Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05   

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BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05 (https://dejure.org/2005,2294)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 (https://dejure.org/2005,2294)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 (https://dejure.org/2005,2294)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Beurteilung der Rechtslage bei Widerruf besonderer beruflicher Zulassungen (Architekt); Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung oder der letzten mündlichen Verhandlung im Verfahren um den ...

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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    9 Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, der auch für Maßnahmen gilt, die die Freiheit der Berufswahl betreffen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 1 BvR 539/96 BVerfGE 102, 197 m.w.N.), nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung erlaubt, die den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügt.

    Die Berufsbeschränkung muss danach auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, geeignet und erforderlich sein, um hinreichend wichtige Gemeinschaftswohlinteressen zu sichern, und darf keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten, das heißt zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 1995 1 BvR 2263/94 u.a. BVerfGE 93, 213 m.w.N., vom 29. Oktober 1997 1 BvR 780/87 BVerfGE 97, 12 und vom 19. Juli 2000 1 BvR 539/96 BVerfGE 102, 197 ).

  • BFH, 13.11.2001 - VII R 14/01

    Bundesfinanzhof

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90 NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 AnwZ (B) 27/00 juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 VII R 63/94 BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 VII R 14/01 BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90 NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 AnwZ (B) 27/00 juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 VII R 63/94 BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 VII R 14/01 BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Ob der Senat der Auffassung folgen könnte, eine Bestätigung der berufsbeendenden Maßnahme dürfe dann nicht erfolgen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts zweifelsfrei die Voraussetzungen für eine erneute Berufszulassung vorliegen (vgl. zu derartigen Fallkonstellationen BGH, Beschlüsse vom 25. März 1991 AnwZ (B) 80/90 NJW 1991, 2083 und vom 12. März 2001 AnwZ (B) 27/00 juris Rn. 7 sowie BFH, Urteile vom 22. August 1995 VII R 63/94 BFHE 178, 504 und vom 13. November 2001 VII R 14/01 BFHE 198, 266 ), ist hier ohne Bedeutung.
  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Anders als im Falle eines Notars, dessen erneute Bestellung u.a. von einem Bedürfnis abhängt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 31. August 2005 1 BvR 912/04 ), kann dem Grundrecht der Berufsfreiheit im Falle eines Architekten durch erneute Eintragung Rechnung getragen werden, wenn Tatsachen im Sinne des § 6 Abs. 2 des Sächsischen Architektengesetzes nicht mehr vorliegen.
  • BFH, 17.11.1987 - VII R 120/86

    Steuerberater - Konkurs - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Gefährdung

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    In dem Beschluss vom 20. Januar 1988 1 BvR 23/88 (HFR 1989, 46) hat das Bundesverfassungsgericht es nicht beanstandet, dass die "potentielle Gefährdung der Vermögensinteressen der Klienten" im Anwendungsbereich des § 46 Abs. 3 Nr. 2 StBerG als erheblich angesehen worden ist (BFH, Urteil vom 17. November 1987 VII R 120/86 BFHE 151, 194).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Die Berufsbeschränkung muss danach auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, geeignet und erforderlich sein, um hinreichend wichtige Gemeinschaftswohlinteressen zu sichern, und darf keine übermäßige unzumutbare Belastung enthalten, das heißt zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (stRspr, z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 1995 1 BvR 2263/94 u.a. BVerfGE 93, 213 m.w.N., vom 29. Oktober 1997 1 BvR 780/87 BVerfGE 97, 12 und vom 19. Juli 2000 1 BvR 539/96 BVerfGE 102, 197 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Mit der Ausgestaltung des Berufs macht der Gesetzgeber nämlich von seiner Befugnis Gebrauch, bestimmte wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen und Leitbilder durchzusetzen und in den Rang wichtiger Gemeinschaftsinteressen zu erheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 1 BvR 569/62 u.a. BVerfGE 21, 173 und vom 5. Mai 1987 1 BvR 724/81 u.a. BVerfGE 75, 246 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Auf diesen Zeitpunkt ist namentlich dann grundsätzlich abzustellen, wenn es um eine Anfechtungsklage gegen rechtsgestaltende Verwaltungsakte geht (Beschluss vom 30. Oktober 1996 BVerwG 1 B 197.96 Buchholz 451.28 Fahrlehrer Nr. 17 = NVwZ-RR 1997, 284 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
    Mit der Ausgestaltung des Berufs macht der Gesetzgeber nämlich von seiner Befugnis Gebrauch, bestimmte wirtschafts-, berufs- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen und Leitbilder durchzusetzen und in den Rang wichtiger Gemeinschaftsinteressen zu erheben (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Februar 1967 1 BvR 569/62 u.a. BVerfGE 21, 173 und vom 5. Mai 1987 1 BvR 724/81 u.a. BVerfGE 75, 246 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerfG, 20.01.1988 - 1 BvR 23/88

