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   BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95   

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BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95 (https://dejure.org/1996,3633)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1996 - 6 BKa 25/95 (https://dejure.org/1996,3633)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 6 BKa 25/95 (https://dejure.org/1996,3633)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sowie des Grundrechts der Berufsfreiheit des betroffenen Arztes aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) darf die Zulassungsentziehung nur ausgesprochen werden, wenn sie das einzige Mittel zur Sicherung und zum Schutz der vertragsärztlichen Versorgung ist (vgl BSGE 73, 234 ff = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4).

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß dann, wenn eine Zulassungsentziehung nicht vollzogen worden ist, dem Verhalten des Kassen- bzw Vertragsarztes während des laufenden gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Zulassungsentziehung im Hinblick auf ein etwaiges "Wohlverhalten" Bedeutung auch für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung zukommen kann, wobei allerdings ein "Wohlverhalten" des betreffenden Arztes während des Prozesses geringeres Gewicht hat als ein vorwerfbares Verhalten in der Zeit vor der Zulassungsentziehung (vgl zuletzt BSGE 73, 234, 243 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 19).

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92

    Altersgrenze - Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95
    Der Senat hat zu § 25 Satz 2 Ärzte-ZV ausgeführt, daß ein Härtefall gegeben sein kann, wenn ein Arzt seine kassenärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden persönlichen Gründen, aufgeben mußte und später nach Wegfall dieser Umstände wieder zugelassen werden will (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94

    Abrechenbarkeit von Beratungs- und Erörterungsleistungen durch einen aufgrund

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95
    Bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen des § 159 Abs. 1 Ziff 2 SGG ist die Beachtung prozeßökonomischer Gesichtspunkte zulässig und geboten, und es ist nicht erkennbar, weshalb die Klägerin durch das Verfahren des LSG benachteiligt worden sein könnte (vgl Senatsurteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 - <SozR 3-2500 § 87 Nr. 8 S 27> und vom 15. November 1995 - 6 RKa 58/94 - <SozR 3-1300 § 16 Nr. 1>).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95
    Bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen des § 159 Abs. 1 Ziff 2 SGG ist die Beachtung prozeßökonomischer Gesichtspunkte zulässig und geboten, und es ist nicht erkennbar, weshalb die Klägerin durch das Verfahren des LSG benachteiligt worden sein könnte (vgl Senatsurteile vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 - <SozR 3-2500 § 87 Nr. 8 S 27> und vom 15. November 1995 - 6 RKa 58/94 - <SozR 3-1300 § 16 Nr. 1>).
  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Der Senat hat wiederholt dargelegt, dass es je nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein kann, welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, und dies generalisierender Prüfung nicht zugänglich ist (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87; zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19) .
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Dabei kann die Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung nicht davon abhängig sein, ob der betreffende Arzt etwa im Hinblick auf sein Alter schlechtere Chancen als andere Ärzte auf eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung hat (BSG, Beschl. v. 19. Juni 1996 - 6 BKa 52/95, juris-Dokument Nr. KSRE 049701618 Rn. 4; MedR 1997, 86, 87).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Wie dies im Einzelnen zu berücksichtigen und zu gewichten ist, entzieht sich rechtsgrundsätzlicher Festlegung; das hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19. Juni 1996 (MedR 1997, 86, 87) dargelegt.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R

    Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung mehrfach betont, dass bei nicht im Wege des Sofortvollzugs tatsächlich umgesetzten Zulassungsentziehungen - insbesondere wegen der Bedeutung dieser Maßnahme für das Grundrecht des (Zahn-)Arztes auf Berufswahlfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG - zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit stets auch zu prüfen ist, ob sich die Sachlage während des Prozesses zu Gunsten des (Zahn-)Arztes in einer Weise geändert hat, die eine Entziehung der Zulassung nicht mehr als angemessen erscheinen lässt (BSGE 73, 234, 237 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 13 f; BSG MedR 1997, 86, 87 ; Senatsbeschluss vom 28. April 1999 - B 6 KA 69/98 B - juris; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 15; in diesem Sinne auch BVerfG NJW 2005, 3057, 3058).

