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   BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12379
BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02 (https://dejure.org/2003,12379)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2003 - 6 B 66.02 (https://dejure.org/2003,12379)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 6 B 66.02 (https://dejure.org/2003,12379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Ausführungen eines Beteiligten bei der Entscheidung - Verletzung der Aufklärungspflicht eines Tatsachengerichts bei Absehen von einer nicht beantragten Beweiserhebung - Verpflichtung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.11.1991 - 6 B 16.91

    Schulpflichtgesetz NRW - Allgemeine Schulpflicht - Bundesverfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
    Die Beschwerde hat diese Frage im Hinblick auf den Beschluss vom 15. November 1991 - BVerwG 6 B 16.91 - (Buchholz 11 Art. 7 Abs. 4 GG Nr. 35 = NVwZ 1992, 370) sinngemäß auf den Fall eines sich aus einem strikten religiösen Gebot der Erziehung allein durch die Eltern ergebenden unausweichbaren Gewissenskonflikts sowie auf den Fall beschränkt, dass wegen einer Vielzahl einzelner sowie in der Summe erheblicher Beeinträchtigungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit der Eltern und ihrer Kinder eine Kollisionslage besteht, die sich weder innerhalb der öffentlichen Grundschulen noch durch das Ausweichen auf Privatschulen auflösen lässt (Schriftsatz vom 3. September 2002 S. 19; ferner S. 13 ff., 16 und 18).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschluss vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 66.02
    Eine Rechtsfrage, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt hat, kann grundsätzlich nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 39.06

    Meldeauflage; Gewalttaten; Verhütung von Straftaten; Polizei; öffentliche

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -).
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -,.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -).
  • VG Freiburg, 20.10.2004 - 2 K 1803/04

    Zur Beurlaubung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch für eine Bildungsreise

    Selbst der Wunsch der Eltern, aus religiösen Gründen und damit unter Berufung auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den Kindern Heimunterricht zu erteilen, muss grundsätzlich hinter der Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule zurücktreten (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2003 - 6 B 66/02 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.6.2002 - 9 S 2441/01 - ESVGH 52, 255; VG Freiburg, Urteil vom 11.7.2001 - 2 K 2467/00 -).
  • BVerwG, 12.08.2004 - 6 B 41.04

    Auswirkungen des Nichtstellens von schriftlich angekündigten Beweisanträgen in

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 und vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, aaO.; VG Osnabrück, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, aaO.; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, aaO.).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht;

    Die von den Eltern in diesem Verfahren vorgetragenen Vorbehalte gegenüber der Ausbildung an den staatlichen Schulen waren mit weitgehend gleichgerichteter Argumentation oder mit im Wesentlichen ähnlichen Erwägungen bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren (vgl. VG Augsburg, Urt. vom 30.04.2002, Au 9 K 02.294, bestätigt durch: VGH München, Beschl. vom 18.09.2002; VGH Mannheim, Urt. vom 18.06.2002, SchulR 2003, 41, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. vom 07.01.2001, 6 B 66.02; BVerfG, Beschl. vom 29.04.2003, a.a.O..; VG Osnabrück, Urt. vom 15.08.2001, bestätigt durch: Nds. OVG Lüneburg, Urt. vom 05.03.2003, a.a.O..; BVerwG, Beschl. vom 07.10.2003, a.a.O..).
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