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   BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95   

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BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95 (https://dejure.org/1996,952)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1996 - 6 B 72.95 (https://dejure.org/1996,952)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 6 B 72.95 (https://dejure.org/1996,952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenbescheid für die Benutzung des Autoradios in einem auch geschäftlich verwendetem Kraftfahrzeug - Verwendung von Zweitgeräten zu gewerblichen Zwecken - Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz - Differenzierung hinsichtlich geschäftlicher und privater Nutzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1163
  • NVwZ 1996, 602 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1002 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 23.83

    Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hierzu den Standpunkt vertreten, daß bei der Gewährung von Befreiungen, die den gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages geltenden Grundsatz, daß für jedes Rundfunkgerät eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, durchbrechen, der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat, der erst an der Willkürgrenze endet (vgl. Beschluß vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 23.83 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 50 m.w.N.).

    Bei Bereithaltung einer Vielzahl von Geräten fordert das Äquivalenzprinzip daher weder eine Gebührendegression noch eine (teilweise) Gebührenbefreiung (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 und Beschluß vom 9. März 1984, a.a.O. Nr. 49).

  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 C 67.75

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
    Bei Bereithaltung einer Vielzahl von Geräten fordert das Äquivalenzprinzip daher weder eine Gebührendegression noch eine (teilweise) Gebührenbefreiung (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 und Beschluß vom 9. März 1984, a.a.O. Nr. 49).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1988 - 6 A 88/87

    Rundfunkgebühren; Autoradio; Fahrzeug; Beruflich

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95
    Sie dienen im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Autoradios einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters (vgl. in diesem Sinne OVG Koblenz, Urteil vom 7. September 1988 - 6 A 88/87 - NJW 1989, 1049).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Denn betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge, in denen ein Autoradio vorhanden ist, dienen im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78 S. 51 unter Hinweis u.a. auf BayVerfGH, Beschluss vom 6. Juli 1978 - Vf.10-VII-76 - BayVGHE 31, 158 ).

    Sie entspricht der früheren Grundgebühr nach dem Rundfunkgebührenrecht, die für das Bereithalten eines Hörfunkgeräts oder neuartigen Rundfunkempfangsgeräts gezahlt werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78).

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Denn betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge, in denen ein Autoradio vorhanden ist, dienen im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78 S. 51 unter Hinweis u.a. auf BayVerfGH, Beschluss vom 6. Juli 1978 - Vf.10-VII-76 - BayVGHE 31, 158 ).

    Sie entspricht der früheren Grundgebühr nach dem Rundfunkgebührenrecht, die für das Bereithalten eines Hörfunkgeräts oder neuartigen Rundfunkempfangsgeräts gezahlt werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Insofern durfte der Gesetzgeber berücksichtigen, dass Fahrzeuge im nicht privaten Bereich - anders als im privaten - Erwerbszwecken dienen und steuerlich als Betriebsvermögen angesetzt werden können (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 -, NJW 1996, 1163 [1164]; BayVerfGH, Entscheidung vom 6. Juli 1978 - Vf. 10-VII-76 -, VerfGHE BY 31, 158 [165 f.]).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC;

    Durch die "Pauschalierungen" sollen Beweisschwierigkeiten vermieden werden, das Gebühreneinzugsverfahren mithin so einfach wie möglich gestaltet werden (Beschluss vom 6. Februar 1996 - BVerwG 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163, 1164).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Durch die "Pauschalierungen" sollen Beweisschwierigkeiten vermieden werden, das Gebühreneinzugsverfahren mithin so einfach wie möglich gestaltet werden (Beschluss vom 6. Februar 1996 - BVerwG 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163, 1164).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Durch die "Pauschalierungen" sollen Beweisschwierigkeiten vermieden werden, das Gebühreneinzugsverfahren mithin so einfach wie möglich gestaltet werden (Beschluss vom 6. Februar 1996 - BVerwG 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163, 1164).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Denn betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge, in denen ein Autoradio vorhanden ist, dienen im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78 S. 51 unter Hinweis u.a. auf BayVerfGH, Beschluss vom 6. Juli 1978 - Vf.10-VII-76 - BayVGHE 31, 158 ).

    Sie entspricht der früheren Grundgebühr nach dem Rundfunkgebührenrecht, die für das Bereithalten eines Hörfunkgeräts oder neuartigen Rundfunkempfangsgeräts gezahlt werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78).

  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Denn betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge, in denen ein Autoradio vorhanden ist, dienen im Gegensatz zu ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen einem anderen Zweck, nämlich einer gewinnbringenden, auf einen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil gerichteten Tätigkeit des Kraftfahrzeughalters (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78 S. 51 unter Hinweis u.a. auf BayVerfGH, Beschluss vom 6. Juli 1978 - Vf.10-VII-76 - BayVGHE 31, 158 ).