    Zerrüttete Vermögensverhältnisse bei einem Steuerberater

  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

  • BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74

    Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62

    Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Dementsprechend ist zu klären, ob die dafür zu erfüllenden rechtlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorlagen (vgl. zum Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit: BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:310719B3B7.18.0] - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 118 Rn. 9; zum Widerruf der Genehmigung für den Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur: BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 8.16 [ECLI:DE:BVerwG:2019:110419U3C8.16.0] - Buchholz 442.09 § 6 AEG Nr. 1 Rn. 10; zur Streichung aus der Architektenliste: BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 - GewArch 2006, 77; zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 420.5 WaffG Nr. 93 Rn. 35, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Daher sind tatsächliche oder rechtliche Entwicklungen, die erst nach Abschluss des behördlichen Verwaltungsverfahrens oder gar erst nach Beendigung des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens eintreten und die zu einer abweichenden Beurteilung führen würden, nur dann der jeweiligen gerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legen, wenn das materielle Recht ihre Berücksichtigung zulässt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51/05, BeckRS 2005, 30305 unter 2 a; BVerwG, NVwZ 1991, 372 f. [zum Berufungsverfahren]; NVwZ 2003, 490 unter II 2 [zu neuen Tatsachen im Zulassungsverfahren]; NVwZ 2004, 744 unter II 1 [zu Rechtsänderungen im Zulassungsverfahren]).

    (1) Für verwaltungsbehördliche Rücknahme- oder Widerrufsverfügungen in berufs- oder gewerberechtlichen Zulassungsverfahren gibt das materielle Recht regelmäßig den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens als maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die gerichtliche Überprüfung vor (vgl. etwa BVerwGE 65, 1, 2 ff.; BVerwG, NVwZ 1991, 372 f. [jeweils zur Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO]; BVerwGE 105, 214, 220; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2006 - 3 B 7/06, juris Rn. 10 [jeweils zum Widerruf einer ärztlichen Approbation]; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51/05, aaO [zur Streichung aus der Architektenliste]; BVerwG, NJW 2010, 2901, Rn. 10 f. [zum Widerruf des Führens der Berufsbezeichnung "Logopäde"]).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2006 - 9 S 2538/05

    Löschung eines freien Architekten aus der Architektenliste wegen Vermögenverfalls

    Der Kläger ist wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen in den Jahren 2002 und 2004 in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen worden, so dass der gesetzlich vermutete Vermögensverfall eingetreten ist und auch bis zur Löschungsentscheidung des Eintragungsausschusses des Beklagten am 12.11.2004, dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77; Beschlüsse des Senats vom 21.12.1992 - 9 S 1870/92 - NVwZ-RR 1993, 183, vom 17.12.2003 - 9 S 1831/03 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 -), angedauert hat (vgl. auch § 915a ZPO).

    Wer als Architekt tätig sein will, kann sich bei der Berufswahl auf das sachlich gerechtfertigte Erfordernis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse einstellen, zumal dieses bereits im Zusammenhang mit der Eintragung in die Architektenliste von Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.).

