur Eignungsprüfung zur Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

    Die Richtlinie geht dabei davon aus, dass die Hochschulabschlüsse in den Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten im Grundsatz gleichwertig sind, trägt aber gleichzeitig dem Umstand, dass nicht gewährleistet ist, dass der Inhaber eines Diploms, der seinen Beruf in einem anderen Staat als dem Herkunftsstaat ausüben will, zu einer sachgerechten Berufsausübung in dem Aufnahmestaat in der Lage ist, dadurch Rechnung, dass die Mitgliedsstaaten den Berufszugang für Zuwanderer trotz Anerkennung der Diplome von zusätzlichen Leistungen zum Nachweis der Anpassung an das neue berufliche Umfeld abhängig machen dürfen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.07.1999 - 6 B 51/99 -, NJW 1999, 3572; Beschluss vom 26.10.1999 - 6 B 69/99 -, NJW 2000, 553).
  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Der Beschluss vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99 - (NJW 1999, 3572) hat die Aufnahme des Anwaltsberufs zum Gegenstand, das Urteil vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 C 5.91 - (DVBl 1993, 47) die Anerkennung einer Prüfung nach § 92 Abs. 2, 3 BVFG als Mittel, durch das es dem Vertriebenen ermöglicht werden soll, sich in das soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern, und das Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - (NJW 1997, 1650) die Erteilung der Approbation als Zahnarzt nach vollständigem Auslandsstudium bei Gleichwertigkeit des aufgrund dieses Studiums erlangten Ausbildungsstandes mit dem Ausbildungsstand nach einem deutschen zahnärztlichen Studium.
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 8 PA 136/06

    Anspruch eines Kontingentflüchtlings mit usbekischer Rechtsanwaltszulassung auf

    Dies gilt selbst dann, wenn ein deutscher Staatsangehöriger - anders als der Antragsteller - zwar die erste juristische Staatsprüfung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat, nicht aber über die darüber hinaus nach § 4 BRAO, § 5 DRiG grundsätzlich für den Zugang zum Anwaltsberuf in Deutschland erforderliche zweite Staatsprüfung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.7.1999 - 6 B 51/99 -, NJW 1999, 3572 f.; BGH, Beschl. v. 19.9.2003 - AnwZ (B) 74/02 -, NJW 2003, 3706 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 22.8.2005 - 9 S 331/05 - BRAK-Mitt. 2006, 45 f. mit Anm. von Eichele).
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