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   BSG, 29.01.1997 - 6 BKa 22/95   

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BSG, 29.01.1997 - 6 BKa 22/95 (https://dejure.org/1997,13757)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1997 - 6 BKa 22/95 (https://dejure.org/1997,13757)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1997 - 6 BKa 22/95 (https://dejure.org/1997,13757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honorarkürzungen bei einem Hautarzt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ; Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör in der Sozialgerichtsbarkeit; Rechtmäßigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.10.1996 - 1 BvR 520/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus BSG, 29.01.1997 - 6 BKa 22/95
    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, daß wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist, ist das Recht auf Gehör verletzt (vgl zuletzt BVerfG-Beschluß vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - NJW 1997, 122).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist, ist das Recht auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205, 216 f; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).

    Mit Vorbringen, auf das es unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung ersichtlich nicht ankommt, muss sich das Gericht nicht im Einzelnen auseinandersetzen (vgl BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7; BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfGK 20, 53, 57 f; zuletzt BVerfG Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - Juris RdNr 45).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Auch der in § 62 SGG verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht generell, darauf hinzuweisen, dass es einem bestimmten rechtlichen oder tatsächlichen Vorbringen eines Beteiligten nicht folgen will (BSG, Beschluss vom 29.1. 1997 - 6 BKa 22/95 - juris; BSG, Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - NZS 2004, 660 ff; BSG, Beschluss vom 22.4. 2008 - B 5a/5 R 366/06 B - juris; vgl auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 8a).

    Das Urteil darf nicht auf solche Gesichtspunkte gestützt werden, die bisher überhaupt nicht erörtert wurden oder deren Heranziehung aus anderen Gründen von den Beteiligten nicht vorhergesehen werden konnte (BSG, Beschluss vom 29.1. 1997 - 6 BKa 22/95 - juris).

    Das Gericht muss sich nicht mit jedem Parteivorbringen auseinandersetzen, insbesondere wenn es offensichtlich unerheblich ist oder wenn sich aus dem Urteil zweifelsfrei ergibt, dass das Gericht das Vorbringen auch ohne ausdrückliche Erwähnung für unerheblich gehalten hat (BSG, Beschluss vom 29.1. 1997 - 6 BKa 22/95 - juris).

    Nur wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist, ist das Recht auf rechtliches Gehör verletzt (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 27.5. 2009 - 1 BvR 512/09 - juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 206, 216 f; BSG, Beschluss vom 29.1. 1997 - 6 BKa 22/95 - juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Gerichte sind im Übrigen nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 86, 133, 144 ff; BSG, Beschluss vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - juris - unter Hinweis auf BVerfG [Dreier Ausschuss] SozR 1500 § 62 Nr. 16; BSG, Beschluss vom 19.3.2002 - B 6 KA 101/01 B - juris, unter Hinweis auf BSGE 75, 92, 94 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 9. Aufl 2008, § 62 RdNr 7 mwN), insbesondere wenn es offensichtlich unerheblich ist oder wenn sich aus dem Urteil zweifelsfrei ergibt, dass das Gericht das Vorbringen auch ohne ausdrückliche Erwähnung für unerheblich gehalten hat (BSG, Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - juris).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
    Hinsichtlich der "sachverständigen Darstellung des BMG", die sich im Übrigen als bloße Auskunft des Ministeriums erweist, ist hingegen schon nicht erkennbar, dass es sich hierbei um wesentlichen (zu diesem Erfordernis s BSG, Beschluss vom 29.1.1997, 6 BKa 22/95 - juris - unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 7.10.1996, 1 BvR 520/95, NJW 1997, 122; BSG, Beschluss vom 18.10.2007, B 11a/7a AL 114/06 B - juris, mwN) Vortrag des Klägers handelte.
  • BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B

    Rentenversicherungspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9; BVerfGE 96, 205, 216 f [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).
  • BSG, 17.12.1997 - 13 RJ 77/96

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Es besteht auch keine Verpflichtung, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG SozR 1500 § 2 Nr. 3 S 11 und Nr. 16 S 13; BSG vom 29. Januar 1997 - 6 BKa 22/95 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 11 AS 225/13
    Entgegen der Auffassung der Kläger war das SG nicht verpflichtet, vorab mitzuteilen, welche Schlussfolgerungen es aus dem Akteninhalt ziehen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 10. Juli 2015 - B 13 R 170/15 B -) oder welche rechtliche Beurteilung es seiner Entscheidung zugrunde legen will (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 29. Januar 1997 - 6 BKa 22/95 -).
  • BSG, 17.09.2012 - B 11 AL 50/12 BH
    Unter den hier gegebenen Umständen ist nicht zu erkennen, dass das LSG wesentlichen Vortrag des Klägers nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hätte (vgl auch BVerfG Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9, unter Hinweis auf BVerfGE 96, 205, 216 f; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris).
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