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   BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 84.06   

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https://dejure.org/2007,13484
BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 84.06 (https://dejure.org/2007,13484)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2007 - 6 B 84.06 (https://dejure.org/2007,13484)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 6 B 84.06 (https://dejure.org/2007,13484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Entzug einer Möglichkeit der Übernahme von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis als eine besondere Härte im Sinne der allgemeinen Härtemilderungsklausel des Wehrpflichtgesetzes; Möglichkeit der Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund des Angebots der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.11.2006 - 6 C 22.05

    Einberufung; Zurückstellung; besondere Härte; berufliche Gründe; sachgrundlos

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 84.06
    In seinem Urteil vom 13. November 2006 BVerwG 6 C 22.05 (NVwZ-RR 2007, 330 Rn. 20) hat der beschließende Senat die Anforderungen beschrieben, unter denen die Aussicht auf den Erhalt eines Dauerarbeitsplatzes im Anschluss an ein befristetes Arbeitsverhältnis ausnahmsweise von solcher Bedeutung sein kann, dass ihre Vereitelung durch Einberufung zum Grundwehrdienst als besondere Härte i.S.v. § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG anzusehen ist, deren Vermeidung eine Zurückstellung rechtfertigt.

    Auch diese Frage ist mit dem genannten Urteil vom 13. November 2006 (a.a.O. Rn. 20) beantwortet worden.

    Diese war es auch, die den Gesetzgeber bei der Abfassung der Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen bewegt hat; darauf hat der Senat im Urteil vom 13. November 2006 (a.a.O. Rn. 19) ebenfalls bereits hingewiesen.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 84.06
    3 1. Eine den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügende Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 09.10.2001 - 6 B 57.01

    Begriff der besonderen Härte im Rahmen des Wehrpflichtgesetzes bei der

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 84.06
    Zu verlangen ist vielmehr in Anlehnung an die Anforderungen in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 a.E. WPflG, dass der Dauerarbeitsplatz dem Wehrpflichtigen unter der Voraussetzung, dass er seine Arbeitsleistung bis zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses planmäßig erbringt, rechtsverbindlich zugesagt ist oder dass unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ein ähnlich hoher Grad an Gewissheit für die erstrebte Dauerbeschäftigung besteht (vgl. zur Arbeitsplatzzusage im Anschluss an eine Weiterbildung: Beschluss vom 9. Oktober 2001 BVerwG 6 B 57.01 Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 204).
  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 2 K 1916/08

    Zurückstellungsgrund nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG bei Inaussichtstellung der

    dazu auch BVerwG, Urteil vom 13.11.2006, a.a.O. und Beschluss vom 22.05.2007 - 6 B 84/06 -, zitiert nach juris.
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