    Das LSG wird dabei zu beachten haben, dass eine an sich aufgrund gröblicher Pflichtverletzungen in der Vergangenheit indizierte Ungeeignetheit des Vertrags(zahn)arztes, die eine Zulassungsentziehung rechtfertigt, nur dann infolge veränderter Umstände während des sozialgerichtlichen Verfahrens relativiert werden kann, wenn die Prognose künftig ordnungsgemäßen Verhaltens des betreffenden (Zahn-)Arztes zweifelsfrei zur Überzeugung des Gerichts feststeht (vgl BVerfG NJW 2005, 3057, 3058 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Anwaltssenats des BGH; ebenso BSG MedR 1997, 86, 88).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener

    Welche Gesichtspunkte bei der Prüfung des sog Wohlverhaltens von Bedeutung sind, kann nach der Art der dem Vertrags(zahn)arzt vorgeworfenen Pflichtverletzung unterschiedlich sein und ist generalisierender Prüfung nicht zugänglich (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - juris RdNr 13; BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, 87).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 20/07 B

    Entziehung der Zulassung eines Zahnarztes zur vertragsärztlichen Versorgung nach

    Welche Gesichtspunkte im Einzelnen bei der Prüfung des Wohlverhaltens von Bedeutung sind, entzieht sich einer generalisierenden Beurteilung (BSG MedR 1997, 86, 87).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 9/03 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - erstmalige Zulassung -

    Dagegen komme bei selbst zu verantwortendem Ausscheiden aus der kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung eine Wiederzulassung nur bei wirtschaftlicher Angewiesenheit auf die vertragsärztliche Tätigkeit in Betracht (so BSG SozR 3-5520 § 25 Nr. 3 S 17 zum Zulassungsverzicht nach Abrechnungsbetrug; ebenso BSG MedR 1997, 86, 87 zum Zulassungsentzug wegen gröblicher Pflichtverletzung).
  • SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 42/06

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen einer Straftat - pauschaler Hinweis der

    Aufgrund der Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit gleiche die Fallgestaltung derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen sei (vgl. BSG, Urteil v. 24.11.1993 -6 RKa 70/91 -BSGE 73, 234, = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4, juris Rn. 20; BSG, Urteil v. 29.09.1999 -B 6 KA 22/99 R -SozR 3-5520 § 25 Nr. 3, juris Rn. 25; BSG, Urteil v. 19.06.1996 -6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, juris Rn. 8).

    Auf eine förmliche oder bestandskräftige Feststellung weiterer Pflichtenverstöße kommt es nicht an; es reicht jeder durch Tatsachen belegte Zweifel, ob tatsächlich eine wirkliche Verhaltensänderung eingetreten ist, um die Annahme eines rechtlich relevanten "Wohlverhaltens" auszuschließen (vgl. BSG, Urteil v. 19.06.1996 -6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, juris Rn. 8).

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R

    Erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach Vollendung des 55. Lebensjahres nach

    Im Beschluß vom 19. Juni 1996 -6 BKa 25/95 - (MedR 1997, S 86) hat der Senat ausgeführt, eine unbillige Härte aus wirtschaftlichen Gründen sei auch dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn einem Vertragsarzt die Zulassung zuvor wegen gröblicher Pflichtverletzung entzogen worden ist.
  • SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 40/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Beschäftigung des

    Aufgrund der Fortsetzung der vertragsärztlichen Tätigkeit gleiche die Fallgestaltung derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen sei (vgl. BSG, Urteil v. 24.11.1993 - 6 RKa 70/91 - BSGE 73, 234, = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4, juris Rn. 20; BSG, Urteil v. 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R - SozR 3-5520 § 25 Nr. 3, juris Rn. 25; BSG, Urteil v. 19.06.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, juris Rn. 8).

    Auf eine förmliche oder bestandskräftige Feststellung weiterer Pflichtenverstöße kommt es nicht an; es reicht jeder durch Tatsachen belegte Zweifel, ob tatsächlich eine wirkliche Verhaltensänderung eingetreten ist, um die Annahme eines rechtlich relevanten "Wohlverhaltens" auszuschließen (vgl. BSG, Urteil v. 19.06.1996 - 6 BKa 25/95 - MedR 1997, 86, juris Rn. 8).

  • LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 41/03

    Bedarfsabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Nichtzulassung

  • SG Marburg, 24.01.2007 - S 12 KA 858/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Entzug der Ermächtigung eines Krankenhausarztes

  • BSG, 17.07.2007 - B 6 KA 14/07 B
  • SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19

    Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung

  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 865/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Verlängerung des Ruhens der

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 5158/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - 55-Jahre-Altersgrenze - unbillige

  • BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B

    Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 5 KA 1165/16

    Betrügerischer Arzt darf jetzt nur noch als Anwalt tätig sein

  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 582/11
  • SG Marburg, 19.05.2010 - S 12 KA 697/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Einbringung eines

  • SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 2933/12

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Prognose über künftig pflichtgemäßes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentzug wegen gröblicher

  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 69/98 B

    Anerkennung von Wohlverhalten bei Pflichtverstößen eines Vertrags(zahn)arztes

  • BSG, 08.10.2003 - B 6 KA 130/03 B
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - L 5 KA 17/15
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 1017/11
  • BSG, 30.10.2002 - B 6 KA 25/03 B
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