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VGH Bayern, 14.07.2005 - 6 B 98.33657 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines afghanischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Asylrelevante und abschiebungsrelevante Lage in Afghanistan; Ausübung der Staatsgewalt im Sinne des Asylrechts durch die Taliban; Annahme von Abschiebeschutz bei vom Staat ausgehender Gefährdung; ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5
Afghanistan, Gebietsgewalt, Kabul, Übergangsregierung, Kommunisten, Racheakte, Warlords, DVPA, Hesb e Watan, Sippenhaft
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 15.07.1998 - RO 9 K 98.30171
- VGH Bayern, 14.07.2005 - 6 B 98.33657
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00
Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2005 - 6 B 98.33657
Damit kommt es in erster Linie darauf an, wie das Herrschaftsgefüge im Inneren eines beherrschten Gebiets ausgestaltet ist, ob also eine übergreifende "Friedensordnung" mit einem prinzipiellen Machtmonopol besteht, die von einer hinreichend organisierten, effektiven und stabilen Gebietsgewalt in einem abgrenzbaren (Kern-) Territorium getragen wird, inwieweit also eine dauerhafte, schutz- und verfolgungsmächtige Gebietsgewalt bejaht werden kann (BVerwG vom 20.1.2001 NVwZ 2001, 815/816). - BVerfG, 10.08.2000 - 2 BvR 260/98
Überspannung der Anforderungen an das Vorliegen politischer Verfolgung iSv GG Art …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2005 - 6 B 98.33657
Da die Macht zu schützen die Macht zu verfolgen einschließt, ist für die Bewertung einer Maßnahme als "politische" Verfolgung maßgebend, dass der Schutzsuchende einerseits in ein übergreifendes, das Zusammenleben in der konkreten Gemeinschaft durch Befehl und Zwang ordnendes Herrschaftsgefüge eingebunden ist, welches den ihm Unterworfenen in der Regel Schutz gewährt, andererseits aber Einzelnen wegen asylerheblicher Merkmale -Rasse, Religion, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, sozialer Gruppierung oder politischer Überzeugung - diesen Schutz verweigert und sie durch gezielt zugefügte Rechtsverletzungen aus der Gemeinschaft ausschließt (BVerfG vom 10.8.2000 NVwZ 2000, 1165/1166). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2005 - 6 B 98.33657
Politische Verfolgung ist daher grundsätzlich staatliche Verfolgung (BVerfG vom 10.7.1989 BVerfGE 80, 315/333 f. = NVwZ 1990, 151).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05
Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer …
(1) Die Wiedererlangung staatlicher (§ 60 Abs. 1 Satz 4 lit. a AufenthG) oder quasistaatlicher (§ 60 Abs. 1 Satz 4 lit. b AufenthG) Macht der Taliban und in deren Folge die Wiedererrichtung eines Regimes in gleich oder ähnlich restriktiver Form, wie es bis 2001 bestanden hat, kann derzeit und für die absehbare Zukunft mit hinreichender Sicherheit ausgeschossen werden (so im Ergebnis auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 6 A 11184/05.OVG - S. 6 UA; Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2005 - 6 B 98.33657 - S. 11 UA; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2005 - 3 A 810/03 - S. 3 BA; Hess. VGH, Urteil vom 11. November 2004 - 8 UE 2759/01.A - S. 10 UA). - VG München, 06.12.2007 - M 23 K 07.50998
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auch die zeitlich am wenigsten weit zurückliegende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München (Beschl. v. 25.6.2004 - 6 ZB 04.30549 - nach diesem Zeitpunkt sind soweit ersichtlich nur noch sieben Entscheidungen zu Verwaltungsstreitsachen nach dem Asylverfahrensgesetz hinsichtlich Afghanistan ergangen (Beschl. v. 27.7.2004 - 6 ZB 04.30635 -, Urt. v. 14.7.2005 - 6 B 98.33657 -, Beschl. v. 2.8.2005 - 6 ZB 04.30509 -, Beschl. v. 5.9.2005 - 6 ZB 05.30670 - sowie Beschl. v. 20.1.2006 - 6 ZB 02.31470 - Beschl. v. 26.1.2006 - 6 ZB 02.31612; Beschl. v. 27.1.2006 - 6 ZB 02.30942), die sich jedoch mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu der Frage des Abschiebestopp-Erlasses äußern) fiel noch in den zeitlichen Geltungsbereich des Abschiebestopp-Erlasses und trifft deswegen zu der hier zu entscheidenden Frage, ob nach dem 1.7.2004 ein Abschiebestopp-Erlass besteht (was nicht der Fall ist, siehe oben), überhaupt keine Aussage. - VG München, 20.12.2007 - M 23 K 07.51036
