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   BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06   

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BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06 (https://dejure.org/2007,5746)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 6 B 81.06 (https://dejure.org/2007,5746)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 6 B 81.06 (https://dejure.org/2007,5746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne Herstellung einer konkreten zahlenmäßigen Relation zwischen Population und Anzahl der an Schadensvorfällen beteiligten Exemplaren; Grenzen des Rückgriffs auf bloße (überholte) Annahmen anderer ...

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    3 Die Darlegung eines Zulassungsgrundes im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen eines der obersten Gerichte genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (vgl. Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    58 Die Rüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25 S. 12 m.w.N. und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann daher grundsätzlich ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht begründet werden (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 12. März 2004 - BVerwG 6 B 2.04 ).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - (BVerfGE 110, 161) ausgeführt: "Die ... mitgeteilten absoluten Zahlen sagen ... nichts Verlässliches darüber aus, welches Gefährdungspotential den einzelnen Rassen tatsächlich zukommt.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe hierbei den Rechtssatz aufgestellt: "Solange sich ... nicht feststellen lässt, dass vermutete Gefahren, denen der Verordnungsgeber mit Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge begegnen will, endgültig entfallen sind, kann er nicht gezwungen sein, ... auf die weitere Ergreifung dieser Maßnahmen nur deshalb zu verzichten, weil sich unter ihrem Eindruck der Umfang der möglichen Gefahren deutlich vermindert hat." Demgegenüber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - judiziert: "Wird die prognostische Einschätzung der Gefährlichkeit dieser Hunde durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in vollem Umfang bestätigt, so wird er seine Regelung den neuen Erkenntnissen anpassen müssen." Während nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts also bereits eine Teilkorrektur der Prognose des Normgebers zu einer Anpassungspflicht führe, führe nach Ansicht des Berufungsgerichts selbst eine deutliche Abweichung zur Prognose nicht zu einer Verpflichtung zur Normänderung.

    Als Anknüpfungspunkt für eine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO scheidet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - somit aus.

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - (BVerwGE 116, 347) auf Seite 19 des Urteilsumdrucks ausgeführt, dass ein Gefahrenerforschungseingriff - und um einen solchen handele es sich bei dem Gebot, einen Wesenstest zu absolvieren - es "allenfalls rechtfertigt, dass Hunde bestimmter Rassen einem Wesenstest zugeführt werden müssen und dass nach Bestehen dieses Tests keine weiteren Anforderungen an die Hundehaltung gestellt werden, weil dann der Gefahrenverdacht ausgeräumt ist".

    45 aa) Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - eindeutig klargestellt, dass es "Sache des zuständigen Gesetzgebers (ist), sachgebietsbezogen darüber zu entscheiden, ob, mit welchem Schutzniveau ... und auf welche Weise Schadensmöglichkeiten vorsorgend entgegengewirkt werden soll, die nicht durch ausreichende Kenntnisse belegt, aber auch nicht auszuschließen sind.

    47 bb) Das Berufungsgericht weicht nach Ansicht der Klägerin ferner von dem Satz in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 - BVerwG 6 CN 8.01 - (UA S. 16) ab, worin ausgeführt sei "namentlich hat der Gesetzgeber die etwaige Einführung so genannter Rasselisten selbst zu verantworten".

  • BVerwG, 10.11.2004 - 6 BN 3.04

    Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenverdacht; Gefahrenvorsorge; so genannte

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Damit hatte der Senat aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass über die grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers für eine Rasseliste hinaus auch die einzelnen in der Liste enthaltenen Hunde bereits in der gesetzlichen Verordnungsermächtigung festgelegt sein müssten (Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 6 BN 3.04 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 79 S. 81 m.w.N.).

    Dagegen darf er die Festlegung der einzelnen in die Liste aufzunehmenden Hunderassen aber dem Verordnungsgeber überlassen (Beschluss vom 10. November 2004 - BVerwG 6 BN 3.04 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 79 S. 81).

  • BVerwG, 28.07.2005 - 10 B 34.05

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Rasselisten von Hunden;

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Demgegenüber habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 28. Juli 2005 - BVerwG 10 B 34.05 - (BA S. 7) den Rechtssatz aufgestellt, dass eine Verletzung der vom Normgeber abgeforderten Nachforschungspflicht ihre Grenze nicht erst bei offensichtlicher Willkür finde, eine Anknüpfung an dieses Kriterium vielmehr zu eng und rechtlich nicht begründbar sei: "Eine Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung auf Fälle offensichtlicher Willkür lässt sich aus der Einräumung dieser Spielräume ... nicht ableiten.".
  • BVerwG, 26.02.2004 - 6 B 55.03

