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   BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99   

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BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99 (https://dejure.org/1999,1990)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 6 B 60.99 (https://dejure.org/1999,1990)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 6 B 60.99 (https://dejure.org/1999,1990)
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Nicht angesprochene Zulässigkeitsbedenken

§ 108 Abs. 2 VwGO, Überraschungsentscheidung bezüglich der Unzulässigkeit der (Festellungs-)Klage, Pflicht zur fallbezogenen Erörterung in der mündlichen Verhandlung, § 104 Abs. 1 VwGO

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2, § 43 Abs. 2; WPflG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 5 Abs. 3
    Überraschungsentscheidung, Freibeweis, schützenswertes Interesse an Gewißheit über die Pflicht zum Nachdienen nach Vollendung des 25. Lebensjahres

  • Wolters Kluwer

    Überraschungsentscheidung - Freibeweis - Schützenswertes Interesse an Gewißheit über die Pflicht zum Nachdienen nach Vollendung des 25. Lebensjahres

  • Judicialis

    VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 43 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; WPflG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; WPflG § 5 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 17.96

    Recht der Soldaten - Wehrpflichtrecht, Nachdienenspflicht und Verlängerung des

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99
    Hierzu verweisen beide Beteiligte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1996 (- BVerwG 8 C 17.96 - BVerwGE 102, 184 = Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 24).

    Bei einer materiellrechtlichen Entscheidung in der Sache wird es kaum außer acht lassen, daß es auch nach der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1996 (BVerwG 8 C 17.96) eine Nachdienenspflicht nach Vollendung des 25. Lebensjahrs nicht unabhängig von der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Einberufungsbescheids ergehen darf, worauf das angegriffene Urteil im übrigen bereits ausdrücklich hingewiesen hat.

  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (vgl. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - NJW 1986, 445 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 und Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1999 - 6 B 60.99
    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (vgl. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - NJW 1986, 445 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170 und Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fern liegend anzusehen ist und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 19. Juli 1985 BVerwG 4 C 62.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 BVerwG 5 B 80.91 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 BVerwG 6 B 60.99 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19

    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und

    Daran fehlt es unter anderem, wenn das Gericht seine Entscheidung ohne vorherigen Hinweis tragend auf eine rechtliche Erwägung stützt, die weder im Verwaltungsverfahren noch im bisherigen Gerichtsverfahren erörtert worden ist und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. April 1991 - 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 S. 84 sowie Beschlüsse vom 9. Dezember 1999 - 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16 S. 10, vom 15. Mai 2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 und vom 15. Mai 2014 - 9 B 57.13 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 30 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 61.10

    Bergwerk; Grubengas; Grubengasprojekt; Projekt-Mechanismen; Joint-Implementation;

    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 8 B 32.10

    Prüfung einer Verfahrensverbindungsentscheidung im Revisionsverfahren

    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 29.12.2010 - 8 B 31.10

    Erstbetroffener als Berechtigter; Restitutionspflicht und wirtschaftliche Lage;

    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 62.10

    Bestehen eines Vergütungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 EEG für Strom von vor dem 1.

    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 17.03.2011 - 7 B 63.10

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche von dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) und

    Eine solche Entscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1995 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 17.11.2008 - 8 B 80.08

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen Abweichung; Rüge der Verletzung

    Eine Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (vgl. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 8 B 15.09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Möglichkeit zur ausreichenden schriftlichen

    Eine solche Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fernliegend anzusehen ist (Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 04.04.2008 - 8 B 108.07

    Machtmissbrauch bei fehlender Verwirklichung einer Enteignung zum Zeitpunkt der

    Eine solche Überraschungsentscheidung im Rechtssinne liegt vor, wenn das Gericht seiner Entscheidung tragend eine Rechtsauffassung zugrunde legt, die weder im Verwaltungs- noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und die etwa in ihrer Spezialität zunächst als fern liegend anzusehen ist (vgl. Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170, Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 60.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 16).
  • BVerwG, 28.12.2004 - 4 BN 43.04

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Kostentragung

  • BVerwG, 16.05.2001 - 9 B 17.01

    Umfang der Ermächtigungsgrundlage für die Entwidmung von Bahnstrecken -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2006 - 6 A 2737/06

    Anforderungen an eine beachtliche Anhörungsrüge; Geltendmachung einer Verletzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 6 B 1358/07

    Rechtsschutzbedürfnis aus besoldungsrechtlichen Erwägungen bei einer Verkürzung

  • VGH Bayern, 08.01.2010 - 13a ZB 09.30227

    Asylrecht Irak; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung

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