Rechtsprechung
| BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95 |
Volltextveröffentlichungen
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98
Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der …
Er darf mit anderen Worten bei der Neubewertung das der ursprünglichen Bewertung der Prüfungsarbeiten aller Prüflinge zugrunde gelegte Bewertungssystem, soweit es rechtmäßig ist, nicht verändern (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142).In diesem Sinne hat es der Senat auch schon bisher nicht als Änderung des Bewertungssystems angesehen, daß die Prüfer beispielsweise ihre Kritik an Teilen einer Hausarbeit nicht mehr als den Vorwurf eines Relationsfehlers aufrechterhalten, sondern nunmehr als den der Unübersichtlichkeit und Unzweckmäßigkeit des Aufbaus modifiziert haben (Beschluß vom 11. Juni 1996, a.a.O., S. 143).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung; …
Dem Votum lässt sich jedoch nicht entnehmen, ob die Korrektoren den Aufbau für methodisch fehlerhaft gehalten haben mit der Folge, dass es insoweit um eine gerichtlich voll überprüfbare Fachfrage geht (vgl. hierzu OVG NW…, Urteil vom 27. Februar 1997 - 22 A 1326/94 -, NWVBl. 1997, 380, juris Rn. 4), oder ob nur die Lesbarkeit und Zweckmäßigkeit des Aufbaus und damit letztlich die Qualität der Darstellung bewertet worden ist, was eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare prüfungsspezifische Bewertung beinhaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, juris Rn. 13). - BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97
Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine …
bb) Bereits entschieden hat der Senat auch, daß von Bundesrechts wegen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO ) kein genereller Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" der Prüfer besteht (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
- OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09
Zur Bedeutung einer mit einem Punkteschema versehenen Lösungsskizze bei der …
Liegt für die Bewertung der schriftlichen Leistung des Prüflings eine mit einem Punkteschema versehene Musterlösung oder Lösungsskizze vor, gilt, dass diese den Prüfern lediglich eine allgemein und nicht verbindliche Hilfestellung geben (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.4.1997 - BVerwG 6 B 4.97 -, Buchholz 4221.0 Prüfungswesen Nr. 379 = juris Langtext, Rn. 8; Beschl. v. 11.6.1996 - BVerwG 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 = juris Langtext, Rn. 4). - BVerwG, 15.07.2010 - 2 B 104.09
Anspruch auf Wiederholung der unterrichtspraktischen Prüfung im Rahmen der …
Kommen sie dabei zu dem Ergebnis, dass ihre erste Bewertung weiterhin zutreffend ist, haben sie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, wobei die Gründe erkennbar aus dem Bewertungsvorgang und der Kritik des Prüflings an ihm hergeleitet sein und aus Gründen der Chancengleichheit weiterhin den bisherigen Bewertungskriterien entsprechen müssen (…vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 a.a.O., vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396; Beschluss vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142). - BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00 Das Berufungsgericht hat zutreffend die neuere Rechtsprechung des beschließenden Senates zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - NJW 2000, 1055 ff. = DVBl 1999, 1594 ; Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06
Klage auf Zulassung zu einer Prüfung
Hieraus ergibt sich, dass im Rahmen einer gebotenen Neubewertung grundsätzlich weder die früher festgesetzte Note verschlechtert, noch zu Gunsten des Prüflings in die Abwägung eingeflossene neue Einzelbewertungen durch neue nachteilige Einzelbewertungen aufgefangen werden dürfen, um durch eine solche Kompensation eine Verbesserung der Note auszuschließen (BVerwG v. 11.06.1996 - 6 B 88/95). - VG Köln, 16.06.2011 - 6 K 4008/10 Sie betreffen insbesondere nicht das konkrete Verfahren eines einzelnen Prüflings, sondern stellen allgemeine Hinweise dar, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 - und 11.06.1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2006 - 14 A 1272/04 -, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 23.04.2010 - 9 S 278/10 -, Hess. VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 8 TG 732/04 -.
