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VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.933 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05
Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße
Es verändert die Aufteilung der Gesamtfläche vorteilhaft (ständige Rechtsprechung, vgl z.B. BayVGH, Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 -, juris;… Driehaus, a.a.O., § 32 RdNr. 62), denn die Fahrbahn wird dadurch entlastet, dass sie nicht auch noch den gesamten ruhenden Verkehr aufnehmen muss.Mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien dürfte allerdings - wie auch der Streitfall zeigt - mit einer Erneuerung einer so alten Straße wie der Straße "A_____" regelmäßig eine technische Verbesserung einhergehen, so dass sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen lassen, sondern ineinander fließen (vgl. auch: BayVGH vom 20. Mai 1999, a.a.O.).
- VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568
Straßenbaubeitrag für Ortstraße
Darüber hinaus stellt die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße - und vergleichbares gilt für die Beleuchtungsanlage - mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933, juris; U.v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris). - VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510
Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage
Die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße stellt grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 - juris; U. v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris; BayVGH, B. v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U. v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris), Vorliegend war die übliche Nutzungszeit von 20 bis 25 Jahren bei Durchführung der Baumaßnahmen im Jahr 2003 bereits eindeutig überschritten. - VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388
Straßenausbaubeitrag
Darüber hinaus stellt die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße - und vergleichbares gilt für die Beleuchtungsanlage - mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien zugleich eine Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH v. 20.5.1999 - 6 B 96.933 - juris; v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris).