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   BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95   

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https://dejure.org/1996,2445
BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95 (https://dejure.org/1996,2445)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1996 - 6 B 81.95 (https://dejure.org/1996,2445)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 6 B 81.95 (https://dejure.org/1996,2445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht: Rechtsschutzinteresse bei "überholender" Wiederholungsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Rechtsschutzinteresse an früherem Prüfungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prüfungsbescheid - Wiederholungsprüfung - Rechtsschutzinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 101
  • DÖV 1997, 649
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß ein negativer Prüfungsbescheid über eine vorangegangene Prüfung nicht mit einer bestandenen Wiederholungsprüfung hinfällig wird, sondern den Prüfling weiterhin beschwert und - im Falle der Rechtswidrigkeit - in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 [112 m.N.] und 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach entschieden, daß ein negativer Prüfungsbescheid über eine vorangegangene Prüfung nicht mit einer bestandenen Wiederholungsprüfung hinfällig wird, sondern den Prüfling weiterhin beschwert und - im Falle der Rechtswidrigkeit - in seinen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 - BVerwGE 88, 111 [112 m.N.] und 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320).
  • BVerwG, 25.04.1995 - 6 B 24.95

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang einer

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 6 B 81.95
    Hiergegen wandte sich der Kläger mit einer Klage, die in allen Instanzen ohne Erfolg blieb; die Nichtzulassungsbeschwerde in dem damaligen Verfahren hatte der Senat mit Beschluß vom 25. April 1995 (BVerwG 6 B 24.95) zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 1 S 432/18

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Hundebiss; Unsubstantiiertheit eines

    Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2018 - 1 S 583/18

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512).
  • VGH Hessen, 29.04.2010 - 8 A 3247/09

    Rüge der Bewertung einzelner Prüfungsteile; Abgrenzung von Mängeln im

    Zwar kann der Kandidat trotz einer zwischenzeitlichen oder "überholenden" Wiederholungsprüfung weiterhin aus einem früheren Prüfungsbescheid beschwert sein und daher im Verwaltungsstreitverfahren ein andauerndes Rechtsschutzinteresse an der Neubewertung einer diesem früheren Bescheid zugrunde liegenden Prüfungsleistung haben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Juni 1996 - 6 B 81/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 101).
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