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   BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08   

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BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08 (https://dejure.org/2009,8270)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2009 - 6 B 78.08 (https://dejure.org/2009,8270)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 6 B 78.08 (https://dejure.org/2009,8270)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08
    Insoweit muss insbesondere vorgetragen werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder inwiefern sich die Beweisaufnahme dem Gericht von sich aus hätte aufdrängen müssen (stRspr, s. nur Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 4 BN 5.07

    Nichteingehen des Gerichts auf die Forderung einer Partei nach Beiziehung von

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse des Beschwerdeführers in der Tatsacheninstanz, insbesondere das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. Beschluss vom 29. März 2007 BVerwG 4 BN 5.07 juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren müssen in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (s. Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 S. 43 und vom 8. Mai 2008 BVerwG 6 B 64.07 Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 64.07

    Sexualkunde, Sexualkundeunterricht, Sexualerziehung, Eltern, Schule,

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2009 - 6 B 78.08
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren müssen in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (s. Beschlüsse vom 19. Juli 1995 BVerwG 6 NB 1.95 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 S. 43 und vom 8. Mai 2008 BVerwG 6 B 64.07 Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 132 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Nimmt der Staat den Eltern daher mit der Übernahme bestimmter Schülerbeförderungskosten einen kleinen Teil des Lebensführungsaufwands und der Unterhaltspflicht ab, so darf er schon angesichts der begrenzten Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand Differenzierungen vornehmen, solange und soweit hierfür hinreichende sachliche Gründe gegeben sind (VerfGH RP, Urteil vom 29. November 2011 - VGH B 11/10 -, 39, 7 [17]; OVG RP, Urteil vom 15. Mai 1990 - 7 A 139/89 -, AS 23, 49 [50 f.]; Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13.OVG -, AS 41, 441 [442]; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Juli 2009 - Vf. 15-VII-08 -, BayVBl. 2010, 76 f.; BayVGH, Urteil vom 19. Februar 2013 - 7 B 12.2441 -, BayVBl. 2013, 439 [441]; vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]).

    Die Rechtsfrage lässt sich, wie gezeigt, sowohl auf der Grundlage bereits vorliegender bundesgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1990 - 7 B 128/90 -, NVwZ 1991, 197 f. und vom 15. Januar 2009 - 6 B 78/08 -, juris [Rn. 6]) als auch des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Auslegungsregeln eindeutig beantworten (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 -, BVerwGE 13, 90 [91] und vom 13. Dezember 2013 - 2 B 79.13 -, NVwZ-RR 2014, 397 [Rn. 7]).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Die Schülerbeförderung für den Kläger zu 3. in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 zum L. -Gymnasium war u.a. Gegenstand eines Klageverfahrens zwischen den Klägern zu 1. und 4. und dem Beklagten (VG Lüneburg, Urt. v. 25.10.2005 - 4 A 454/04 -, Nds. OVG, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris, BVerwG, Beschl. v. 15.1.2009 - 6 B 78.08 -, juris, BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 6.6.2009 - 1 BvR 419/09 -, EGMR, Entscheidung vom 27. August 2013 - 61145/09 -, NVwZ 2014, 1293).
  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415

    Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise

    Dies erscheint unter den gegebenen Umständen, insbesondere vor dem Hintergrund der besseren Nachmittagsanbindung, noch zumutbar (vgl. auch BVerwG vom 15.1.2009 Az. 6 B 78/08 ).

    Die Aufklärungsrüge stellt jedoch kein Mittel dar, um das Unterlassen von Beweisanträgen in der Vorinstanz zu kompensieren (BVerwG vom 15.1.2009 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.1843

    Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei mehreren

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einer Entscheidung vom 15. Januar 2009 (Az. 6 B 78/08 ) offen gelassen, ob sich aus dem durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Recht der Erziehungsberechtigten, den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, und aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit privater Schülerbeförderungskosten ergeben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einer Entscheidung vom 15. Januar 2009 (Az. 6 B 78/08 ) offen gelassen, ob sich aus dem durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Recht der Erziehungsberechtigten, den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, und aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit privater Schülerbeförderungskosten ergeben.

  • BVerwG, 24.07.2020 - 6 BN 3.19

    Kein verfassungsrechtliches Gebot der Kostenfreiheit der Schulwegbeförderung

    Zuletzt hat der beschließende Senat ausgeführt, dass selbst wenn sich aus dem durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Recht der Erziehungsberechtigten zur Bestimmung des Bildungswegs ihrer Kinder und aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Auswirkungen auf die Frage der Erstattungsfähigkeit privater Schülerbeförderungskosten ergeben sollten, dem Landesgesetzgeber jedenfalls ein sehr weiter Ausgestaltungsspielraum zustehe (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 6 B 78.08 - juris Rn. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - L 20 B 168/08

