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   BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96   

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BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96 (https://dejure.org/1997,4885)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1997 - 6 B 98.96 (https://dejure.org/1997,4885)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1997 - 6 B 98.96 (https://dejure.org/1997,4885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde und zur Sorgfaltspflicht in bezug auf einen Hausbriefkasten

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Meldung zu einem Prüfungsteil der Ärztlichen Vorprüfung - Entschuldigtes Fernbleiben vom Prüfungstermin der Ärztlichen Vorprüfung - Sorgfaltspflichten eines Zustellungsempfängers bezüglich des von ihm unterhaltenen Briefkastens - Beweiskraft einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 182 § 418 Abs. 2
    Verwaltungsverfahrensrecht - Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde, Vorkehrungen zur Sicherung des Zugangs von Postesendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Vorab ist klarzustellen, daß die Auffassung des Berufungsgerichts zur Auslegung des § 418 Abs. 2 ZPO der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 5 = NJW 1986, 2127 f.; Beschluß vom 5. März 1992 - BVerwG 2 B 22.92 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 244).

    Das gilt hier insbesondere für die von der Beschwerde weiterhin herangezogene Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, NVwZ 1985, 864), die noch zu einem bereits 1983 geänderten Muster der Postzustellungsurkunde ergangen war (vgl. dazu bereits Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - NJW 1986, 2127 f.).

  • BFH, 01.08.1984 - V R 66/84

    Postzustellung - Duldung - Zustellungsweise

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Das gilt hier insbesondere für die von der Beschwerde weiterhin herangezogene Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, NVwZ 1985, 864), die noch zu einem bereits 1983 geänderten Muster der Postzustellungsurkunde ergangen war (vgl. dazu bereits Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - NJW 1986, 2127 f.).
  • BFH, 06.04.1992 - IV R 78/91

    Wirksamkeit einer Zustellung durch Aushändigung an die minderjährige Tochter des

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Im übrigen geht inzwischen auch der Bundesfinanzhof in seiner neueren Rechtsprechung davon aus, daß die Postzustellungsurkunde nicht nur den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen begründet (eine solche wäre hier: "in den Hausbriefkasten eingelegt"); die Beweiskraft erstrecke sich auch darauf, daß die Niederlegung und die Benachrichtigung des Empfängers in der vorgeschriebenen Weise geschehen seien (vgl. BFH, Beschluß vom 9. September 1994 - III B 29/94 - BFH/NV 1995, 276; Urteil vom 6. April 1992 - IV R 78/91 - BFH/NV 1993, 300).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 64.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zugang des gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Ein Briefkasteninhaber muß geeignete Vorkehrungen dafür treffen, daß für ihn bestimmte Postsendungen durch Einwurf in den Briefkasten so zugestellt werden können, daß sie ausschließlich seinem Zugriff unterliegen (BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 64.91 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 16).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 2 B 22.92

    Zur Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde und zur Einlegung der Mitteilung bei

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Vorab ist klarzustellen, daß die Auffassung des Berufungsgerichts zur Auslegung des § 418 Abs. 2 ZPO der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 16. Mai 1986 - BVerwG 4 CB 8.86 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 5 = NJW 1986, 2127 f.; Beschluß vom 5. März 1992 - BVerwG 2 B 22.92 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 244).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Der Gegenbeweis wird nicht bereits dadurch geführt, daß nur die Möglichkeit eines vielleicht sogar naheliegenden anderen Geschehensablaufs dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 166.93 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 14 = NJW 1994, 535 f.).
  • BFH, 09.09.1994 - III B 29/94

    Widerlegung eines durch Postzustellungsurkunde (PZU) geführten

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1997 - 6 B 98.96
    Im übrigen geht inzwischen auch der Bundesfinanzhof in seiner neueren Rechtsprechung davon aus, daß die Postzustellungsurkunde nicht nur den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen begründet (eine solche wäre hier: "in den Hausbriefkasten eingelegt"); die Beweiskraft erstrecke sich auch darauf, daß die Niederlegung und die Benachrichtigung des Empfängers in der vorgeschriebenen Weise geschehen seien (vgl. BFH, Beschluß vom 9. September 1994 - III B 29/94 - BFH/NV 1995, 276; Urteil vom 6. April 1992 - IV R 78/91 - BFH/NV 1993, 300).
  • VG Düsseldorf, 05.04.2022 - 6 L 55/22

