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   VGH Bayern, 17.12.1999 - 6 B 96.2241   

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VGH Bayern, 17.12.1999 - 6 B 96.2241 (https://dejure.org/1999,44436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.1999 - 6 B 96.2241 (https://dejure.org/1999,44436)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 1999 - 6 B 96.2241 (https://dejure.org/1999,44436)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück

    Nach überwiegend in der Rechtsprechung vertretener Ansicht ist im Ausbaubeitragsrecht - wie im Erschließungsbeitragsrecht - im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts (formeller Grundstücksbegriff) maßgebend (BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 17.12.1999 - 6 B 96.2241 - juris Rn. 31; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 6).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Anwendung des formellen Grundstücksbegriffs dazu führt, dass ein Grundstück bei der Verteilung des Aufwandes völlig unberücksichtigt bleiben müsste, obwohl es - mangels hinreichender Größe allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich genutzt werden darf (BVerwG, U.v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 - juris Rn. 33; U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 13; U.v. 3.2.1989 - 8 C 78/88 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 17.12.1999 - 6 B 96.2241 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.307

    Straßenausbaubeitrag; grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff; wirtschaftliche

    Nach überwiegend in der Rechtsprechung vertretener Ansicht ist im Ausbaubeitragsrecht - wie im Erschließungsbeitragsrecht - im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit der bürgerlich-rechtliche Begriff des Grundstücks im Sinne des Grundbuchrechts (formeller Grundstücksbegriff) maßgebend (BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 17.12.1999 - 6 B 96.2241 - juris Rn. 31; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 6).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Anwendung des formellen Grundstücksbegriffs dazu führt, dass ein Grundstück bei der Verteilung des Aufwandes völlig unberücksichtigt bleiben müsste, obwohl es - mangels hinreichender Größe allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich genutzt werden darf (BVerwG, U.v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 - juris Rn. 33; U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 13; U.v. 3.2.1989 - 8 C 78/88 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 17.12.1999 - 6 B 96.2241 - juris Rn. 31).

  • VG Würzburg, 20.10.2016 - W 3 K 15.829

    Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag

    Dies ist hinsichtlich der Grundstücke Fl.Nrn. ...2, ...1/1 und ...1/2 der Fall, insbesondere ist Grundstück Fl.Nr. ...2 als Gartengrundstück nutzbar und der Beitragspflicht unterworfen (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111/86 - juris Rn. 13; BayVGH, U.v. 17.12.1999 - 6 B 96.2241 - juris Rn. 31; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 6; BVerwG, U.v. 20.6.1973 - IV C 62.71 - juris Rn. 16; U.v. 12.12.1986 - 8 C 9/86 - juris Rn. 33; U.v. 3.2.1989 - 8 C 78/88 - juris Rn. 21).
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