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   VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355   

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https://dejure.org/1996,9121
VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355 (https://dejure.org/1996,9121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.05.1996 - 6 B 93.2355 (https://dejure.org/1996,9121)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 (https://dejure.org/1996,9121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitragsrecht: Bestimmtheit des Beitragsbescheids bei Belastung einer Grundstücksteilfläche, Artzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 731
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355
    Denn der Satzungsgeber ist nur gehalten, in der Erschließungsbeitragssatzung die Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands vollständig, d.h. für alle in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Erschließungsfälle, zu regeln (vgl. BVerwGE 50, 2/4; 62, 308/311).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355
    Denn der Satzungsgeber ist nur gehalten, in der Erschließungsbeitragssatzung die Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands vollständig, d.h. für alle in dem Gemeindegebiet in Betracht kommenden Erschließungsfälle, zu regeln (vgl. BVerwGE 50, 2/4; 62, 308/311).
  • VGH Bayern, 31.03.1995 - 23 CS 94.3911
    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355
    Eine Präzisierung in diesem Sinn kann notwendig sein, wenn aus zwei ursprünglich selbständigen Buchgrundstücken insgesamt sieben unterschiedlich große Teilflächen nach Bildung von sechs neuen Buchgrundstücken veranlagt werden (vgl. BayVGH vom 20.5.1986, Az. 6 CS 85 A. 3459) oder wenn zwei im Außenbereich liegende Grundstücke belastet werden, falls die Satzung für die Beitragsberechnung zugrunde zu legende Mindestgrundstücksflächen festsetzt (BayVGH vom 31.3.1995, Az. 23 CS 94.3911).
  • VGH Bayern, 17.06.1993 - 23 B 91.1350
    Auszug aus VGH Bayern, 17.05.1996 - 6 B 93.2355
    Die erforderliche Bestimmtheit fehlt dann, wenn einzelne Angaben in sich unklar, unvollständig oder widerspruchsvoll sind und eine Auslegung aus Tenor, Text des Bescheides oder aus den Umständen des Einzelfalls nicht mehr möglich ist (BayVGH vom 17.6.1993 BayVBl 1994, 150 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 566/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Bestimmtheit; Buchgrundstück;

    Zur Begründung verweist die Beklagte auf Urteile des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (v. 24.9.1987 - 2 S 1930/86 - u. v. 11.7.1991 - 2 S 3365/89 -) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urt. v. 17.5.1996 - 6 B 93.2355 -).

    Ebenfalls auf dem gesamten Grundstück ruht gem. § 24 SächsKAG der Beitrag als öffentliche Last (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.5.1996, BayVBl. 1996, 664 [665]; Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNr. 188).

    Allerdings spricht alles dafür, dass Haftungsobjekt ungeachtet der Bezeichnung im Bescheid das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinn ist, und nicht nur dessen bebaubarer Teil (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.5.1996, BayVBl. 1996, 664 [665]).

  • VG Neustadt, 11.12.2014 - 4 K 777/14

    Grundbesitzabgaben bei Wohnungseigentumsgemeinschaft - Grundstücksbegriff

    Für die öffentliche Last gemäß § 7 Abs. 7 KAG gilt nichts anderes als für Grundpfandrechte im Sinne der §§ 1113 ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -, die nur für Buchgrundstücke, nicht aber für deren Teilflächen bestellt werden können (Sächs. OVG, Urteil vom 16. Juli 2014 - 5 A 753/12 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 -, NVwZ-RR 1997, 731, 731).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2005 - 2 S 2441/04

    Zuschlag für Mischgebiete bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes

    Der Annahme, § 131 Abs. 3 BauGB lasse es zu, eine tatsächliche gewerbliche Nutzung dürfe zu Lasten von Grundstücken mit Wohnnutzung nicht unberücksichtigt bleiben (so BayVGH, U. v. 16.1.1989 - 6 B 85 A.2191, U. v. 17.5.1996 - 6 B 93.2355), ist daher ebenso wenig zu folgen wie der, ein grundstücksbezogener Artzuschlag sei jedenfalls für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten unabdingbar (so der auch von der Antragsgegnerin angeführte Beschluss des OVG Rhl.-Pf. v. 27.6.1995 - 6 B 11603/95 - und ihm folgend Driehaus a.a.O. RdNr. 51).
  • OVG Sachsen, 16.07.2014 - 5 A 753/12

