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   BVerwG, 03.06.2002 - 6 B 6.02   

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BVerwG, 03.06.2002 - 6 B 6.02 (https://dejure.org/2002,6160)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2002 - 6 B 6.02 (https://dejure.org/2002,6160)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 6 B 6.02 (https://dejure.org/2002,6160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    WPflG § 8 a; VwGO § 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3, § 133 Abs. 6
    Musterungsverfahren; Tauglichkeit; fachärztliches Gutachten; wehrmedizinische Sachkunde; Parteigutachten; Bundeswehrkrankenhaus; Dissens.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG § 8 a
    Bundeswehrkrankenhaus; Dissens; Musterungsverfahren; Parteigutachten; Tauglichkeit; fachärztliches Gutachten; wehrmedizinische Sachkunde

  • Wolters Kluwer

    Musterungsverfahren - Tauglichkeit - Fachärztliches Gutachten - Wehrmedizinische Sachkunde - Parteigutachten - Bundeswehrkrankenhaus - Dissens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 759
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.12.1998 - 6 B 108.98

    Tauglichkeit; fachärztliches Gutachten; wehrmedizinische Sachkunde;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2002 - 6 B 6.02
    Besteht zwischen einem im Musterungsverfahren eingeholten gebietsärztlichen Befundbericht und einem vom Wehrpflichtigen danach vorgelegten fachärztlichen Gutachten ein für die Beurteilung der Tauglichkeit erheblicher Dissens, so hat das Verwaltungsgericht in Ermangelung eigener wehrmedizinischer Sachkunde Sachverständigenbeweis zu erheben (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 S. 11 m.w.N.).

    Der Kläger hat durch sein Verhalten daher nicht solche Zweifel an dem Erfolg einer Beweisaufnahme hervorgerufen, die das Gericht berechtigen, davon ganz abzusehen (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998, a.a.O., S. 12 f.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 m.w.N.) ist die Zuordnung ärztlich festgestellter körperlicher Fehler oder Leiden zu den Fehlernummern und Gradationen der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 dann nicht ohne besondere medizinische Sachkunde möglich, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall aufgrund des Inhalts der vorhandenen ärztlichen Atteste und Stellungnahmen sowie der medizinischen Erfahrungssätze der ZDv 46/1 Anlass zu Abgrenzungszweifeln besteht, die ohne fachkundige Erläuterung nicht ausgeräumt werden können; das trifft insbesondere in Fällen zu, in denen - wie hier - nach der sachkundigen Einschätzung der wehrmedizinischen Verfasser der ZDv 46/1 eine gebietsärztliche Untersuchung des Wehrpflichtigen erforderlich oder angezeigt ist (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.01.1995 - 8 B 149.94

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Zur Notwendigkeit

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2002 - 6 B 6.02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 6 B 108.98 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 64 m.w.N.) ist die Zuordnung ärztlich festgestellter körperlicher Fehler oder Leiden zu den Fehlernummern und Gradationen der Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 dann nicht ohne besondere medizinische Sachkunde möglich, wenn in dem zu beurteilenden Einzelfall aufgrund des Inhalts der vorhandenen ärztlichen Atteste und Stellungnahmen sowie der medizinischen Erfahrungssätze der ZDv 46/1 Anlass zu Abgrenzungszweifeln besteht, die ohne fachkundige Erläuterung nicht ausgeräumt werden können; das trifft insbesondere in Fällen zu, in denen - wie hier - nach der sachkundigen Einschätzung der wehrmedizinischen Verfasser der ZDv 46/1 eine gebietsärztliche Untersuchung des Wehrpflichtigen erforderlich oder angezeigt ist (vgl. Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 8 B 149.94 - Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 56 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.2003 - 6 B 27.03

    Musterung; Wehrpflichtiger; Tauglichkeit; Zurückstellung; wehrmedizinischer

    Insbesondere steht das Urteil in Übereinstimmung mit dem Beschluss vom 3. Juni 2002 - BVerwG 6 B 6.02 - (NVwZ-RR 2002, 759 - 761).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im vorgenannten Beschluss vom 3. Juni 2002 (a.a.O.) insoweit bereits ausgeführt, dass im Fall sich widersprechender ärztlicher Gutachten eine ergänzende Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes der Wehrbereichsverwaltung ein tatrichterlich nachvollziehbares und eigenverantwortlich überprüfbares medizinisches Gutachten nicht ersetzen kann.

  • BVerwG, 02.09.2010 - 6 B 23.10

    Musterungsverfahren; Wehrdienstfähigkeit bei Allergie; Einberufung in den

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Feststellung der Wehrdienstfähigkeit anerkannten Grundsätzen (Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 8 C 45.90 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 53 S. 28 f. , Beschlüsse vom 14. November 2000 - BVerwG 6 B 53.00 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 67 S. 4 f., vom 3. Juni 2002 - BVerwG 6 B 6.02 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 68 S. 6 f. und vom 23. September 2003 - BVerwG 6 B 27.03 - Buchholz 448.0 § 8a WPflG Nr. 71 S. 15 f.) sind dann, wenn ein Verwaltungsgericht - wie hier - auf die Tauglichkeitsbestimmungen der ZDv 46/1 zurückgreift, zunächst Feststellungen über die Art und Schwere des Körperfehlers oder Leidens des Wehrpflichtigen erforderlich.
  • BVerwG, 27.04.2005 - 6 B 76.04

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Verfahrensrüge;

    Insbesondere steht das Urteil in Übereinstimmung mit dem Beschluss vom 3. Juni 2002 BVerwG 6 B 6.02 (Buchholz 448.0 § 8 a WPflG Nr. 68 = NVwZ-RR 2002, 759 761).
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