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   BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99   

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BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99 (https://dejure.org/2000,6595)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.2000 - 6 B 52.99 (https://dejure.org/2000,6595)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 6 B 52.99 (https://dejure.org/2000,6595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 132 Abs. 2; WPflG § 1
    Ständiger Aufenthalt; Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen; Lebensmittelpunkt

  • Wolters Kluwer

    Ständiger Aufenthalt - Ausbildungsort eines Wehrpflichtigen - Lebensmittelpunkt

  • Judicialis

    WPflG § 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 62.76

    Ruhen der Wehrpflicht - Verlassen des Geltungsbereiches des Wehrpflichtgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Der Begriff des ständigen Aufenthalts setzt objektiv voraus, daß der Niederlassungsort den räumlichen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bildet (vgl. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 62.76 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 17 S. 13 m.w.N.).

    Dieser räumliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse ist an einem Niederlassungsort gegeben, der vor allen anderen örtlichen Beziehungen Ausgangs- und Anknüpfungspunkt für die Entfaltung des gesamten Lebens darstellt (vgl. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 141.67 - BVerwGE 28, 193 und vom 1. März 1978 a.a.O. S. 17).

    Subjektiv ist für die Annahme des ständigen Aufenthalts der Wille erforderlich, den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse am Niederlassungsort dauernd beizubehalten (vgl. Urteil vom 1. März 1978 a.a.O. S. 16).

    Die Beurteilung, wo sich nach den dargelegten vom Verwaltungsgericht herangezogenen Kriterien der ständige Aufenthalt eines Wehrpflichtigen und seiner Eltern befindet, erfordert eine Gesamtwürdigung aller insoweit bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. Urteil vom 1. März 1978 a.a.O. S. 17).

  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 90.82

    Wehrdienstleistender - Militärische Kleidungsstücke - Aufbewahrungspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Der ständige Aufenthalt eines Wehrpflichtigen bleibt vielmehr während seiner Ausbildung oder seines Studiums in der Regel am Wohnort der Eltern erhalten, sofern der Wehrpflichtige seinen Lebensmittelpunkt nicht erkennbar an anderer Stelle geschaffen hat (stRspr des Senats, vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 90.82 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 12 S. 1 m.w.N.).

    Der Ausbildungs- oder Studienort eines Wehrpflichtigen ist wegen des seiner Eigenart nach nur vorübergehenden dortigen Aufenthalts des Auszubildenden oder Studierenden regelmäßig nicht der Ort, an dem sich der Wehrpflichtige "ständig" im Sinne des § 1 WPflG aufhält (vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 90.82 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 12 S. 1 m.w.N.).

    Der ständige Aufenthalt eines Wehrpflichtigen im Sinne des § 1 WPflG bleibt vielmehr während seiner Ausbildung oder seines Studiums in der Regel am Wohnort der Eltern erhalten, sofern der Wehrpflichtige seinen Lebensmittelpunkt nicht erkennbar an anderer Stelle geschaffen hat (vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 a.a.O. S. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67

    Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Dieser räumliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse ist an einem Niederlassungsort gegeben, der vor allen anderen örtlichen Beziehungen Ausgangs- und Anknüpfungspunkt für die Entfaltung des gesamten Lebens darstellt (vgl. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 141.67 - BVerwGE 28, 193 und vom 1. März 1978 a.a.O. S. 17).

    Dieser Wille muß durch feststellbare äußere Umstände zutage getreten sein, da er als innerer Vorgang einer unmittelbaren Erkenntnis entzogen ist (vgl. Urteil vom 9. November 1967 a.a.O. S. 195).

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Ob und unter welchen Voraussetzungen gleichwohl Mängel der Sachverhalts- und Beweiswürdigung als Verfahrensfehler geltend gemacht werden können (vgl. dazu Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 m.w.N.), insbesondere dann, wenn der Fehler sich auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 74 f. m.w.N.), kann hier auf sich beruhen.

    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist jedenfalls vom Revisionsgericht aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 99 S. 144 und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - Buchholz 442.08 § 27 BBahnG Nr. 1 S. 1 ; Beschlüsse vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 16 S. 31 und vom 14. März 1988, a.a.O. S. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 94.74

    Behandlung deutscher Wehrpflichtiger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Denn obwohl der ständige Aufenthalt im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WPflG nicht wie der Wohnsitz nach § 7 BGB begründet wird, entsprechen sich beide Begriffe weitgehend in den wesentlichen Merkmalen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 - BVerwG 8 C 94.74 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 15 S. 2 ).

    Das gilt auch dann, wenn der Wehrpflichtige künftig an den Ort zurückkehren will, den er verlassen hatte, um seinen Eltern an deren neuen ständigen Aufenthaltsort zu folgen (vgl. Urteil vom 12. November 1975 a.a.O. S. 3 f.).

