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   VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02   

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VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02 (https://dejure.org/2002,9337)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18.11.2002 - 6 B 548/02 (https://dejure.org/2002,9337)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18. November 2002 - 6 B 548/02 (https://dejure.org/2002,9337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anspruch auf Erteilung einer zweiten (zusätzlichen) Duldung für den Wechsel des Aufenthaltsorts nach Eheschließung mit deutscher Staatsangehöriger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 64 Abs. 2 ; Art. 6 Abs. 1 GG
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung; Vorliegen einer schutzwürdigen Ehe; Abschiebung als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Erteilung einer ausländerrechtlichen Duldung; Vorliegen einer schutzwürdigen Ehe; Abschiebung als Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 64 Abs. 2 S. 1; AuslG § 58 Abs. 3; AuslG § 44 Abs. 6; AuslG § 55 Abs. 3; AuslG § 8 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1
    D (A), Abgelehnte Asylbewerber, Duldung, Räumliche Beschränkung, Deutschverheiratung, Schutz von Ehe und Familie, Zusätzliche Duldung, Asylverfahrensunabhängige Duldung, Zuständigkeit, Örtliche Zuständigkeit, Familienzusammenführung, Vorläufiger Rechtsschutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 24.06.1996 - 10 TG 2557/95

    Zum Anspruch auf Familienzusammenführung - hier: geduldete

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Die Kammer folgt damit im Ergebnis der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, nach der die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine (weitere) Duldung erteilen darf (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 24.06.1996, InfAuslR 1996, 360, 361; VG Düsseldorf, aaO., S. 78 f.; VG Göttingen, Beschl. vom 23.09.2002 - 3 B 3331/02 - Funke-Kaiser, in: GK-Ausländerrecht, Loseblattausgabe, Stand März 2002, § 56 Rn 11, 20.1; ähnlich VG Berlin, Beschl. vom 04.08.1999, NVwZ-Beilage 2000, 11; siehe auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz, Ziff. 56.3.1; tendenziell ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 25.02.2000 - 3 M 11/00 -).

    Werden durch die strikte Einhaltung der räumlichen Beschränkung Grundrechte verletzt, so muss die Ausländerbehörde die begehrte zusätzliche Duldung ausstellen (vgl. Nds. OVG, Beschl. vom 25.02.2000 - 3 M 11/00 - Hess. VGH, Beschl. vom 24.06.1996, InfAuslR 1996, 360).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2000 - 11 M 1263/00

    Aufenthaltsbereich; Eheschließung; räumliche Begrenzung; räumlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Die Kammer folgt damit im Ergebnis der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, nach der die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine (weitere) Duldung erteilen darf (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 24.06.1996, InfAuslR 1996, 360, 361; VG Düsseldorf, aaO., S. 78 f.; VG Göttingen, Beschl. vom 23.09.2002 - 3 B 3331/02 - Funke-Kaiser, in: GK-Ausländerrecht, Loseblattausgabe, Stand März 2002, § 56 Rn 11, 20.1; ähnlich VG Berlin, Beschl. vom 04.08.1999, NVwZ-Beilage 2000, 11; siehe auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz, Ziff. 56.3.1; tendenziell ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 25.02.2000 - 3 M 11/00 -).
  • OVG Sachsen, 12.05.2000 - 3 BS 79/00

    Zulässige Versagung auf vorläufige Verpflichtung zur Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Ein zusätzlicher, gegen den Beigeladenen gerichteter Antrag des Antragstellers auf Erklärung des Einvernehmens ist nicht notwendig; diese Erklärung wäre im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Übrigen auch nicht selbstständig durchsetzbar (vgl. § 44a VwGO und Sächs. OVG, Beschl. vom 12.05.2000 - 3 BS 79/00 - VG Düsseldorf, aaO., S. 78 f.).
  • OVG Hamburg, 07.05.1999 - 3 Bs 167/99

    Ausländerrecht; Räumliche Beschränkung; Duldung; Unbillige Härte ; Ausweisung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Die Regelungen in den §§ 51, 57 Abs. 1 und 58 Abs. 1 AsylVfG scheiden als Rechtsgrundlage aus, sofern das Asylverfahren - wie hier - bereits beendet ist; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht, weil es an der dafür erforderlichen Regelungslücke im Ausländergesetz fehlt (ebenso OVG Frankfurt/Oder, aaO.; anders VG Potsdam, Urt. vom 22.10.1998 - 3 K 5593/97A -, das von der Zuständigkeit der für die länderübergreifende Verteilung im Asylverfahren zuständigen Behörde ausgeht; a.A. wohl auch OVG Hamburg, Beschl. vom 07.05.1999 - 3 Bs 167/99 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2003 - 13 ME 28/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Duldung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    (geändert: OVG Lüneburg, Beschl. vom 16.01.2003, 13 ME 28/03).
  • VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02

