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   BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04   

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BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04 (https://dejure.org/2005,5121)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2005 - 6 B 80.04 (https://dejure.org/2005,5121)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 6 B 80.04 (https://dejure.org/2005,5121)
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    6 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Beschluss vom 4. Mai 1994 BVerwG 1 B 26.94 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9; Urteile vom 18. Mai 1994 BVerwG 11 A 1.92 Buchholz 11 Art. 104 a GG Nr. 11 und vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 28.97 Buchholz 239.1 BeamtVG Nr. 5).

    Ausreichend ist, dass die Geldschuld rein rechnerisch unzweifelhaft ermittelt werden kann (Urteil vom 28. Mai 1998, a.a.O.).

    11 Der Kläger macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei von dem bereits angeführten Urteil vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 28.97 abgewichen.

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Danach liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 2. Februar 1984 BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 BVerwG 3 C 16.90 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 <208 f.).

    Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (Urteil vom 25. März 1987 BVerwG 6 C 10.84 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 und Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O.).

    Der Überzeugungsbildung des Gerichts liegt dann nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zugrunde (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Die gerichtlichen Hinweise sollen zum einen dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine richtige, dem Gesetz entsprechende Sachentscheidung zu schaffen (vgl. BVerfGE 42, 64 zu § 139 ZPO).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Die Freiheit, die dieser Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (Urteil vom 17. Januar 1980 BVerwG 5 C 7.79 Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 16 ).
  • BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    6 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (Beschluss vom 4. Mai 1994 BVerwG 1 B 26.94 Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9; Urteile vom 18. Mai 1994 BVerwG 11 A 1.92 Buchholz 11 Art. 104 a GG Nr. 11 und vom 28. Mai 1998 BVerwG 2 C 28.97 Buchholz 239.1 BeamtVG Nr. 5).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90

    Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Danach liegt ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vor, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen (Urteil vom 2. Februar 1984 BVerwG 6 C 134.81 BVerwGE 68, 338; Urteil vom 25. Juni 1992 BVerwG 3 C 16.90 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 <208 f.).
  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f.).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    14 aa) Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 BVerwG 6 B 81.94 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Die Vorschrift soll darüber hinaus als eine verfahrensspezifische einfachgesetzliche Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf rechtliches Gehör Überraschungsentscheidungen vorbeugen (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 4 BN 20.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 49 S. 5).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04
    Sie verlangt allerdings grundsätzlich nicht, dass das Gericht die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweist, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (Beschluss vom 28. Dezember 1999 BVerwG 9 B 467.99 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Im vorliegenden Fall liegt der Schwerpunkt des geltend gemachten Anspruchs trotz seiner finanziellen Auswirkungen allerdings nicht auf dem Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2005 - BVerwG 6 B 80.04 - juris) oder auf einer Leistungsklage auf Zahlung eines fälligen Geldbetrags.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 131/16

    Krankenversicherung - Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation -

    Das BVerwG differenziert seit jeher zwischen Verzugszinsen, die im öffentlichen Recht nur geltend gemacht werden könnten, wenn das gesetzlich oder vertraglich explizit geregelt sei, und Prozesszinsen ab Eintritt der Rechtshängigkeit einer Geldforderung, die gezahlt werden müssten, soweit der darauf gerichtete Anspruch nicht ausgeschlossen sei (BVerwG 09.02.2005, 6 B 80/04, juris).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Das BVerwG differenziert ausdrücklich zwischen Verzugszinsen, die im öffentlichen Recht nur geltend gemacht werden könnten, wenn das gesetzlich oder vertraglich explizit geregelt sei, und Prozesszinsen ab Eintritt der Rechtshängigkeit einer Geldforderung (dazu näher BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 - juris), die gezahlt werden müssten, soweit der darauf gerichtete Anspruch nicht ausgeschlossen sei (vgl auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl 2004, § 42 RdNr 157; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl 2005, § 291 RdNr 2).
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