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auch die zeitlich am wenigsten weit zurückliegende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München (Beschl. v. 25.6.2004 - 6 ZB 04.30549 - nach diesem Zeitpunkt sind soweit ersichtlich nur noch sieben Entscheidungen zu Verwaltungsstreitsachen nach dem Asylverfahrensgesetz hinsichtlich Afghanistan ergangen (Beschl. v. 27.7.2004 - 6 ZB 04.30635 -, Urt. v. 14.7.2005 - 6 B 98.33657 -, Beschl. v. 2.8.2005 - 6 ZB 04.30509 -, Beschl. v. 5.9.2005 - 6 ZB 05.30670 - sowie Beschl. v. 20.1.2006 - 6 ZB 02.31470 - Beschl. v. 26.1.2006 - 6 ZB 02.31612; Beschl. v. 27.1.2006 - 6 ZB 02.30942), die sich jedoch mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu der Frage des Abschiebestopp-Erlasses äußern) fiel noch in den zeitlichen Geltungsbereich des Abschiebestopp-Erlasses und trifft deswegen zu der hier zu.
- VG München, 11.09.2007 - M 23 K 07.50702
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auch die zeitlich am wenigsten weit zurückliegende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München (Beschl. v. 25.6.2004 - 6 ZB 04.30549 - nach diesem Zeitpunkt sind soweit ersichtlich nur noch sieben Entscheidungen zu Verwaltungsstreitsachen nach dem Asylverfahrensgesetz hinsichtlich Afghanistan ergangen (Beschl. v. 27.7.2004 - 6 ZB 04.30635 -, Urt. v. 14.7.2005 - 6 B 98.33657 -, Beschl. v. 2.8.2005 - 6 ZB 04.30509 -, Beschl. v. 5.9.2005 - 6 ZB 05.30670 - sowie Beschl. v. 20.1.2006 - 6 ZB 02.31470 - Beschl. v. 26.1.2006 - 6 ZB 02.31612; Beschl. v. 27.1.2006 - 6 ZB 02.30942), die sich jedoch mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu der Frage des Abschiebestopp-Erlasses äußern) fiel noch in den zeitlichen Geltungsbereich des Abschiebestopp-Erlasses und trifft deswegen zu der hier zu entscheidenden Frage, ob nach dem 1.7.2004 ein Abschiebestopp-Erlass besteht (was nicht der Fall ist, siehe oben), überhaupt keine Aussage. - VG München, 14.08.2007 - M 23 K 07.50697
Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auch die zeitlich am wenigsten weit zurückliegende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes München (Beschl. v. 25.6.2004 - 6 ZB 04.30549 - nach diesem Zeitpunkt sind soweit ersichtlich nur noch sieben Entscheidungen zu Verwaltungsstreitsachen nach dem Asylverfahrensgesetz hinsichtlich Afghanistan ergangen (Beschl. v. 27.7.2004 - 6 ZB 04.30635 -, Urt. v. 14.7.2005 - 6 B 98.33657 -, Beschl. v. 2.8.2005 - 6 ZB 04.30509 -, Beschl. v. 5.9.2005 - 6 ZB 05.30670 - sowie Beschl. v. 20.1.2006 - 6 ZB 02.31470 - Beschl. v. 26.1.2006 - 6 ZB 02.31612; Beschl. v. 27.1.2006 - 6 ZB 02.30942), die sich jedoch mangels Entscheidungserheblichkeit nicht zu der Frage des Abschiebestopp-Erlasses äußern) fiel noch in en zeitlichen Geltungsbereich des Abschiebestopp- Erlasses und trifft deswegen zu der hier zu entscheidenden Frage, ob nach dem 1.7.2004 ein Abschiebestopp-Erlass besteht (was nicht der Fall ist, siehe oben), überhaupt keine Aussage. - VGH Bayern, 15.12.2006 - 6 ZB 03.31341
Afghanistan, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Gebietsgewalt, …
Diese Frage ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2005 (Az. 6 B 98.33657) geklärt. - VGH Bayern, 13.12.2006 - 6 ZB 03.31392
Afghanistan, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Gebietsgewalt, …
Diese Frage ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2005 (Az. 6 B 98.33657) geklärt.