    Verschulden etwaiger Hilfspersonen als Grund für die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Nach der anderen Seite hin ergibt sich die Grenze daraus, dass der Überzeugungsgrundsatz nicht für eine Würdigung in Anspruch genommen werden kann, die im Vorgang der Überzeugungsbildung an einem Fehler leidet, z.B. an der Missachtung gesetzlicher Beweisregeln oder an der Berücksichtigung von Tatsachen, die sich weder auf ein Beweisergebnis noch sonst wie auf den Akteninhalt stützen lassen (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Februar 2004 - BVerwG 6 B 55.03 - Buchholz 448.6 § 10 KDVG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Die "Freiheit", die dieser sog. Überzeugungsgrundsatz dem Tatsachengericht zugesteht, bezieht sich auf die Bewertung von Tatsachen und Beweisergebnissen, d.h. auf die Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgebenden Umstände (Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 7.79 - Buchholz 431.1 Architekten Nr. 5 S. 17).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Alles, was (noch) Rechtsfindung ist, entzieht sich - eben deshalb - einer Deckung durch den Überzeugungsgrundsatz (vgl. dazu die Hinweise etwa in den Beschlüssen vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 84 S. 9 und vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 C 17.77 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 46 S. 6).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    57 Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 C 17.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Protokollierung von

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06
    Alles, was (noch) Rechtsfindung ist, entzieht sich - eben deshalb - einer Deckung durch den Überzeugungsgrundsatz (vgl. dazu die Hinweise etwa in den Beschlüssen vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 84 S. 9 und vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 C 17.77 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 46 S. 6).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

  • BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89

    Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" -

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

  • BVerwG, 25.03.1999 - 6 B 16.99
  • BVerwG, 10.02.2004 - 6 B 3.04

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichtbeachtung von Bundesrecht

  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2007 - 5 A 1.06

    Brandenburgische Hundehalterverordnung rechtmäßig

    Dem Verordnungsgeber verbleibt vielmehr im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage ein Spielraum zur Aufnahme von Hunderassen in die Liste (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 6 B 81.06 - juris, Rn. 22).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht spricht diesen Gesichtspunkt an, ohne Bedenken anzudeuten (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 6 B 81.06 - juris Rn. 68).

  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Soweit der Senat in der Entscheidung "WEST" (Beschl. v. 1.3.2007 - I ZB 33/06, GRUR 2007, 534 Tz. 11 = WRP 2007, 643) die Entbehrlichkeit eines solchen mit der Rüge verbundenen Vortrags in derartigen Fällen mit dem das markenrechtliche Löschungsverfahren beherrschenden Amtsermittlungsprinzip begründet hat, wird hieran nicht festgehalten (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 24.1.1991 - 8 B 164/90, NVwZ 1991, 574, 575; Beschl. v. 27.2.2007 - 6 B 81/06, Buchholz 402.41 Polizeirecht Nr. 83 Tz. 58; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 139 Rdn. 15, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Es liegt damit vielmehr ein sogenannter unzulässiger "Beweiswürdigungsantrag" vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2007, - BVerwG 6 B 81.06 -, Juris).
  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Dabei ist die Sachverhalts- und Beweiswürdigung selbst dem jeweils anzuwendenden sachlichen Recht zuzurechnen; Verfahrensfehler können insoweit in Gestalt einer im Einzelfall willkürlichen Würdigung - etwa wegen widersprüchlicher oder aktenwidriger Feststellungen oder wegen Verstößen gegen Natur- oder Denkgesetze - vorliegen (Beschlüsse vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 83 Rn. 59 und vom 30. April 2008 - BVerwG 6 B 15.08 - juris Rn. 15, insoweit in Buchholz 111 Art. 37 EV Nr. 6 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 1.14

    Gebühr; Verwaltungsgebühr; Gebührenpflicht; Gebührentatbestand; Abfall;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab aufgeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 83 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 9 B 61.10

    Rechtmäßigkeit einer Hundesteuersatzung; Aufstellung einer Liste höher zu

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab aufgeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 83 S. 18).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 9 B 8.11

    Erhöhte Hundesteuer für Rottweiler

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab aufgeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 83 Rn. 6).
  • BVerwG, 31.07.2007 - 6 B 30.07

    Möglichkeit des Treffens von Regelungen über das Halten von Hunden in einem

    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 B 2.14

    Bewertung der Prüfung einer übersandten Begleitscheine durch die zuständige

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab aufgeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 83 Rn. 6).
  • BVerwG, 30.08.2011 - 9 B 4.11

    Besteuerung von Hunden; Gefährliche Hunderasse

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab aufgeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2007 - BVerwG 6 B 81.06 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 83 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.03.2012 - 5 B 56.11

    Rückgabe von beweglichen Sachen; Beweislast im Vermögensrecht; Rückgabeanspruch

  • BVerwG, 05.10.2022 - 6 B 8.22

    Auskunftsanspruch einer Person zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz über

  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 21.10

    Musterungsverfahren; Kostenerstattung für ärztliches Privatgutachten

  • BVerwG, 04.01.2017 - 7 B 4.16

    Rechtmäßige Maßnahmen zur Sicherung eines im Jahr 2003 erfolgten Erdrutsches im

  • VGH Hessen, 17.09.2021 - 8 A 736/17

    Benötigung einer vorläufigen Haltererlaubnis für einen Kampfhund-Welpen

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