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage in Frage stellt, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner im vorliegenden Zusammenhang jüngst ergangenen Entscheidung vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - (a.a.O.) zu einer vergleichbaren Rechtslage in Sachsen (vgl. dazu die Vorentscheidung des OVG Bautzen vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, a.a.O.) unter Zusammenfassung seiner bisherigen Rechtssprechung nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach seiner bisherigen Rechtsprechung im Falle eines Widerrufs einer Berufs- oder Betriebserlaubnis regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt.

    Ob von dieser Beurteilung auch dann auszugehen wäre, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zweifelsfrei wegen Wegfalls des zur Löschung führenden Versagungsgrundes die Voraussetzungen für eine erneute Eintragung in die Architektenliste vorgelegen hätten und der Kläger auf Antrag sogleich wieder hätte eingetragen werden müssen (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79 -, BGHZ 75, 356, zum Widerruf der Anwaltszulassung; BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.), kann hier dahinstehen.

    Zudem hat der Gesetzgeber mit der Ausgestaltung des § 7 Abs. 2 ArchG als Ermessensentscheidung im Sinne einer Milderung der Rechtsfolge die Möglichkeit geschaffen, die Ermessensausübung in verfassungskonformer Weise an der aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Architekten besorgten Gefährdung der Interessen der Auftraggeber oder Dritter konkret auszurichten und besonderen Umständen des Einzelfalles durch ein Unterlassen der Löschung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 21.12.1992, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 4 B 995/09

    Berufsrechtliche Zuverlässigkeit eines Architekten trotz eines

    Der abstrakte Gefährdungstatbestand des Vermögensverfalls, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77, bleibt deshalb während des Insolvenzverfahrens regelmäßig bestehen und ist von der Behörde entsprechend zu berücksichtigen.

    kann hier dahinstehen, weil jedenfalls zum maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage der letzten Behördenentscheidung, siehe dazu BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77 und vom 5. Dezember 2008 - 6 B 76.08 -, juris, eine entsprechende Ankündigung nicht vorlag.

    vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Streichung aus der Architektenliste BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77.

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Die Regelung muss geeignet und erforderlich sein, um hinreichend wichtige Gemeinwohlbelange zu sichern, und sie darf zu dem angestrebten Zweck, eine ordnungsgemäße Berufsausübung zu gewährleisten, nicht außer Verhältnis stehen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 1 BvR 744/88 u.a. - BVerfGE 94, 372 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - BVerwG 6 B 51.05 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07

    Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Bei der Beurteilung der Begründetheit der Klage ist mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77, dokumentiert bei juris von der allgemeinen prozessualen Regel auszugehen, dass die letzte Behördenentscheidung für die gerichtliche Prüfung bei der Anfechtungsklage der maßgebliche Zeitpunkt ist, wenn das materielle Recht keine abweichende Regelung enthält.

    Um insoweit auch atypischen Fällen gerecht werden zu können, eröffnet § 5 Abs. 2 SAIG bei Vorliegen der erwähnten Voraussetzungen einen Ermessensspielraum, ob die Löschung erfolgen soll oder aber nicht in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, a.a.O.

  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 6325/16

    Schulden wegen eines Imbisswagens: Architekt wird aus Architektenliste gelöscht!

    "Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - juris.

    Bei der Ausfüllung dieses Begriffs sind Sinn und Zweck der Vorschrift zu berücksichtigen und an dem grundrechtlich geschützten Recht auf Freiheit bei der Berufswahl und der Berufsausübung (Art. 12 GG) zu messen, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006 - 20 L 2042/06 -, NRWE-Dokumentation; VG Köln, Urteil vom 26.02.2010 - 1 K 4559/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, juris.

    Soweit der Antragsteller darauf hinweist, dass die zwingende Löschung bei fehlender Zuverlässigkeit einen zu harten Eingriff (in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit) darstelle, berücksichtigt er nicht, dass ihm eine anderweitige Tätigkeit in seinem Beruf, etwa als angestellter Architekt, weiterhin offensteht, vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Streichung aus der Architektenliste BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77.".