    Aufenthaltsbereich; Härtefall; räumliche Begrenzung; räumlicher Geltungsbereich;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Die Kammer folgt damit im Ergebnis der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, nach der die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine (weitere) Duldung erteilen darf (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 24.06.1996, InfAuslR 1996, 360, 361; VG Düsseldorf, aaO., S. 78 f.; VG Göttingen, Beschl. vom 23.09.2002 - 3 B 3331/02 - Funke-Kaiser, in: GK-Ausländerrecht, Loseblattausgabe, Stand März 2002, § 56 Rn 11, 20.1; ähnlich VG Berlin, Beschl. vom 04.08.1999, NVwZ-Beilage 2000, 11; siehe auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz, Ziff. 56.3.1; tendenziell ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 25.02.2000 - 3 M 11/00 -).
  • OVG Brandenburg, 12.08.1999 - 4 A 231/98
    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Durch diese Maßnahmen sind die während der Asylverfahren des Antragstellers entstandenen und grundsätzlich fortgeltenden räumlichen Beschränkungen jedenfalls in dem Zeitpunkt gegenstandslos geworden, in dem der jugoslawische Pass des Antragstellers vorlag, der Beigeladene dem Antragsteller die Duldung nur noch mit Rücksicht auf die im Bundesgebiet erfolgte Eheschließung erteilt und diesem den Aufenthalt damit aus asylverfahrensunabhängigen Gründen ermöglich hat (vgl. § 44 Abs. 6 AuslG sowie OVG Frankfurt/Oder, Urt. vom 12.08.1999 - 4 A 231/98.A - und VG Düsseldorf, Urt. vom 03.11.1999, AuAS 2000, 77, 77 f.).
  • OVG Sachsen, 09.12.1996 - A 4 S 348/96

    Asylberechtigter; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; Zielandbezogenheit;

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
    Die den Prüfungsumfang beschränkende Bestimmung des § 55 Abs. 4 AuslG kommt hier nicht zur Anwendung, obwohl die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verfügte Abschiebungsandrohung im Asylverfahren des Antragstellers gerichtlich bestätigt worden ist (vgl. Sächs. OVG, Beschl. vom 09.12.1996, DÖV 1997, 840; VG Braunschweig, Beschl. vom 27.09.2002 - 6 B 659/02 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung,

    Soweit die Erteilung einer zweiten Duldung neben einer noch gültigen Duldung als zulässig angesehen wird, Nds. OVG, Beschluss vom 17.10.2002 - 8 ME 142/02 -, NVwZ-Beilage 2003, 22; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002 - 6 B 548/02 -, InfAuslR 2003, 107; Hamb. OVG, Beschluss vom 15.9.2004 - 3 Bs 257/04 -, Juris; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 61 Rdn. 16, versteht der Senat dies im vorstehend beschriebenen Sinn.
  • VG Hannover, 20.02.2004 - 6 A 3706/03

    Dringende familiäre Gründe; Duldung; Ermessensreduzierung auf Null;

    Im Übrigen folgt das Gericht der Auffassung, nach der sich aus § 64 Abs. 2 Satz 1 AuslG mittelbar die Befugnis der örtlich zuständigen Ausländerbehörde des Bundeslandes, für das der Ausländer die Erteilung einer weiteren Duldung beantragt, ergibt, diesem nach Ermessen eine weitere, sodann allerdings kraft Gesetzes nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG ausschließlich auf das Gebiet dieses Bundeslandes räumlich beschränkte Duldung zu erteilen (ausführlich und mit zahlreichen weiteren Nachweisen: VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002 - 6 B 548/02 - InfAuslR 2003, 107; ähnlich bereits OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17.10.2002 - 8 ME 142/02 - NVwZ-Beilage I 3/2003, 22 mit Verweis auf seinen Beschluss vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - juris Web; so im Ergebnis auch VG Gera, Urteil vom 05.05.2003 - 4 K 2525/02 GE - AuAS 2003, 172).

    Folgt man nach alledem also der oben dargelegten, insbesondere vom VG Braunschweig in seinem Beschluss vom 18.11.2002 (a.a.O.) ausführlich dargestellten Rechtsauffassung, so ergibt sich hier, dass der Beklagten hinsichtlich der Erteilung einer weiteren Duldung für den Kläger grundsätzlich Ermessen eingeräumt ist (vgl. § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -).

  • OVG Hamburg, 15.09.2004 - 3 Bs 257/04

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer zweiten zusätzlichen Duldung

    a) Ob die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine weitere Duldung - wie von der Antragstellerin begehrt - erteilen darf, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002, InfAuslR 2003 S. 107; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2002, AuAS 2002 S. 256; VGH Kassel, Beschluss vom 24.6.1996, InfAuslR 1996 S. 360; Funke-Kaiser in GK-Ausländerrecht, Stand April 2001, § 56 Rdnr. 11 - (wohl) verneinend: OVG Weimar, Beschluss vom 2.7.2003, DÖV 2003 S. 909 - offen: OVG Hamburg, Beschluss vom 13.5.2004 - 3 Bs 177/04 - Beschluss vom 26.11.2003, NordÖR 2004 S. 110).
  • VG Gera, 05.05.2003 - 4 K 2525/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Duldung; anderes Bundesland; Reiseunfähigkeit

    Aus der Bestimmung ergibt sich jedoch darüber hinaus, dass der Gesetzgeber grundsätzlich von der Möglichkeit ausgegangen ist, dass im Einzelfall auch die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes trotz der an sich strikten Regelung in § 56 Abs. 2 Satz 3 AuslG eine Duldung erteilen darf (vgl. hierzu VG Braunschweig, Beschl. v. 18. November 2002, 6 B 548/02, InfAuslR 3/2003 S. 105 ff. m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 22.05.2007 - 5 A 319/06

    D (A), Duldung, Wohnsitzauflage, Deutschverheiratung, Ermessen, Erlasslage,

    Von diesem Grundsatz kann nur dann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die deutsche Ehepartnerin keine schützenswerten Interessen - außer der Ehe selbst - besitzt (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2002, 6 B 548/02, juris Rn. 35).
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