    Sie entspricht der früheren Grundgebühr nach dem Rundfunkgebührenrecht, die für das Bereithalten eines Hörfunkgeräts oder neuartigen Rundfunkempfangsgeräts gezahlt werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 6 B 72.95 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 78).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil;

    Vor diesem Hintergrund ist bei der Gewährung von Befreiungen, die den gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV geltenden Grundsatz durchbrechen, dass für jedes Rundfunkgerät eine Rundfunkgebühr zu zahlen ist, dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum einzuräumen, der erst an der Willkürgrenze endet (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996 - 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163).

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten den Rundfunkanstalten mit der Regelung in § 5 Abs. 2 RGebStV klare Abgrenzungskriterien an die Hand gegeben werden, um das Gebühreneinzugsverfahren so einfach wie möglich zu gestalten (BVerwG, Beschluss vom 06.02.1996, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2002 - 19 A 3540/00

    Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang außerhalb der Wohnung; Mitnahme

    Für die dargelegte Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RgebSTV spricht auch, dass der Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums, vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 6.2.1996 - 6 B 72.95 -, Buchholz 401.84, Nr. 78, S. 50 (51), vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 -, Buchholz 401.84, Nr. 77, S. 49 (50), und vom 9.3.1984 - 7 B 238.81 -, Buchholz 401.84, Nr. 49, S. 25 (28); in dieser Vorschrift eine Gebührenfreiheit (nur) für solche Zweitgeräte vorsieht, die ihrer allgemeinen Zweckbestimmung nach als tragbare Rundfunkempfangsgeräte außerhalb der Wohnung genutzt werden.

    Es widerspräche deshalb dem Zweck der Regelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, den Rundfunkanstalten klare Abgrenzungskriterien an die Hand zu geben, um den Verwaltungsaufwand angesichts der geringen Gebührenhöhe möglichst niedrig zu halten, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6.2.1996 - 6 B 72.95 -, a. a. O., und vom 20.11.1995 - 6 B 73.95 -, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2000 - 2 S 74/99 -, DVBl 2000, 1710 (1711), die Grenze zwischen dem gebührenpflichtigen und dem gebührenfreien Bereitstellen von Zweitgeräten außerhalb der Wohnung daran festzumachen, ob ein nur gelegentliches zeitweiliges oder (schon) ein regelmäßiges zeitweiliges Bereithalten zum Empfang vorliegt.

    BVerwG, Beschluss vom 6.2.1996 - 6 B 72.95 -, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2000 - 2 S 74/99 -, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 7.9.1988 - 6 A 88/87 -, NJW 1989, 1049 (1050).

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2000 - 2 S 74/99

    Rundfunkgebührenbefreiung: Nutzung zu gewerblichen Zwecken

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 589/01

    Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 2 S 1015/08

    Rundfunkgebühren - Zweitgerät im Kfz eines Selbständigen, das er nur für Fahrten

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2010 - 4 LB 58/09

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio in einem für Fahrten zwischen der

  • VG Hamburg, 02.02.2010 - 10 K 736/09

    Ausschluss der Gebührenfreiheit für Autoradiogerät eines Selbstständigen, der den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - 7 A 10913/07

    Steuerberater muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 4 LC 7/08

    Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgebührenpflicht auch für verheiratete

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 596/01

    Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren

  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 679/01

    Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren

  • VG Magdeburg, 10.12.2014 - 2 A 239/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2004 - 2 S 257/04

    Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein Zweitempfangsgerät im Kraftfahrzeug

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 670/01

    Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren

  • VG Sigmaringen, 01.02.2017 - 5 K 2704/15

    Rundfunkbeitrag für Vorführfahrzeuge eines Autohauses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 158/08

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Nutzung zu einer anderen selbstständigen

  • VG Köln, 06.12.2007 - 6 K 1498/06

    Streit über die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein Radiogerät in einem

  • VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 627/05

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio;

  • VG München, 24.07.2001 - M 6b K 99.3892

    Anspruch privater Rundfunkveranstalter auf Befreiung von der

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 2/22

    Bereich, nicht privater; Kraftfahrzeug; Leasing; Mitarbeiterleasing;

  • VG Göttingen, 30.11.2006 - 2 A 604/05

    Anmeldung; Rechtsnatur der Rundfunkgebühren; Verjährung; Zweitgerät

  • VG Augsburg, 20.02.2015 - Au 7 K 14.75

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitrag im nicht

  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.216

    Keine Geringfügigkeitsgrenze bei § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV; Verwertbarkeit der

  • VG Düsseldorf, 01.08.2006 - 27 K 855/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für einen nicht privat genutzten

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