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   VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.2137   

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VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.2137 (https://dejure.org/1998,22307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.1998 - 6 B 95.2137 (https://dejure.org/1998,22307)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 1998 - 6 B 95.2137 (https://dejure.org/1998,22307)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    BVerwG 4 C 4.99 VGH 6 B 95.2137.
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.553

    Rückforderung aus Gefälligkeit überhöhter Vergütungen für Lehraufträge

    Ein außerhalb dieser Grenzen liegender Erstattungsanspruch ist in Wahrheit keine Ausübung eines "Rechts", sondern Rechtsüberschreitung und daher unzulässig (vgl. BVerwG, U.v. 18.1.2001 - 3 C 7.00 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 11.11.1998 - 6 B 95.2137 - juris Rn. 48).
  • VG München, 06.02.2019 - M 5 K 16.3469

    Rückforderung der ausbezahlten Vergütung eines Lehrauftrags

    Denn es würde dem auch im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.1998 - 6 B 95.2137 - juris) widersprechen, wenn der Kläger einem Rückforderungsbegehren entgegenhalten könnte, sein Dienstherr habe - wegen der Nichtigkeit des Verwaltungsakts, die ja nicht nur einen besonders schweren, sondern auch offensichtlichen Fehler voraussetzt - von dem Fehlen des Grundes gewusst.

    e) Der Grundsatz von Treu und Glauben begrenzt allerdings vorliegend den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch der Höhe nach (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.1998, a.a.O.).

  • VG Minden, 17.01.2013 - 4 K 3074/10

    Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Mühlenkreiskliniken muss

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 18. Dezember 1973 - I C 34.72 -, juris und Beschluss vom 5. März 1998 - 4 B 3/98 -, juris; vgl. auch VGH München, Urteil vom 11. November 1998 - 6 B 95.2137 -, juris, Rdn. 48; VG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 1997 - 1 A 91/94 -, juris, Rdn. 38.
  • VG Ansbach, 23.01.2020 - AN 17 K 18.01351

    Sanierung des Neuen Schlosses in Pappenheim

    Dies kann bspw. dazu führen, dass eine Leistung, die aufgrund eines nichtigen öffentlich-rechtlichen Vertrages erbracht wurde, nicht mehr zurückgefordert werden kann, wenn z.B. die Gegenleistung ausgenutzt wurde, deshalb nicht mehr rückerstattet werden kann, mithin eine vollständige Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses unmöglich ist (z.B. BVerwG, B.v. 5.3.1998 - 4 B 3-98 - NJW 1998, 3135; BayVGH, U.v. 11.11.1998 - 6 B 95.2137 - BeckRS 1998, 24720).
  • VG München, 06.02.2019 - M 5 K 17.2446

    Gewährung von Hochschulleistungsbezügen durch den Präsidenten einer Hochschule

    Denn es würde dem auch im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BayVGH, U.v. 11.11.1998 - 6 B 95.2137 - juris) widersprechen, wenn der Kläger, der als Präsident und Dienstvorgesetzter auch des Kanzlers sich die Einmalzahlung durch einen nichtigen Verwaltungsakt selbst bewilligt und sodann den ausgezahlten Betrag entgegengenommen und behalten hat, einem Rückforderungsbegehren entgegenhalten könnte, sein Dienstherr habe - durch wen auch immer - von dem Fehlen des Grundes gewusst.
  • VG Regensburg, 29.09.2020 - RN 11 K 19.603

    Widerspruchsbescheid, Bescheid, Leistungen, Gemeinde, Widerruf, Zahlung,

    Ein außerhalb dieser Grenzen liegender Erstattungsanspruch ist in Wahrheit keine Ausübung eines "Rechts", sondern Rechtsüberschreitung und daher unzulässig (BayVGH, B.v. 15.7.2020 - 3 ZB 19.553 - jursi Rn. 20; vgl. auch BVerwG, U.v. 18.1.2001 - 3 C 7.00 - juris Rn. 27; BayVGH, U.v. 11.11.1998 - 6 B 95.2137 - juris Rn. 48).
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