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   BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99   

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https://dejure.org/1999,2492
BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99 (https://dejure.org/1999,2492)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1999 - 6 B 69.99 (https://dejure.org/1999,2492)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 6 B 69.99 (https://dejure.org/1999,2492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; Richtlinie 89/48/EWG; ; Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht - Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 753
  • AnwBl 2000, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.07.1999 - 6 B 51.99

    Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot; Zulassung zur

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99
    Die Nichtzulassung von Bewerbern ohne Qualifikation für den direkten Zugang zum Anwaltsberuf verstößt schließlich nicht gegen die Diskriminierungsverbote des Europäischen Gemeinschaftsrechts (Beschluß vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99).

    Nicht zur Eignungsprüfung zugelassen sind auch Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates, die die Voraussetzung für den Zugang zum Anwaltsberuf in ihrem Heimatstaat nicht erfüllen (vgl. für den Fall eines österreichischen Staatsangehörigen mit langjähriger Mitarbeit in einer deutschen Anwaltspraxis: Beschluß vom 20. Juli 1999 - BVerwG 6 B 51.99).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99
    Die zunehmende Komplizierung des Rechtswesens im Zusammenhang mit der wachsenden Verrechtlichung der Lebensverhältnisse legen es nahe, als Grundlage für eine umfassende Rechtsberatungsbefugnis die Vertrautheit mit der Rechtsordnung insgesamt und das Verständnis übergreifender rechtlicher Zusammenhänge, so wie es in der juristischen Ausbildung vermittelt wird, zu fordern (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - BVerfGE 75, 246, 266 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1999 - 9 S 2919/97

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung bei Kammerrechtsbeistand abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 6 B 69.99
    BVerwG 6 B 69.99 VGH 9 S 2919/97.
  • BFH, 01.04.2008 - VII R 13/07

    Kein Zugang zur Steuerberaterschaft durch eine sog. Eignungsprüfung für deutsche

    Mithin werden die in den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossenen mindestens dreijährigen Hochschulausbildungen als prinzipiell gleichwertig anerkannt, obgleich eine Ausbildung in dem einen Land nicht ohne weiteres zur erfolgreichen Berufsausübung in einem anderen Land befähigt, was das Erfordernis der Eignungsprüfung erst rechtfertigt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1999 6 B 69/99, Neue Juristische Wochenschrift 2000, 753).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 8 PA 136/06

    Anspruch eines Kontingentflüchtlings mit usbekischer Rechtsanwaltszulassung auf

    Bereits in der Rechtsprechung zum EigPrG war zutreffend anerkannt, dass zur Eignungsprüfung für Rechtsanwälte nur solche Personen zugelassen sind, die in einem EU-Mitgliedstaat (oder einem ihm gleichgestellten Staat) mit ihrem Qualifikationsnachweis die formalen Voraussetzungen für den unmittelbaren Zugang zum Anwaltsberuf erfüllen (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Beschl. v. 26.10.1999 - 6 B 69/99 -, NJW 2000, 753).
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