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   VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168   

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https://dejure.org/2003,24035
VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168 (https://dejure.org/2003,24035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2003 - 6 B 98.3168 (https://dejure.org/2003,24035)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2003 - 6 B 98.3168 (https://dejure.org/2003,24035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße; Vorläufige Erschließung; Vorläufiger Bebauungsplan; Endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage; Beitragspflicht für ein Teilstück einer Straße bei ...

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; ; BauGB § 131 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; BauGB § 133 Abs. 2; ; BauGB § 133 Abs. 3; ; KAG Art. 5 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1983 - 3 A 2340/83
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168
    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 14. Dezember 1983 (NVwZ 1984, 657) geht in diesem Zusammenhang fehl, weil es dort um ein aus der Beschaffenheit der Straße erwachsendes Hindernis ging, auf dessen Beseitigung der Anlieger keinen Einfluss nehmen konnte.
  • BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89

    Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168
    Dass der Kläger den Höhenunterschied durch eine kleine Stützmauer überbrückt hat, ist beitragsrechtlich ohne Belang (BVerwG vom 29.5.1991 BVerwGE 88, 248/252 f. = NVwZ 1991, 1689).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168
    Ein solches Prüfungsraster ist aber veranlasst, weil bei der Frage, ob ein Grundstück durch eine bestimmte Straße erschlossen wird, eine anderweitige Erschließung auszublenden ist (BVerwG vom 29.4.1988 BVerwGE 79, 283 = NVwZ 1988, 1134).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168
    Für seine Erschließung reicht es aus, wenn mit Kraftwagen und Versorgungsfahrzeugen herangefahren und das Grundstück von dort zu Fuß betreten werden kann (BVerwG vom 1.3.1991 BVerwGE 88, 70 = DVBl. 91, 1306).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168
    Grundsätzlich kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage eine einzelne selbständige Straße ist oder aus mehreren Straßen besteht, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht geprägte Erscheinungsbild an (BVerwGE 101, 12/16 ff.).
  • VGH Bayern, 13.12.2001 - 6 B 00.755
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2003 - 6 B 98.3168
    Ohne Bedeutung sind demgegenüber Grundstücksgrenzen, Straßennamen, das ältere oder neuere "Erschließungsgebiet" und im allgemeinen auch der zeitliche Ablauf von Planung und Bauausführung (BayVGH vom 13.12.2001 Az. 6 B 00.755).
  • VG Augsburg, 10.11.2011 - Au 2 K 09.1664

    Erschließungsbeitragsrecht; unselbständiger Teil einer Erschließungsanlage;

    Die ...brücke war - wie sich aus den Lichtbildaufnahmen aus dem Jahr 2002 ergibt - im Jahre 1969 wesentlich schmäler als das 16 m-Teilstück, so dass bei natürlicher Betrachtungsweise, bezogen auf den damaligen Zeitpunkt (vgl. BVerwG vom 7.6.1996 Az. 8 C 30.94 RdNr. 13; BayVGH vom 14.11.2003 Az. 6 B 98.3168 RdNr. 19 ff.), von einem Ende des Stichwegs trotz der Brücke auszugehen war.
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