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   BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96   

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BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96 (https://dejure.org/1997,2606)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1997 - 6 B 80.96 (https://dejure.org/1997,2606)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 6 B 80.96 (https://dejure.org/1997,2606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen der ehemaligen DDR - Ehemalige DDR und deren Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen - Abweichung vom KMK-Beschluß in Ausnahmefälle - Abweichender individueller Bildungsgang - Selbstbindung der für die Feststellung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 551
  • DVBl 1997, 1245 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 89.76

    Anerkennung von juristischen Staatsprüfungen - Geltungsbereich des BVFG -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96
    Soweit die Beschwerde die durch den Beschluß der Kultusministerkonferenz geschaffenen Richtlinien über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen für vergleichbar mit technischen Anleitungen etwa im Umweltrecht hält, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften eingestuft hat, um auf diese Weise einen verwaltungsgerichtlich nicht voll überprüfbaren Entscheidungsspielraum oder zumindest einen Entscheidungsvorrang der Behörde zu konstruieren, wirft auch dieser Aspekt keine grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage auf; denn sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Berufungsgericht befinden sich mit ihrer Auffassung, daß es sich beim Begriff der "Gleichwertigkeit" der Bildungsabschlüsse im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, so daß die Feststellung oder Verneinung der Gleichwertigkeit der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104, zur entsprechenden Fragestellung im Rahmen der Anwendung von § 92 BVFG (vgl. aus jüngster Zeit auch Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 12.92 - BVerwGE 92, 340, 348/49 zum Begriff der Gleichwertigkeit in § 2 Abs. 2 BAföG); auf diese Rechtsprechung hat sich im übrigen auch der Beklagte berufen, so daß kein Raum bleibt für die Klärung der Frage, inwieweit Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag der für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen "zuständigen Stelle" irgendeinen "Beurteilungsspielraum" beläßt.
  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92

    Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1997 - 6 B 80.96
    Soweit die Beschwerde die durch den Beschluß der Kultusministerkonferenz geschaffenen Richtlinien über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen für vergleichbar mit technischen Anleitungen etwa im Umweltrecht hält, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften eingestuft hat, um auf diese Weise einen verwaltungsgerichtlich nicht voll überprüfbaren Entscheidungsspielraum oder zumindest einen Entscheidungsvorrang der Behörde zu konstruieren, wirft auch dieser Aspekt keine grundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage auf; denn sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Berufungsgericht befinden sich mit ihrer Auffassung, daß es sich beim Begriff der "Gleichwertigkeit" der Bildungsabschlüsse im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, so daß die Feststellung oder Verneinung der Gleichwertigkeit der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 89.76 - BVerwGE 55, 104, zur entsprechenden Fragestellung im Rahmen der Anwendung von § 92 BVFG (vgl. aus jüngster Zeit auch Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 11 C 12.92 - BVerwGE 92, 340, 348/49 zum Begriff der Gleichwertigkeit in § 2 Abs. 2 BAföG); auf diese Rechtsprechung hat sich im übrigen auch der Beklagte berufen, so daß kein Raum bleibt für die Klärung der Frage, inwieweit Art. 37 Abs. 1 Einigungsvertrag der für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen "zuständigen Stelle" irgendeinen "Beurteilungsspielraum" beläßt.
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97

    Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen

    Der Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 10.97 - sowie Beschluß vom 9. Juli 1994 - BVerwG 6 B 80.96 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 9 S 4172/20

    Anerkennung der in Ungarn erworbenen Ausbildung zum Gesundheits- und

    Ausgehend von den oben festgestellten Defiziten ist der Senat (vgl. zur gerichtlichen Kontrolldichte bei Gleichwertigkeitsentscheidungen nur BVerwG, Beschluss vom 09.07.1997 - 6 B 80.96 -, juris; Senatsbeschluss vom 04.03.1994 - 9 S 484/94 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 727) der Auffassung, dass die Klägerin die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen eines Anpassungslehrgangs erwerben bzw. nachweisen kann, der sich auf theoretischen und praktischen Unterricht im Fachbereich "Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft" sowie die praktische Ausbildung mit theoretischer Unterweisung in den Fachbereichen "Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung" in den Fächern Geriatrie sowie Wochen- und Neugeborenenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen (mit Ausnahme der Kleinkinder- und Altenpflege) in der ambulanten Versorgung sowie die stationäre Pflege im Fach Psychiatrie bezieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2015 - 4 S 1652/15

