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   BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95   

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BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95 (https://dejure.org/1996,8985)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 (https://dejure.org/1996,8985)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 (https://dejure.org/1996,8985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95
    Die Beschwerde rügt insofern ohne Erfolg eine Abweichung des Berufungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

    Er darf mit anderen Worten bei der Neubewertung das der ursprünglichen Bewertung der Prüfungsarbeiten aller Prüflinge zugrunde gelegte Bewertungssystem, soweit es rechtmäßig ist, nicht verändern (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142).

    In diesem Sinne hat es der Senat auch schon bisher nicht als Änderung des Bewertungssystems angesehen, daß die Prüfer beispielsweise ihre Kritik an Teilen einer Hausarbeit nicht mehr als den Vorwurf eines Relationsfehlers aufrechterhalten, sondern nunmehr als den der Unübersichtlichkeit und Unzweckmäßigkeit des Aufbaus modifiziert haben (Beschluß vom 11. Juni 1996, a.a.O., S. 143).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung;

    Ändert er eine Einzelwertung, weil er den Einwendungen Rechnung trägt, muss er weiter entscheiden, ob dies Auswirkungen für die Benotung hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 S. 34, 36 f.; Beschlüsse vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 142, vom 15. Juli 2010 - 2 B 104.09 - juris Rn. 10 und vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:190516B6B1.16.0] - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen

    Ändert er eine Einzelwertung, weil er den Einwendungen Rechnung trägt, muss er weiter entscheiden, ob dies Auswirkungen für die Benotung hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 142).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2019 - 3 L 41/19

    Prüfungsrechtliche Verbesserungsklage; Verschlechterungsverbot

    Dies folgt aus der Bezugnahme des Gerichts auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 (- 6 C 38.92 -, juris), vom 11. Juni 1996 (- 6 B 88.95 -, juris) sowie vom 4. Juli 1999 (- 6 C 20.98 -, juris).

    Im Rahmen einer Neubewertung dürften weder die früher festgesetzte Note verschlechtert, noch zugunsten des Prüflings in die Abwägung eingeflossene neue Einzelbewertungen durch neue nachteilige Einzelbewertungen aufgefangen werden, um durch eine solche Kompensation eine Verbesserung der Note auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996, a. a. O.).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit verbiete eine Verschlechterung des Prüfungsergebnisses bei einer erforderlichen Neubewertung der Prüfungsleistung nur, soweit sie auf einer Änderung des Bewertungssystems oder einem Nachschieben beliebiger Gründe beruhe (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996, a. a. O.).

    Auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1996 (a. a. O.) lässt sich lediglich entnehmen, dass im Rahmen einer Neubewertung weder die früher festgesetzte Note verschlechtert, noch zugunsten des Prüflings in die Abwägung eingeflossene neue Einzelbewertungen durch neue nachteilige Einzelbewertungen aufgefangen werden dürfen, um durch eine solche Kompensation eine Verbesserung der Note auszuschließen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Kläger nimmt bereits nicht hinreichend in den Blick, dass Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen für die Prüfer lediglich eine allgemeine, nicht verbindliche Hilfestellung darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379, und vom 12.07.2013 - 1 WNB 2.13 -, juris; Senatsurteil vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 11.08.2015 - 9 S 612/15 -, und vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 -, m.w.N., juris).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine

    Bereits entschieden hat der Senat auch, daß von Bundesrechts wegen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO) kein genereller Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" der Prüfer besteht (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Dem Votum lässt sich jedoch nicht entnehmen, ob die Korrektoren den Aufbau für methodisch fehlerhaft gehalten haben mit der Folge, dass es insoweit um eine gerichtlich voll überprüfbare Fachfrage geht (vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 27. Februar 1997 - 22 A 1326/94 -, NWVBl. 1997, 380, juris Rn. 4), oder ob nur die Lesbarkeit und Zweckmäßigkeit des Aufbaus und damit letztlich die Qualität der Darstellung bewertet worden ist, was eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare prüfungsspezifische Bewertung beinhaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 2 B 104.09

    Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung

    Kommen sie dabei zu dem Ergebnis, dass ihre erste Bewertung weiterhin zutreffend ist, haben sie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, wobei die Gründe erkennbar aus dem Bewertungsvorgang und der Kritik des Prüflings an ihm hergeleitet sein und aus Gründen der Chancengleichheit weiterhin den bisherigen Bewertungskriterien entsprechen müssen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 a.a.O., vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396; Beschluss vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142).
  • VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975

    Fortdauer des Prüferamtes bis zum Abschluss eines Prüfungstermins trotz Ernennung

    Darunter sind unter anderem die Einschätzung des Schwierigkeitsgrades einer Frage, aber auch individuelle Aspekte wie die Bewertung der Qualität der Darstellung und die Überzeugungskraft der Argumentation, die Gewichtung der Fehler einer Bearbeitung sowie die auf durchschnittliche Anforderungen bezogene Einschätzung der Leistung zu verstehen (vgl. hierzu insgesamt: BVerwG, U. v. 24.2.1993 - 6 C 38/92 - BayVBl 1993, 504; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368; U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010 RdNr. 691 ff.).

    Eine Änderung des Bewertungssystems läge nur dann vor, wenn der Prüfer insoweit auch seine prüfungsspezifischen Bewertungskriterien geändert hätte (BVerwG, U. v. 14.7.1999 - 6 C 20/98 - BVerwGE 109, 211; B. v. 11.6.1996 - 6 B 88/95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze -

    Auch dem von ihr hierzu zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 - (Rn. 7 f. bei juris) lässt sich diese Aussage nicht entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2016 - 2 ME 135/16

    Bewertungssystem; Chancengleichheit; Neubewertung; Sanktionsnote;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - 8 E 752/13
  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21

    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche

  • VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.960

    Nichtbestehen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

  • VG Köln, 16.06.2011 - 6 K 4008/10

    Versagung der Einsichtnahme in Prüfervermerke zu den Klausuren der zweiten

  • BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00

    Nachträgliche Kontrolle der Bewertung einer Prüfungsarbeit - Wechsel des

  • VG Magdeburg, 28.11.2018 - 7 A 830/16

    Bewertung von schriftlichen Abiturarbeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 9 S 2062/14

    Anforderungen an die Korrektur eines fachlichen Bewertungsmangels

  • BVerwG, 12.07.2013 - 1 WNB 2.13

    Musterlösung als Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit einer Prüferbewertung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06

    Zulassung zu einer mündlichen Prüfung - Angestelltenlehrgang - Grundsatz der

  • OVG Saarland, 08.05.2013 - 2 B 284/13

    Juristische Staatsprüfung: Anspruch auf Einsichtnahme in einen Prüfervermerk

  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829

    Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 14 A 450/15

    Gewährung einer Schreibzeitverlängerung bei einer juristischen Staatsprüfung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 19 A 1928/18

    Beweiswürdigung zur Voreingenommenheit eines Schulleiters bei der Erstellung der

  • VG München, 25.04.2017 - M 4 K 16.508

    Anfechtung eines Prüfungsbescheids im ersten juristischen Staatsexamen

  • VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01

    Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der

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