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   BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02   

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https://dejure.org/2003,5280
BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5280)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.2003 - 6 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5280)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - 6 B 70.02 (https://dejure.org/2003,5280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GewO § 33 i Abs. 2 Nr. 2
    Spielhalle; Räume; polizeiliche Anforderungen; Lage in einem kriminalitätsgeneigten Umfeld.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GewO § 33 i Abs. 2 Nr. 2
    Lage in einem kriminalitätsgeneigten Umfeld; Räume; Spielhalle; polizeiliche Anforderungen

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer befristeten Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle; Genehmigung zur Nutzungsänderung der betreffenden Räume von einer Diskothek in eine Spielhalle; Örtlichen Nähe zum Brennpunkt der Betäubungskriminalität als Versagungsgrund für die Erteilung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Spielhalle - Versagung der Genehmigung wg. kriminalitätsgeneigtem Umfeld

  • Judicialis

    GewO § 33 i Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33i Abs. 2 Nr. 2
    Gewerberecht; Spielhallenrecht - Spielhalle; Räume; polizeiliche Anforderungen; Lage in einem kriminalitätsgeneigten Umfeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92

    Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    Auf die Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle besteht ein Rechtsanspruch, wenn keiner der Versagungsgründe des § 33 i Abs. 2 GewO vorliegt (Urteil vom 27. April 1993 - BVerwG 1 C 9.92 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 15 = GewArch 1993, 374).

    Aus dem Wortlaut des § 33 i Abs. 2 Nr. 2 GewO und den genannten Entscheidungen folgt, dass geprüft werden muss, ob die für die Spielhalle vorgesehenen Räume ihrerseits den polizeilichen Anforderungen (vgl. dazu Urteil vom 27. April 1993 a.a.O.) entsprechen.

  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 27.74

    Unzuverlässigkeit im Gaststättengewerbe - Dirnenunterkunft

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    Auch den zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - Buchholz 451.41 § 4 GastG 1970 Nr. 4 = GewArch 1974, 201 und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 7 = GewArch 1975, 388) lässt sich entnehmen, dass nicht die Umgebung, sondern der Betrieb und die dafür vorgesehenen Räume Gegenstand der Prüfung des betreffenden Erlaubnisversagungsgrundes sind.
  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83

    Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    In seinem Urteil vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 1 C 11.83 - (Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 4 = GewArch 1985, 64) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei der Prüfung der Versagungsgründe des § 33 i Abs. 2 GewO von der einzelnen Betriebsstätte auszugehen ist.
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 27.72

    Antrag auf Erlaubnis zum Ausschank von Getränken an Besucher eines

    Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 6 B 70.02
    Auch den zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 3 GastG ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 27.72 - Buchholz 451.41 § 4 GastG 1970 Nr. 4 = GewArch 1974, 201 und vom 16. September 1975 - BVerwG 1 C 27.74 - BVerwGE 49, 154 = Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 7 = GewArch 1975, 388) lässt sich entnehmen, dass nicht die Umgebung, sondern der Betrieb und die dafür vorgesehenen Räume Gegenstand der Prüfung des betreffenden Erlaubnisversagungsgrundes sind.
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