    Sozialhilfe

    Hinsichtlich der vom Sachverständigen als eigentliches Problem gesehenen längeren Anfahrtszeit kann zunächst nicht unberücksichtigt bleiben, dass dem (Landes-) Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Zumutbarkeit des Schulweges zusteht (vgl. zur Zumutbarkeit des Beförderungsangebots im öffentlichen Personennahverkehr und § 114 Abs. 1 Satz 2 SchulG Niedersachsen BVerwG, Beschluss vom 15.01.2009 - 6 B 78/08 (Schulwegzeit in der Sekundarstufe I von 60 Minuten je Richtung zumutbar und unter besonderen Umständen auch eine Schulwegzeit von 90 Minuten, etwa beim Besuch einer Bildungseinrichtung mit einem besonderen überregionalen Angebot in einem anderen Bundesland)).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2021 - 2 ME 436/20

    Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung; Freie Waldorfschule;

    Hinsichtlich der Zumutbarkeit des Beförderungsangebots im öffentlichen Personennahverkehr steht dem Landesgesetzgeber grundsätzlich ein sehr weiter Ausgestaltungsspielraum zu (BVerwG, Beschl. v. 15.1.2009 - 6 B 78.08 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2019 - 2 ME 729/18

    90 Minuten; Mietwagen; öffentliche Verkehrsmittel; Schülerbeförderung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Rn. 41, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 15.1.2009 - 6 B 78/08 -, juris) kann aber auch eine Schulwegzeit von bis zu 90 Minuten im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG zumutbar sein und verstößt nicht gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG enthaltene Willkürverbot, wenn besondere Umstände diese Schulwegzeit rechtfertigen.
  • VGH Bayern, 03.12.2010 - 7 ZB 10.2368

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung; Interessenabwägung des Aufgabenträgers bei

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in einer Entscheidung vom 15. Januar 2009 (Az. 6 B 78/08 ) offen gelassen, ob sich aus dem durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Recht der Erziehungsberechtigten, den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, und aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Schüler (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Auswirkungen auf die Erstattungsfähigkeit privater Schülerbeförderungskosten ergeben.
  • VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Schulwege, einschließlich der Fußwege von der Wohnung zur nächstgelegenen Haltestelle und von der der Schule nächstgelegenen Haltestelle zur Schule von bis zu 60 Minuten sind einem gesunden Schüler in der Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums jedenfalls regelmäßig zumutbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 6 B 78.08 -, juris, Rdnr. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 14. September 2010 - 2 B 234/10 -, juris, Rdnr. 12; Rux/Niehues, Schulrecht 5. Aufl. 2013 Rdnr. 1342).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2012 - 4 L 162/10

    Straßenausbaubeitrag; Vorteilsbemessung, Frontlänge, Außenbereichsgrundstück;

  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2880

    Schülerbeförderung; Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule;

  • VG Koblenz, 13.06.2018 - 4 K 123/18

    Fahrtkostenerstattung für Grundschüler an einer Freien Waldorfschule

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2011 - 8 LA 330/10

    Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" bei einer

  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - 19 B 772/20

    Gewährung von Nachteilsausgleichen für einen autistischen und herzkranken Schüler

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2017 - 2 ME 240/16

    Kooperative Gesamtschule; Gesamtschule; Schülerbeförderung; Taxi

  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

  • OVG Sachsen, 20.05.2010 - 5 A 110/09

    Ernsthafte Zweifel, Sachverhaltsaufklärung, Abschnittsbildung, Straßenausbau

  • VG Bayreuth, 27.07.2009 - B 3 K 07.1162

    Übernahme der Kosten der Beförderung für ein im benachbarten Bundesland gelegenes

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2014 - 4 L 94/14

    Abwälzbarkeit einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten seit dem Inkrafttreten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 4 L 87/10

    Bestimmung des Gebietscharakters im Straßenausbaubeitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

  • VG Frankfurt/Oder, 13.09.2021 - 1 L 298/21
  • VG Augsburg, 27.07.2010 - Au 3 K 09.1438

    Schulwegkostenfreiheit; Gestaltungs- und Organisationsermessen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2023 - 19 A 2512/20

    Begriff des Berufskollegs in Vollzeitform nach dem SchulG NRW zur

  • VG Ansbach, 02.02.2023 - AN 2 K 22.00558

    Schülerbeförderung, Objektive Möglichkeit der Nutzung des ÖPNV,

  • OVG Sachsen, 25.02.2014 - 1 A 2/13

    Nutzungsuntersagung, Sonderbau

  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 409/13

    Geltendmachung der Aufklärungsrüge im Rahmen des Zulassungsgrunds ernstlicher

  • VG Bayreuth, 23.03.2015 - B 3 K 14.841

    Notwendigkeit der Schülerbeförderung

  • VG Potsdam, 01.08.2013 - 12 L 355/13
  • VG Darmstadt, 17.05.2018 - 3 L 1089/18

    Aufnahme in eine weiterführende Schule

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 14.814

    Übernahme fiktiver Schulwegkosten

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