  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Denn ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - und vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 115 und Nr. 232).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Diese ist revisionsrechtlich in aller Regel dem materiellen Recht zuzurechnen und deshalb grundsätzlich der Überprüfung auf eine Verfahrensrüge hin entzogen (vgl. Urteil vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43 S. 1 ; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8 S. 10 ).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 7.90

    Verletzung der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Der Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) des Tatsachengerichts wird durch seine eigene materiellrechtliche Auffassung bestimmt, die es der Entscheidung zugrunde legt (stRspr; vgl. z.B. Urteile vom 11. April 1991 - BVerwG 3 C 73.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 229 S. 54 und vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 7.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230 S. 56 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 8 C 64.84

    Wehrpflicht - Auslandsaufenthalt - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Diese Annahme stimmt auf der Grundlage der im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 20 S. 1 ).
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 20.88

    Unanwendbarkeit der Beihilfevorschriften des Bundes auf Bedienstete der

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2000 - 6 B 52.99
    Die tatrichterliche Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist jedenfalls vom Revisionsgericht aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 , vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 22.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 99 S. 144 und vom 13. September 1990 - BVerwG 2 C 20.88 - Buchholz 442.08 § 27 BBahnG Nr. 1 S. 1 ; Beschlüsse vom 2. März 1988 - BVerwG 1 B 105.87 - Buchholz 436.52 § 1 GjS Nr. 16 S. 31 und vom 14. März 1988, a.a.O. S. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87

    Risiko (Spiel)

  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81

    Asylstreitverfahren - Anforderungen an Urteilsbegründung - Entscheidungsgründe

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
  • BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02

    Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie mit Alkoholikerstrukturen -

    Die Angriffe richten sich insoweit der Sache nach gegen die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch das Berufungsgericht und damit gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen ist; mit diesen Angriffen kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).

    Ob und inwieweit bei Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören, etwas anderes gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 a.a.O.), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 22.06.2001 - 5 B 93.00

    Klage auf Erteilung von Vertriebenenausweisen - Zurechnung eines Bekenntnisses

    Denn mit Angriffen gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung kann grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.).

    Ob und inwieweit bei Verletzung allgemeinverbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören, etwas anderes gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 a.a.O.), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden werden.

  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Die Angriffe richten sich der Sache nach gegen die Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls durch das Berufungsgericht und damit gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen ist; mit diesen Angriffen kann ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
  • BVerwG, 28.10.2002 - 5 B 225.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vermittlung

    Soweit die Kläger sich gegen die Bewertung der in den Niederschriften enthaltenen tatsächlichen Feststellungen zum Sprachvermögen des Klägers zu 1 durch die Vorinstanzen wenden, kann mit diesen Angriffen ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht begründet werden; die Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.; Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 5 B 93.00 -).
  • VG München, 10.07.2008 - M 15 K 07.1079

    Ruhen der Wehrpflicht

    Dieser Wille muss durch feststellbare äußere Umstände zutage getreten sein, da er als innerer Vorgang einer unmittelbaren Erkenntnis entzogen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.01.2000; Az. 6 B 52/99, in juris).

    Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern nur, sofern der Wehrpflichtige seinen Lebensmittelpunkt nicht erkennbar an anderer Stelle geschaffen hat (BVerwG, Urt. v. 23.02.1983; Az.: 6 C 90.82; Beschl. v. 07.06.1994; Az.: 8 B 10/94; Beschl. v. 05.01.2000; Az.: 6 B 52/99, alle in juris).

  • BVerwG, 22.08.2003 - 6 B 28.03

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals "ständiger

    Die Beurteilung, wo sich nach den dargelegten vom Verwaltungsgericht herangezogenen Kriterien der ständige Aufenthalt eines Wehrpflichtigen und seiner Eltern befindet, erfordert eine Gesamtwürdigung aller insoweit bedeutsamen Umstände des Einzelfalles (vgl. Urteil vom 1. März 1978 a.a.O. S. 17; Beschluss vom 5. Januar 2000 BVerwG 6 B 52.99 Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24).
  • VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09

    Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2000 - 6 B 52.99 -, zitiert nach Juris (Rn. 4).
  • BVerwG, 30.04.2002 - 5 B 64.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

    Soweit die Beschwerde die Urteilsbegründung zur fehlenden Glaubhaftmachung volkstumsbedingter Benachteiligungen im Zusammenhang mit der 1980 erfolgten beruflichen Herabstufung oder Umsetzung als "in keinster Weise überzeugend" und "außerhalb des prozessrechtlich zulässigen" (S. 5 der Beschwerdebegründung) angreift und demgegenüber der Auffassung ist, der Beschwerdeführer habe die fraglichen Tatsachen nicht nur glaubhaft gemacht, sondern voll bewiesen, handelt es sich um Angriffe gegen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung, mit denen ein Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 = NVwZ-RR 1996, 359 [BVerwG 02.11.1995 - 9 B 710/94] und vom 5. Januar 2000 - BVerwG 6 B 52.99 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 24 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 08.00192

    Verlängerung des Auslandsaufenthalts eines Wehrpflichtigen zu Studienzwecken

    Denn zumindest bis zur Fortsetzung seiner Ausbildung in Australien im September 2006 und damit nach Vollendung seines zwanzigsten Lebensjahres, war sein ständiger Aufenthalt, wie im Regelfall (vgl. zu diesem Regelfall den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 5.1.2000 6 B 52/99), bei seinen Eltern in .
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