    Neuerteilung Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis auf Probe, MPU-Gutachten, Probezeit

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 6 B 98/96 -, juris Rn. 5, vom 10. November 1993 - 2 B 153.93 -, juris Rn. 2 f., und vom 12. Dezember 1991 - 5 B 64.91 -, juris Rn. 1; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 9. August 2018 - 4 MB 79/18 -, juris Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 8 A 1783/15

    Untersagung des Betriebs eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr; Angriff

    Der Kläger hat keinen tragenden Rechtssatz benannt, den das Verwaltungsgericht unter Abweichung von den beiden Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts in den Verfahren 5 B 64.91 und 6 B 98.96 aufgestellt hätte.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.08.2018 - 4 MB 79/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde

    Auch wird der Gegenbeweis nicht bereits dadurch geführt, dass nur die Möglichkeit eines anderen, vielleicht sogar naheliegenden Geschehensablaufs dargetan wird (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1997 - 6 B 98/96 -, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.04.2015 - 3 B 129/14

    Zustellung, Postzustellungsurkunde, Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde,

    Der Gegenbeweis wird nicht schon dadurch geführt, dass nur die Möglichkeit eines vielleicht sogar naheliegenden anderen Geschehensablaufs dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5. März 1997 - 6 B 98/96 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 2 O 1/22

    Kein Vertretungszwang bei Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Ein bloßes Bestreiten genügt hierfür ebensowenig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1986 - 4 CB 8.86 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 4 B 181.96 -, juris Rn. 7) wie das Aufzeigen der Möglichkeit eines vielleicht sogar naheliegenden anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. März 1997 - 6 B 98.96 -, juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 6 L 2485/21
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1997 - 6 B 98/96 -, juris, Rn. 5, vom 10. November 1993 - 2 B 153.93 -, juris, und vom 12. Dezember 1991 - 5 B 64.91 -, juris, Rn. 1; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 9. August 2018 - 4 MB 79/18 -, juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 02.04.2003 - 7 B 5.03

    Richterliche Überzeugungsbildung - Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts -

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass ein Empfangsbekenntnis als öffentliche Urkunde nach § 418 ZPO den vollen Beweis für das darin angegebene Datum der Zustellung begründet, der nur durch den Beweis des Gegenteils entkräftet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - BVerwG 4 B 181.96 - Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 17 m.w.N.; Beschluss vom 5. März 1997 - BVerwG 6 B 98.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 18 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - 22 B 1281/99

    Beweiskraft der Postzustellungsurkunde; Entkräftung; Gegenbeweis; Beweis der

    vgl. neben dem Rechtsprechungsnachweis in der angefochtenen Entscheidung: BGH, Beschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96 - FamRZ 1997, 488 = NJW 1997, 1312 (zur gleichen Problematik beim gerichtlichen Eingangsstempel); BVerwG, Beschluß vom 5. März 1997 - 6 B 98.96 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 18 und Beschluß vom 10. November 1993 - 2 B 153.93 -, JURIS; BFH, Beschluß vom 9. September 1994 - III B 29/94 -, BFH/NV 1995, 276.
  • VG Oldenburg, 14.10.2002 - 12 A 3247/02

    Benachrichtigung über Niederlegung; Frist; Hausbriefkasten; Niederlegung;

    Deshalb reicht allein das Vorbringen, den Benachrichtigungsschein im Briefkasten nicht vorgefunden zu haben, nicht aus, eine Versäumnis der Rechtsbehelfsfrist als unverschuldet zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 1997 - 6 B 98/96 -, Buchholz 340 § 3 VwZG Nr. 28).
  • VG Schleswig, 17.05.2022 - 2 B 16/22

    Bauordnungsverfügung - Zwangsgeldfestsetzung - Antrag auf Anordnung der

    Auch wird der Gegenbeweis nicht bereits dadurch geführt, dass nur die Möglichkeit eines anderen, vielleicht sogar naheliegenden Geschehensablaufs dargetan wird (BVerwG, Beschl. v. 05.03.1997 - 6 B 98/96 -, Rn. 5 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 9.08.2018, - 4 MB 79/18 -).
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