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   BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97   

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BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97 (https://dejure.org/1998,3646)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1998 - 6 B 70.97 (https://dejure.org/1998,3646)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 6 B 70.97 (https://dejure.org/1998,3646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR - Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Wiedervereinigung - Erfordernis eines Wandels der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe

  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 3 Satz 1; ; KDVG § 5; ; KDVG § 9 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 3 S. 1; KDVG § 5 § 9 ff.
    Kriegsdienstverweigerung; Bereitschaft zur Ableistung des Wehrdienstes in der ehemaligen DDR; Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Wiedervereinigung; Erfordernis eines Wandels der gewissensmäßigen Einstellung zum Kriegsdienst mit der Waffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 759
  • NJ 1998, 552
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 22.94

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    Eine solche Gewissensentscheidung setzt wiederum voraus, daß der Antragsteller als Folge des Zwangs, Kriegsdienst mit der Waffe leisten zu müssen, in eine "schwere Gewissensnot" geriete (siehe etwa Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 6 B 22.94 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 53).
  • BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Voraussetzungen - Verhandlungstermin

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    Wenn der Antragsteller wie vorliegend nicht rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 KDVG erfüllt hat, ist aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen in entsprechender Anwendung des § 5 KDVG nicht möglich (siehe Urteil vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - BVerwGE 80, 31 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    Entgegen der Beschwerdebegründung hat das Verwaltungsgericht an die Darlegung der Gewissengründe bei dem Kläger nicht "dieselben" Anforderungen gestellt, wie sie das Bundesverwaltungsgericht bei einem Reservisten der Bundeswehr verlangt (vgl. etwa Urteil vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 33).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht stellt sich eine Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (siehe etwa BVerfG, NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Zweck der unentgeltlichen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    Im übrigen liegt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch darum nicht vor, weil das Indiz der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" nur zum Tragen kommt, wenn der Antragsteller, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hinweist, eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zur Überzeugung des Gerichts schlüssig dargelegt hat (siehe zuletzt Beschluß vom 15. November 1996 - BVerwG 6 B 61.96 - Buchholz 448.6 § 6 KDVG Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    b) Das gilt auch, soweit die Beschwerde als Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1992 - BVerwG 6 C 25.90 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 5) geltend macht, die darin liegen soll, daß das Verwaltungsgericht (aa) die gebotene Abfolge der Prüfungsschritte nicht eingehalten und (bb) die Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten Zivildienstes nicht hinreichend gewürdigt habe.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1998 - 6 B 70.97
    Nach der ständigen Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht stellt sich eine Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (siehe etwa BVerfG, NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - BVerwG 6 B 20.10 -, juris; Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 B 70.97 -, NVwZ-RR 1998, 759) .
  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 30.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige "Überraschungsentscheidung" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit - unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht - dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 B 70.97 - NVwZ-RR 1998, 759; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 43, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 11 ZB 15.30054

    Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung;

    Eine unzulässigeÜberraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70.97 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 56 = NVwZ-RR 1998, 759).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

    Eine Ausnahme hiervon gilt zwar dann, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, Beschl. v. 19.07.2010 - BVerwG 6 B 20.10 -, juris; Beschl. v. 19.06.1998 - BVerwG 6 B 70.97 -, NVwZ-RR 1998, 759).
  • VGH Bayern, 11.02.2015 - 13a ZB 15.50005

    Asylrecht Afghanistan; Überraschungsentscheidung; Unzuständigkeit der

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 = NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70.97 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 56 = NVwZ-RR 1998, 759).
  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 15 ZB 13.2564

    Anhörung vor Erlass des angefochtenen Bescheids

    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG, B.v. 19.7.2010 - 6 B 20/10 - NVwZ 2011, 372; B.v. 19.6.1998 - 6 B 70/97 - NVwZ-RR 1998, 759).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 13 A 1697/16

    Klärungsbedürftigkeit der Behandlung der psychischen Erkrankung eines

    BVerwG, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 6 B 70.97 -, juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 13a ZB 14.30123 - juris Rn. 7.
  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;

    [vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 19.6.1998 - 6 B 70.97 -, NVwZ-RR 1998, 759, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, Juris und Nr. 67 der Leitsatzübersicht für das 1. Halbjahr 2020].
  • BVerwG, 21.01.2014 - 10 B 3.14

    Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung; schwere nichtpolitische Straftat; Prüfung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine gerichtliche Entscheidung als unzulässige Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit unter Verletzung seiner ihm nach § 86 Abs. 3, § 104 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 139 Abs. 2 ZPO obliegenden Hinweis- und Erörterungspflicht dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (z.B. Beschluss vom 19. Juni 1998 - BVerwG 6 B 70.97 - NVwZ-RR 1998, 759; Urteile vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und vom 14. März 1991 - BVerwG 10 C 10.91 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 43 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.02.2011 - 13a ZB 10.30445

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Eine Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt abstellt, der weder im Verwaltungsverfahren noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erörtert wurde und der zunächst als fernliegend anzusehen war und damit dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gibt (BVerwG vom 15.5.2008 NVwZ 2008, 1025/1027; vom 19.6.1998 NVwZ-RR 1998, 759).
  • VGH Bayern, 11.07.2017 - 20 ZB 17.30604

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels hinreichender Darlegung der

  • VGH Bayern, 17.01.2023 - 24 ZB 22.2059

    Anforderungen an Berufungszulassung

  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 15 ZB 19.1452

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Kein Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheids

  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 5 N 26.15

    (Kein) Anspruch auf Einbürgerung bei fehlendem Nachweis über das erfolgreiche

  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

  • VGH Bayern, 27.01.2015 - 13a ZB 14.30123

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Divergenz; substantiierter Sachvortrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2017 - 13 A 6/17

    Geltendmachung des Verfahrensfehlers der Verletzung rechtlichen Gehörs;

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 13a ZB 11.30331

    Asylrecht Afghanistan; Gefährdungslage Provinz Kandahar

  • VGH Bayern, 17.05.2011 - 13a ZB 10.30423

    Asylrecht Afghanistan; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; nicht mit

  • VGH Bayern, 16.06.2014 - 13a ZB 13.30301

    Asylrecht Afghanistan; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; richterlicher

  • VGH Bayern, 16.06.2014 - 13a ZB 13.30300

    Asylrecht Afghanistan; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; richterlicher

  • VGH Bayern, 23.08.2011 - 13a ZB 10.30433

    Spezielle Gefährdung eines Polizeiangehörigen im Rahmen eines innerstaatlichen

  • BVerwG, 11.02.1999 - 10 B 5.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 13a ZB 10.30275

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; Gefahrendichte; rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 16.09.2014 - 13a ZB 14.30280

    Asylrecht Afghanistan; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; richterlicher

  • VGH Bayern, 01.08.2014 - 13a ZB 14.30132

    Asylrecht Afghanistan; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; richterlicher

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