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   VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.933   

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https://dejure.org/1999,44425
VGH Bayern, 20.05.1999 - 6 B 96.933 (https://dejure.org/1999,44425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.1999 - 6 B 96.933 (https://dejure.org/1999,44425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 (https://dejure.org/1999,44425)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 9 N 148.05

    Straßenausbaubeitrag - Beitragsfähigkeit der Kosten bei Ausbau einer Straße

    Es verändert die Aufteilung der Gesamtfläche vorteilhaft (ständige Rechtsprechung, vgl z.B. BayVGH, Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 -, juris; Driehaus, a.a.O., § 32 RdNr. 62), denn die Fahrbahn wird dadurch entlastet, dass sie nicht auch noch den gesamten ruhenden Verkehr aufnehmen muss.

    Mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien dürfte allerdings - wie auch der Streitfall zeigt - mit einer Erneuerung einer so alten Straße wie der Straße "A_____" regelmäßig eine technische Verbesserung einhergehen, so dass sich die Tatbestände "Erneuerung" und "Verbesserung" nicht klar voneinander abgrenzen lassen, sondern ineinander fließen (vgl. auch: BayVGH vom 20. Mai 1999, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 12.09.2019 - AN 3 K 19.00568

    Straßenbaubeitrag für Ortstraße

    Darüber hinaus stellt die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße - und vergleichbares gilt für die Beleuchtungsanlage - mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933, juris; U.v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris).
  • VG Ansbach, 20.02.2020 - AN 3 K 19.00510

    Beitrag für Ausbau einer Erschließungsanlage

    Die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße stellt grundsätzlich zugleich eine beitragsfähige Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 20. Mai 1999 - 6 B 96.933 - juris; U. v. 26. März 2002 - 6 B 96.3901, juris; BayVGH, B. v. 3. November 2016 - 6 ZB 15.2805, juris, B.v. 21. Juli 2009 - 6 ZB 06.3102, juris; B.v. 13. August 2014 - 6 ZB 12.1119, juris; U. v. 20.11.2000 - 6 B 95.3097 - juris), Vorliegend war die übliche Nutzungszeit von 20 bis 25 Jahren bei Durchführung der Baumaßnahmen im Jahr 2003 bereits eindeutig überschritten.
  • VG Ansbach, 01.02.2018 - AN 3 K 15.02388

    Straßenausbaubeitrag

    Darüber hinaus stellt die Erneuerung einer 20 bis 25 Jahre alten Straße - und vergleichbares gilt für die Beleuchtungsanlage - mit Blick auf die Fortentwicklung der Straßenbaukunst und die Verfügbarkeit besserer Materialien zugleich eine Verbesserung dar (vgl. z.B. BayVGH v. 20.5.1999 - 6 B 96.933 - juris; v. 26.3.2002 - 6 B 96.3901 - juris).
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