    Anschlussbeitrag, Beitragsgegenstand, Buchgrundstück, wirtschaftlicher

    24 Für die öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG gilt nichts anderes als für Grundpfandrechte i. S. d. §§ 1113 ff. BGB, die nur für Buchgrundstücke, nicht aber für deren Teilflächen bestellt werden können (BayVGH, Urt. v. 17. Mai 1996, NVwZ-RR 1997, 731, 731; OVG NRW, Urt. v. 15. November 1991, JurionRS 1991, 22532, Rn. 19; Eickmann in: MüKo, BGB, 4. Aufl. 2004, § 1113 Rn. 7/8).
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 6 CS 22.1804

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Ein Plan muss einem schriftlichen Beitragsbescheid nur dann beigefügt werden, wenn lediglich auf diese Weise die notwendige Bestimmtheit der abgerechneten Anlage erreicht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2010 - 6 CS 10.952 - juris Rn. 9; U.v. 17.5.1996 - 6 B 93.2355).
  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14

    Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu

    Es kann hier daher dahinstehen, ob im Falle einer Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag nur für eine Teilfläche des Grundstückes der genaue Flächenansatz, der der Veranlagung zugrunde liegt, überhaupt vom Bestimmtheitsgebot erfasst wird und die Lage der beitragspflichtigen Teilfläche ausreichend deutlich gemacht werden muss (vgl. so etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 - NVwZ-RR 1997, 731; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 1. August 2018 - VG 8 K 885/15 -, juris Rn. 19; kritisch dagegen Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Es kann hier daher dahinstehen, ob im Falle einer Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag nur für eine Teilfläche des Grundstückes der genaue Flächenansatz, der der Veranlagung zugrunde liegt, überhaupt vom Bestimmtheitsgebot erfasst wird und die Lage der beitragspflichtigen Teilfläche ausreichend deutlich gemacht werden muss (vgl. so etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 - NVwZ-RR 1997, 731; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; kritisch Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Cottbus, 04.11.2017 - 6 L 299/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, dass dann, wenn - wie vorliegend mit dem streitgegenständlichen Bescheid der Fall - (jeweils) nur für eine Teilfläche eines Grundstücks ein Herstellungsbeitrag erhoben werde, die Lage dieser beitragspflichtigen Teilfläche innerhalb des herangezogenen Grundstücks ausreichend deutlich gemacht werden müsse, damit der Abgabetatbestand hinreichend umrissen werden könne, wozu es grds. erforderlich sei, dass die räumliche Situierung der Teilfläche in den Gründen des Bescheides genau umschrieben oder dass dem Bescheid ein Lageplan mit genauer Kennzeichnung der herangezogenen Teilfläche beigefügt werde (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschluss vom 31. März 1995 - 23 CS 94.3911 -, NVwZ-RR 1996, 111; Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 -, NVwZ-RR 1997, 731; OVG Thüringen, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, zit. nach juris, Rn. 310 ff.; VG Bayreuth, Urteil vom 9. September 2015 - 9. September 2015 - B 4 K 14.77 -, zit. nach juris, Rn. 26), lässt die Kammer im vorliegenden Eilverfahren offen, ob sie sich dieser Auffassung anzuschließen vermag.
  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1205

    Erschließungsbeitragsrecht Erschlossensein eines nicht gefangenen

    Dass der von der Beklagten geltend gemachte Erschließungsbeitrag für das streitgegenständliche Grundstück Fl.Nr. ... beitragserhöhend auch einen grundstücksbezogenen Artzuschlag gemäß § 6 Abs. 10 Satz 1 EBS berücksichtigt, ist rechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden, da es als tatsächlich überwiegend gewerblich genutzt anzusehen ist (vgl. zum grundstücksbezogenen Artzuschlag z.B. BayVGH vom 17.5.1996 BayVBl 1996, 664; Ludyga/Hesse, a.a.O., RdNr. 59a zu § 131).
  • VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 577/14

    Erhebung eines Schmutzwasseranschlussbeitrages

    Es kann hier daher dahinstehen, ob im Falle einer Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag nur für eine Teilfläche des Grundstückes der genaue Flächenansatz, der der Veranlagung zugrunde liegt, überhaupt vom Bestimmtheitsgebot erfasst wird und die Lage der beitragspflichtigen Teilfläche ausreichend deutlich gemacht werden muss (vgl. so etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. Mai 1996 - 6 B 93.2355 - NVwZ-RR 1997, 731; Thüringisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. November 2012 - 4 EO 626/11 -, juris Rn. 310 ff.; kritisch Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 4. November 2017 - VG 6 L 299/17 -, juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 08.1255

    ErschließungsbeitragsrechtErschlossensein eines nicht gefangenen

  • VG Cottbus, 08.02.2019 - 6 L 237/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Bescheid über Schmutzwasserbeitrag

  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.1579

    Erschließungsbeitrag; Heranziehung einer Grundstücksteilfläche; Bestimmtheit (im

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