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   BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00   

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https://dejure.org/2000,11069
BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00 (https://dejure.org/2000,11069)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2000 - 6 B 6.00 (https://dejure.org/2000,11069)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2000 - 6 B 6.00 (https://dejure.org/2000,11069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Kontrolle der Bewertung einer Prüfungsarbeit - Wechsel des Zweitprüfers bei notwendigem Wechsel eines Erstprüfers - Beibehaltung einer Note trotz Rücknahme eines Korrekturmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00
    So ist es den Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, daß und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993, - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - NJW 2000, 1055, 1056 ff.).

    Das Berufungsgericht hat zutreffend die neuere Rechtsprechung des beschließenden Senates zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - NJW 2000, 1055 ff. = DVBl 1999, 1594; Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 84.93

    Voraussetzungen des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00
    Die Beschwerde macht geltend, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß vom Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1994 - BVerwG 6 B 84.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 331 ab.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00
    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, daß ein Fehler der Bewertung regelmäßig nicht auch einen Wechsel des Prüfers erfordert, vorausgesetzt, daß dadurch das Recht und die Chance der wirksamen nachträglichen Kontrolle der Bewertung der Prüfungsarbeit nicht verkürzt werden (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 273 f.; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00
    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, daß ein Fehler der Bewertung regelmäßig nicht auch einen Wechsel des Prüfers erfordert, vorausgesetzt, daß dadurch das Recht und die Chance der wirksamen nachträglichen Kontrolle der Bewertung der Prüfungsarbeit nicht verkürzt werden (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262, 273 f.; Urteil vom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00
    Das Berufungsgericht hat zutreffend die neuere Rechtsprechung des beschließenden Senates zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - NJW 2000, 1055 ff. = DVBl 1999, 1594; Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00
    So ist es den Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, daß und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993, - BVerwG 6 C 35.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - NJW 2000, 1055, 1056 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Den Prüfern ist es grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211, juris Rn. 21; Beschluss vom 28.04.2000 - 6 B 6.00 -, juris Rn. 7; Senatsbeschlüsse vom 04.02.2013 - 9 S 346/13 -, vom 29.01.2020 - 9 S 2297/18 -, vom 09.03.2020 - 1782/19 -, und vom 27.09.2022 - 9 S 3088/21 -, juris Rn. 32; Senatsurteile vom 14.12.1999 - 9 S 1725/99 -, juris Rn. 28, und vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt und die auch das Verwaltungsgericht seinen Ausführungen zu Grunde gelegt hat, ist es den Prüfern grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211; Beschluss vom 28.04.2000 - 6 B 6.00 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 04.02.2013 - 9 S 346/13 - Senatsurteil vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris Rn. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2003 - 2 A 10770/03

    juristische Staatsprüfung, Prüfungsentscheidung, Widerspruch,

    Eine detaillierte Aufschlüsselung der Endnote, etwa mit Hilfe von durch Punktwerte gewichteten Einzelfeststellungen, kann deshalb - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2000 - 6 B 6/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2007 - 2 LA 1208/06

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung einer ersten juristischen Staatsprüfung;

    Die für die Beibehaltung angegebenen Gründe dürfen nur nicht auf einer Änderung des Bewertungssystems beruhen (BVerwG, Urt. v. 14.7.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211 = NJW 2000, 1055; Beschl. v. 28.4.2000 - 6 B 6/00 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 30.10.2003 - 8 K 556/01

    Die Festlegung von Bestehensgrenzen für juristische Staatsprüfungen durch

    Der von der Klägerin zur Stützung ihrer Forderung nach Begründung des Schwierigkeitsgrades zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vor allem die Beschlüsse vom 28.04.2000 - 6 B 6/00 - und vom 14.07.1999 - 6 C 20/98 -) lässt sich nichts Entsprechendes entnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 9 S 2062/14

    Anforderungen an die Korrektur eines fachlichen Bewertungsmangels

    35 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, ist es den Prüfern allerdings grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistung unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 14.07.1999 - 6 C 20.98 -, BVerwGE 109, 211; Beschluss vom 28.04.2000 - 6 B 6.00 -, juris Rn. 7; Senatsbeschluss vom 04.02.2013 - 9 S 346/13 - Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 681 f., 789).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - 6 B 4.22

    Bewertung der ersten juristische Prüfung; prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, ist es den Prüfenden allerdings grundsätzlich nicht verwehrt, nach Auseinandersetzung mit den Einwendungen eines Prüflings im Überdenkungsverfahren unter Vermeidung früherer Begründungsmängel anzugeben, dass und aus welchen Gründen sie ihre bei der ersten Bewertung einer Arbeit vergebene Note auch bei selbstkritischer Würdigung nach wie vor für zutreffend halten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 20/98 - juris Rn. 21; Beschluss vom 28. April 2000 - 6 B 6/00 - juris Rn. 7).
  • VG Würzburg, 29.01.2020 - W 2 K 18.982

    Unberechtigte Kritik am methodischen Aufbau einer juristischen Prüfungsarbeit als

    Dabei darf die Beibehaltung des Prüfungsergebnisses weder auf einer Änderung des Bewertungssystems noch auf dem Nachschieben beliebiger Gründe beruhen (BVerwG, U.v. 14.07.1999 - 6 C 20.98 - juris; B.v. 28.4.2000 - 6 B 6/00 - juris).
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