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06

    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen

    Dieser "Entlastungsbeweis" ist von dem betroffenen Architekten grundsätzlich bereits im Verwaltungsverfahren zu führen, da es für die Rechtmäßigkeit der Streichung aus der Architektenliste auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (vgl. neben der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsrechtsprechung ergänzend den Beschl. d. BVerwG v. 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77 f.).

    Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Richtlinie 85/384/EWG, deren Umsetzung das NArchtG dient und die in Art. 24 ausdrücklich darauf verweist, dass einer Berufstätigkeit als Architekt nach Maßgabe des Rechts des Mitgliedsstaates u.a. ein "Konkurs" entgegen stehen kann, als auch bezogen auf die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Architekten (vgl. nochmals den Beschl. d. BVerwG v. 30.9.2005, aaO).

  • VG Köln, 17.08.2016 - 1 L 1707/16

    Rechtmäßigkeit einer Löschung der Eintragung in die Architektenliste

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG NRW, Beschluss vom 18.12.2009 - 4 B 995/09 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 -, juris.

    Bei der Ausfüllung dieses Begriffs sind Sinn und Zweck der Vorschrift zu berücksichtigen und an dem grundrechtlich geschützten Recht auf Freiheit bei der Berufswahl und der Berufsausübung (Art. 12 GG) zu messen, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006 - 20 L 2042/06 -, NRWE-Dokumentation; VG Köln, Urteil vom 26.02.2010 - 1 K 4559/08 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, juris.

    Soweit der Antragsteller darauf hinweist, dass die zwingende Löschung bei fehlender Zuverlässigkeit einen zu harten Eingriff (in die durch Art. 12 GG geschützte Berufsfreiheit) darstelle, berücksichtigt er nicht, dass ihm eine anderweitige Tätigkeit in seinem Beruf, etwa als angestellter Architekt, weiterhin offensteht, vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der Streichung aus der Architektenliste BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77.

  • VG Osnabrück, 24.11.2011 - 6 B 61/11

    Lebensmittelrecht - Entzug einer Schlachtzulassung

    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsakts stets der (spätere) Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist, gibt es nicht; vielmehr bestimmt sich der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt allein danach, auf welche Sach- und Rechtslage es nach dem konkreten Streitgegenstand und dem darauf anwendbaren materiellen Recht für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerwG, B. v. 30.09.2005 - 6 B 51.05 -, juris = GewArch 2006, 77; U. v. 13.12.2007 - 4 C 9.07 -, juris = NVwZ 2008, 437, jew. m.w.N.).

    Unter der vorgenannten Prämisse entspricht es gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, dass bei Anfechtungsklagen - und dementsprechend auch bei damit im Zusammenhang stehenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - in der Regel auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung abzustellen ist; dies gilt insbesondere dann, wenn es - wie hier - um die Anfechtung von rechtsgestaltenden Verwaltungsakten wie etwa dem Widerruf bzw. Entzug einer Berufs- oder Betriebserlaubnis geht (vgl. BVerwG, B. v. 30.09.2005, aaO; VGH Mannheim, B. v. 17.05.2006 - 9 S 2538/05 -, juris = DÖV 2006, 748, jew. m.w.N.).

    Dies könnte eine "Verschiebung" des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts im Sinne der Antragstellerin jedoch - wenn überhaupt - allenfalls dann rechtfertigen, wenn bereits im Zeitpunkt der im vorliegenden Anfechtungsverfahren zu treffenden gerichtlichen Entscheidung zweifelsfrei feststünde, dass die materiellen Voraussetzungen für eine erneute Zulassung vorliegen (vgl. BVerwG, B. v. 30.09.2005, aaO).

