Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82   

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BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82 (https://dejure.org/1982,6088)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.1982 - 6 B 69.82 (https://dejure.org/1982,6088)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 1982 - 6 B 69.82 (https://dejure.org/1982,6088)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Es bedarf vielmehr der konkreten Feststellung, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [BVerwGE 55, 217]).
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Weder in dem Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - (BVerwGE 37, 69) noch in den Urteilen vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53) ist ausgeführt, daß die Erklärung eines Wehrpflichtigen, sich uneingeschränkt und vorbehaltlos gegen jede Gewaltanwendung zu wenden und in diesem Zusammenhang den Einsatz von Waffen und die Tötung von Menschen abzulehnen, bereits wegen ihres objektiven Erklärungsinhalts die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gebiete.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Weder in dem Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - (BVerwGE 37, 69) noch in den Urteilen vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53) ist ausgeführt, daß die Erklärung eines Wehrpflichtigen, sich uneingeschränkt und vorbehaltlos gegen jede Gewaltanwendung zu wenden und in diesem Zusammenhang den Einsatz von Waffen und die Tötung von Menschen abzulehnen, bereits wegen ihres objektiven Erklärungsinhalts die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gebiete.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Nach der ständigen, vom Bundesverfassungsgericht wiederholt gebilligten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]) reichen aber weder das verbale Bekenntnis des Wehrpflichtigen noch allgemeine Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit aus, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Als Grundlage für diese Feststellung ist vor allem der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, dem bisherigen Verhalten des Wehrpflichtigen, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war (und noch ist), sowie der Motivation seiner Entscheidungsbildung ein wesentlicher Aussagewert zuzumessen (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Es bedarf vielmehr der konkreten Feststellung, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [BVerwGE 55, 217]).
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer

    Auszug aus BVerwG, 10.08.1982 - 6 B 69.82
    Weder in dem Urteil vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - (BVerwGE 37, 69) noch in den Urteilen vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - (BVerwGE 41, 53) ist ausgeführt, daß die Erklärung eines Wehrpflichtigen, sich uneingeschränkt und vorbehaltlos gegen jede Gewaltanwendung zu wenden und in diesem Zusammenhang den Einsatz von Waffen und die Tötung von Menschen abzulehnen, bereits wegen ihres objektiven Erklärungsinhalts die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gebiete.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.11.1982 - 6 B 69/82   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.11.1982 - 6 B 69/82 (https://dejure.org/1982,3865)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.11.1982 - 6 B 69/82 (https://dejure.org/1982,3865)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. November 1982 - 6 B 69/82 (https://dejure.org/1982,3865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 1983, 150
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    OVG NRW, Urteil vom 14.3.1996 - 7 A 3703/92 -, BRS 58 Nr. 64; VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 18.1.1995 - 3 S 3153/94 -, BRS 57 Nr. 215; Nds. OVG, Beschlüsse vom 25.3.1993 - 6 M 1207/93 -, BRS 55 Nr. 181 und vom 10.11.1982 - 6 B 69/82 -, BRS 39 Nr. 51.

    hierzu: VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 18.1.1995 - 3 S 3153/94 -, BRS 57 Nr. 215; Nds. OVG, Beschluss vom 10.11.1982, a.a.O.; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 31 Rn. 68; Mampel, Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht, Rn. 700 f., m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1993 - 11 A 1650/91

    Wohnungen für Aufsichtspersonen; Wohnungen für Bereitschaftspersonen; Wohnungen

    vgl. zu § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO OVG Lüneburg, Beschluß vom 10. November 1982 - 6 B 69/82 BRS 39 Nr. 51.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2004 - 2 M 513/04

    Anfechtung der Genehmigung für eine Betriebswohnung im Industriegebiet

    Das Gebot der Rücksichtnahme (§ 15 BauNVO) kann nämlich dazu führen, dass der Betrieb oder eine geplante Erweiterung des Gewerbebetriebs der Antragstellerin die Nutzung eines benachbarten Gebäudes zu Wohnzwecken in Rechnung stellen muss; denn trotz der grundsätzlichen Gleichstellung von Betriebswohnungen mit den übrigen baulichen Anlagen im Industriegebiet kann die in § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB enthaltene Grundregel des Baurechts, dass bauliche Anlagen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen müssen, im Einzelfall eine unterschiedliche Schutzbedürftigkeit für die Menschen, die auf dem Nachbargrundstück wohnen und arbeiten, begründen; denn ungesunde Wohnverhältnisse dürfen auch in einem Industriegebiet nicht entstehen (BVerwG, Urt. v. 16.03.1984, a. a. O.; NdsOVG, Beschl. v. 10.11.1982 - 6 B 69/82 -, BRS 39 Nr. 51).
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