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   BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98   

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https://dejure.org/1998,3176
BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98 (https://dejure.org/1998,3176)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1998 - 6 B 67.98 (https://dejure.org/1998,3176)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 6 B 67.98 (https://dejure.org/1998,3176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 [BVerwG 23.05.1986 - 8 C 10/84]).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
    Ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag genügt den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
    Der mit der Beschwerde allein geltend gemachte Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 10 B 19.13

    Gerichtliche Sachaufklärung; Beweiswürdigung; Verfahrensmangel

    Die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (Urteil vom 29. Mai 2008 - BVerwG 10 C 11.07 - BVerwGE 131, 186 = Buchholz 451.902 Europ. Ausl.- u. Asylrecht Nr. 21 jeweils Rn. 13 m.w.N.); lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den genannten Anforderungen nicht (Beschluss vom 3. Juli 1998 - BVerwG 6 B 67.98 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726

    Ausschluss vom aktiven Feuerwehrdienst; fehlende Eignung

    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (BVerwG vom 3.7.1998 6 B 67.98 â?¹jurisâ?º).
  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760

    Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung;

    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (BVerwG vom 3.7.1998 6 B 67.98 â?¹jurisâ?º).
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