  • VG Leipzig, 03.06.2021 - 5 K 90/19

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste wegen Vermögensverfall

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

  • OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16

    Gemeindliches Vorkaufsrecht ; Verkehrsflächen ; Erstreckungsbescheid ;

  • OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14

    Löschung aus der Architektenliste; maßgeblicher Zeitpunkt

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 4 A 697/10

    Löschung eines Architekten aus der Architektenliste als Gefahrenabwehr ohne

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 4 B 1250/11

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Architekten bei Eröffnung des

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2017 - 1 AGH 79/16

    Widerruf, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, Vermögensverfall

  • VGH Bayern, 03.03.2009 - 8 BV 07.496

    Keine Zuverlässigkeitsüberprüfung für bestehende Privatpilotenlizenzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 4 A 1968/07

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste; Verfehlung der Berufspflichten

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ 11/10
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 9 S 2455/05

    Löschung aus der Architektenliste wegen Vermögensverfalls; Beurteilungszeitpunkt

  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 6 A 541/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Löschung aus der Architektenliste wegen

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Düsseldorf, 26.09.2008 - 20 L 1279/08

    Rechtliche Grundlagen einer Löschung der Eintragung eines überschuldeten oder

  • VG Düsseldorf, 16.08.2007 - 20 L 1186/07

    Architekt Architektenliste Löschung Zuverlässigkeit eidesstattliche Versicherung

  • VGH Hessen, 11.01.2010 - 7 A 568/09

    Löschung aus der Architektenliste

  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2007 - 8 LA 88/07

    Prüfung der Zuverlässigkeit bei einem in Vermögensverfall geratenen und wegen

  • VG Düsseldorf, 03.09.2008 - 20 K 976/07

    Löschung Architekt Architektenliste Insolvenz Insolvenzverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 4 B 362/23

    Löschung; Architektenliste; Zuverlässigkeit; Ordnungswidrigkeit; berufswidriges

  • OVG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Bf 67/09

    Löschung aus der Architektenliste

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 4 B 673/19

    Schulden und kein Sanierungskonzept: Löschung aus der Architektenliste!

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1207

    Widerruf der Eintragung in die Bayer. Architektenliste; Vermögensverfall;

  • VG Sigmaringen, 06.03.2008 - 2 K 57/07

    Architektenliste; Löschung; Vermögensverfall; Frist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 4 B 866/21

    Löschung der Eintragung eines Architekten aus der Architektenliste wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2021 - 13 A 3028/20
  • OVG Sachsen, 29.08.2012 - 4 A 158/12

    Architektenliste, Löschung, Beurteilungszeitpunkt

  • OVG Thüringen, 20.10.2020 - 3 ZKO 547/20

    Löschung aus der Architektenliste bei fehlendem Nachweis einer

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 21 C 20.204

    Streitwert für den Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2012 - 8 ME 164/12

    Bauingenieur unzuverlässig: Sofortige Austragung!

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 4 A 855/11

    Architekt, Wiedereintragung, Insolvenz, Einkommen, Berufsbezeichnung, Ausbildung,

  • VG Augsburg, 16.09.2011 - Au 5 S 11.1204

    Widerruf der Maklererlaubnis; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden;

  • OVG Sachsen, 03.06.2013 - 1 A 785/12

    Vorkaufsrecht, maßgebliche Sach- und Rechtslage, auslaufendes Recht

  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 1 K 36/06

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Eintragung in der Architektenliste; Abgabe

  • VG Düsseldorf, 14.12.2006 - 20 L 2042/06

    Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung der Eintragung in die Architektenliste;

  • OVG Sachsen, 07.02.2013 - 1 A 506/12

    Vermessungsingenieur, Vermögensverfall, Amtsenthebung

  • VG Köln, 26.02.2010 - 1 K 4559/08

    Der durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und/oder die Eröffnung des

  • VG Aachen, 21.09.2017 - 5 L 1004/16

    Löschungsverfügung, Insolvenz, Restschuldbefreiung,

  • VG Hannover, 31.10.2012 - 5 A 2820/12

    Eintragung eines Bauingenieurs in die Liste der Entwurfsverfasser mit der

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