    Anerkennung einer in der DDR absolvierten Lehrerausbildung

    Der Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteile vom Urteile vom 19.03.1998, a.a.O., und vom 10.12.1997, a.a.O.; Beschluss vom 09.07.1997 - 6 B 80.96 -, Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 2).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97

    Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung

    Der im Zentrum des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV stehende Begriff der Gleichwertigkeit unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen gerichtlichen Nachprüfung ohne normative Bindung an die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1997 und vom 19. März 1998 sowie Beschluß vom 9. Juli 1997 BVerwG 6 B 80.96 ).
  • VG Freiburg, 24.07.2007 - 1 K 1415/06

    Anspruch auf Gleichwertigkeitsanerkennung bei Universitätswechsel

    Während früher wohl überwiegend die Auffassung vertreten wurde, der Prüfungsbehörde komme hinsichtlich der Frage der Beurteilung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Becker in: Denninger, HRG-Kommentar 1984, S. 222, § 16 HRG unter Verweis auf OVG Rheinl.-Pfalz, Beschl. v. 23.10.1979 - 2 L 78/79 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.03.1979 - IX 373/79 und Hailbronner/Geis, HRG, Rnr. 29, Fußnote 241 zu § 16 HRG) wird heute von der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit der Gleichwertigkeit ausgegangen (vgl. Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, a.a.O., Rnr. 31, Fußnote 57 m.w.N. der Rechtspr. des BVerwG und des VGH Bad.-Württ., sowie anderer OVG; siehe auch Brehm/Zimmerling, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2005, Rnr. 1182 unter Verweis auf VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.03.1994 - 9 S 484/94= Baden-Württembergische Verwaltungspraxis 1994, 184 und BVerwG, Beschl. v. 09.07.1997 - 6 B 80/96 = DVBl. 1997, 1245 = juris sowie Urt. v. 01.12.1982 - 7 C 72/81-1983, 470; siehe auch aus jüngerer Zeit OVG Thüringen, Urt. v. 10.11.1999 - 1 KO 973/96, DVBl. 2000, 724 = Wissenschaftsrecht 2000, 172 und VGH Arnsberg, Urt. v. 14.07.2004 - 10 K 4981/01 - juris sowie VG Augsburg, Urt. v. 25.11.2003 - Ao 9 K 03.1292=juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2021 - 2 NB 57/21

    Auswahlkommission; Bachelorstudium; Beurteilungsspielraum; fachliche Eignung;

    Vielmehr handelt es sich - wie zuvor klargestellt - um die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe; ob deren Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9.9.2014 - 7 CE 14.1059 -, juris Rn. 24 sowie ferner BVerwG, Urt. v. 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, juris Rn. 41 u. Beschl. v. 9.7.1997 - 6 B 80.96 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Urt. v. 27.9.1999 - 22 A 3745/98 -, juris Rn. 7; HambOVG, Urt. v. 3.4.2007 - 3 Bf 64/04 -, juris Rn. 47).
  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00418

    Anerkennung einer Diplomlehrerausbildung in der DDR

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v.19.03.1998, 2 C 2/97, U. v. 10.12.1997, 6 C 10.97, B. v. 9.7.1994, 6 B 80.96 - jeweils juris) unterliegt der dafür maßgebliche Begriff der Gleichwertigkeit als unbestimmter Rechtsbegriff der vollständigen verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung, ohne dass der Verwaltungsbehörde eine Beurteilungsspielraum zukäme.
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