Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12756
BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07 (https://dejure.org/2007,12756)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2007 - 6 B 8.07 (https://dejure.org/2007,12756)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 2007 - 6 B 8.07 (https://dejure.org/2007,12756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Angabe eines Grundes des Rundfunkteilnehmers bei Beendigung des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes an die Landesrundfunkanstalt; Begründung der Zulassung der Revision bei Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 16.04

    Rundfunkgebühren; "Ladenfunk"; Prüfung irrevisiblen Landesrechts;

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07
    Diese Regelung erstreckt sich aber nicht auf den hier in Rede stehenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Urteile vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40 ).

    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07
    Die grundsätzliche Bedeutung ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen; dies verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Revisionsentscheidung erheblich sein wird und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg.
  • BVerwG, 06.10.2005 - 6 BN 2.05

    Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Maßregelung potenziell gefährlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07
    Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 und vom 6. Oktober 2005 - BVerwG 6 BN 2.05 - Buchholz 402.41 Allg.
  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 RStV: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97

    Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2007 - 6 B 8.07
    Diese Regelung erstreckt sich aber nicht auf den hier in Rede stehenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag (Urteile vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 6 C 13.97 - BVerwGE 108, 108 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 16.08

    Rundfunkgebührenrecht: Befreiungsanspruch bei nur geringfügiger Überschreitung

    Soweit der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt, kommt eine Zulassung nicht in Betracht, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 2.08

    Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist, da der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 20.08

    Rundfunkgebühr: Befreiung eines Arbeitslosengeldempfängers mit einem monatlichen

    Da der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt, kommt eine Zulassung schon deshalb nicht in Betracht, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.07

    Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist, da der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 12.07

    Keine Rundfunkgebührenbefreiung für ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist, da der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 4.08

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für einen bestimmten Zeitraum bei

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist, da der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 11.08

    Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II mit einem unter der Höhe der

    Soweit der streitgegenständliche Befreiungszeitraum vor Inkrafttreten des § 10 RGebStV in der Fassung des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (1. März 2007) liegt, kommt eine Zulassung nicht in Betracht, weil die Auslegung von Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrages Landesrechts betrifft, das nicht revisibel ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. April 2007 - 6 B 8/07 -, bei Juris).
  • BVerwG, 17.12.2007 - 6 B 60.07
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (Beschluss vom 4. April 2007 - BVerwG 6 B 8.07 - juris; vgl. auch zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich des § 48 des Rundfunkstaatsvertrages: Urteile vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 und vom 21. September 2005 - BVerwG 6 C 16.04 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 40 = NJW 2006, 632).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 6 B 8/07 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,115666
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2007 - L 6 B 8/07 AS (https://dejure.org/2007,115666)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.06.2007 - L 6 B 8/07 AS (https://dejure.org/2007,115666)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - L 6 B 8/07 AS (https://dejure.org/2007,115666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,115666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht