Rechtsprechung
BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Zweck der unentgeltlichen Beiordnung eines Rechtsanwalts - Inkaufnahme der "lästigen Alternative" des verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als "tragendes Indiz" zum Nachweis für die Glaubwürdigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 17.01.1996 - 3 A 2120/95
- BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Feststellung einer …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Nach Auffassung des Klägers ist das Verwaltungsgericht von dem Beschluß des Senats vom 21. April 1988 (BVerwG 6 B 69.87) abgewichen, wonach die Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes ein "tragendes Indiz" für die Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist.Nach der Rechtsprechung des Senats kann das "tragende Indiz" der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" des verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als ein wesentliches Mittel zum Nachweis für die Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen erst dann zum Zuge kommen, wenn zuvor die schlüssige Darlegung einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bejaht worden ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 und Beschluß vom 21. April 1988 - BVerwG 6 B 69.87 -).
- BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Nach der Rechtsprechung des Senats kann das "tragende Indiz" der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" des verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als ein wesentliches Mittel zum Nachweis für die Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen erst dann zum Zuge kommen, wenn zuvor die schlüssige Darlegung einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bejaht worden ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 und Beschluß vom 21. April 1988 - BVerwG 6 B 69.87 -). - BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Im KDV-Verfahren kann die Zurückweisung eines Gesuchs, mit dem ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird, im Revisionsverfahren überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8 und vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36).
- BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einer Partei in der Besetzung mit dem …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, hätte der Kläger deshalb besondere individuelle, auf die Personen der beiden abgelehnten Richter bezogene Ablehnungsgründe darlegen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41). - BVerwG, 23.07.1992 - 6 C 15.90
Kriegsdienstverweigerung - Aufklärungspflicht des VG - Zweifel am Vorliegen einer …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt das Verwaltungsgericht in Kriegsdienstverweigerungssachen seine Aufklärungspflicht, wenn es das Anerkennungsbegehren des Wehrpflichtigen (nur) wegen verbliebener Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ablehnt, ohne zuvor die zu einem substantiierten Beweisthema benannten Zeugen vernommen zu haben (vgl. Urteil vom 23. Juli 1992 - BVerwG 6 C 15.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 245). - BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 73.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mängel im …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Im KDV-Verfahren kann die Zurückweisung eines Gesuchs, mit dem ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wird, im Revisionsverfahren überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 73.69 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 8 und vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36).
- BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf …
Im übrigen liegt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch darum nicht vor, weil das Indiz der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" nur zum Tragen kommt, wenn der Antragsteller, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zur Überzeugung des Gerichts schlüssig dargelegt hat (siehe zuletzt Beschluß vom 15. November 1996 - BVerwG 6 B 61.96 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 3 m.w.N.). - BVerwG, 13.09.2010 - 6 B 31.10
Unvollständiger Anerkennungsantrag, Parteivernehmung, Vollprüfung
Die auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtete Klage eines Wehrpflichtigen, dessen Antrag im Verwaltungsverfahren unvollständig geblieben und deshalb ohne Sachprüfung abgelehnt, jedoch im Klageverfahren vervollständigt worden ist, darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Regel nicht abgewiesen werden, wenn der Wehrpflichtige nicht zuvor zu den Gründen der geltend gemachten Gewissensentscheidung förmlich als Partei vernommen und dabei eine sog. Vollprüfung des Anerkennungsbegehrens durchgeführt worden ist (vgl. hierzu und zu den einzuhaltenden Prüfungsschritten: Urteil vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5 S. 19; Beschlüsse vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231 S. 59 f., vom 7. September 1995 - BVerwG 6 B 32.95 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 7, vom 15. November 1996 - BVerwG 6 B 61.96 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 3 S. 1 f., vom 11. Oktober 2000 - BVerwG 6 B 47.00 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 10 S. 7 und vom 30. Mai 2001 - BVerwG 6 B 31.01 - Buchholz 448.6 § 19 KDVG Nr. 5 S. 1 f.).