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   ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00   

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https://dejure.org/2001,9189
ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00 (https://dejure.org/2001,9189)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 23.07.2001 - 6 BV 167/00 (https://dejure.org/2001,9189)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 6 BV 167/00 (https://dejure.org/2001,9189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung von Mitbestimmungsrechten im Arbeitszeitbereich; Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Mitbestimmungsrechts; Durchführung und Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Vermeidung unbezahlter Gleitzeitguthaben; Rechtsanspruch auf Abbau jeglicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 305
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Bei der Tarifauslegung kann auf die Entstehungsgeschichte zurückgegriffen werden, wenn bei entsprechender Auswertung des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs noch Zweifel über den Inhalt des Tarifvertrags bestehen (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (vgl. hierzu BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 TaBV 11/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Ein Beschlussverfahren hinsichtlich der Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen, die die Arbeitgeberin in Vollzug einer Betriebsvereinbarung erstellt und als Kontrollinstrument verwendete, wurde im Sinne des Betriebsrats entschieden (LAG Baden-Württemberg vom 21.02.1994 -- 15 Ta BV 11/93, BB 1994, 1352 bis 1353).

    Im Ergebnis bleiben die am 01.10.1999 vereinbarten Rechte des Betriebsrats auf Einsichtnahme in die Zeiterfassungsprotokolle sowie die jährliche Information über die durchschnittlichen Gleitzeitsalden zum Ende des Ausgleichszeitraums hinter dem gerichtlich bereits zuvor erstrittenen Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontenauszügen auf Verlangen zurück (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 21.2.1994 -- 15 TaBV 11/93).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 ABR 35/95

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung - Versehung einer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Für das gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bestehende Überwachungsrecht des Betriebsrats entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Betriebsrat aus seinem Überwachungsrecht heraus nicht die Einhaltung zu überwachenden Rechts gegenüber dem Arbeitgeber aus eigenem Recht im Beschlussverfahren geltend machen kann (so zuletzt BAG vom 24.01.1996- 1 ABR 35/95 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Aus Mitbestimmungsrechten sah das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgeber zur Unterbindung nicht genehmigter Mehrarbeit nur verpflichtet an, anzukündigen, dass vom Betriebsrat nicht genehmigte Mehrarbeit von ihm nicht gewollt sei und dementsprechend nicht bezahlt werde, dann "wäre das Problem erledigt" (BAG v. 23.06.1992 -- 1 ABR 11/92).
  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Der Antrag wird den Bestimmtheitserfordernissen gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gerecht (BAGE 44, 226 = AP Nr. 11 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAGE 50, 29 = AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3.Auflage 1999, § 81 Rdnr.8 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 17.08.1993 - 4 TaBV 91/93
    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Ein Nachweis einer (wirksamen) Beschlussfassung des Betriebsrats muss daher nicht geführt werden (vgl. LAG Hessen vom 17.08.1993 -- 4 TaBV 91/93).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Betriebsvereinbarungen sind nach den für die Tarifauslegung geltenden Grundsätzen auszulegen (vgl. BAG Urteil vom 27. August 1975 -- 4 AZR 454/74 -- AP Nr. 2 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Nürnberg, 07.11.2000 - 6 Sa 695/99

    Mehrarbeitsvergütung bei Guthaben auf Arbeitszeitkonto

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Gegen Ende eines Zeitausgleichszeitraums, bei der sich die Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers an effektiver Gewährung seines Freizeitausgleichs und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers auf die Frage verdichtet, ob dem Arbeitnehmer der Verfall seines nicht übertragbaren Gleitzeitguthabens zugemutet werden kann, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass sich der Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers auf das Ende des Ausgleichszeitraums konkretisiere (vgl. LAG Nürnberg v. 07.11.2000 -- 6 Sa 695/99).
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Bei Anträgen auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Mitbestimmungsrechts muss diejenige Maßnahme des Arbeitgebers oder derjenige betriebliche Vorgang, für die bzw. für den ein Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat in Anspruch genommen oder vom Arbeitgeber geleugnet wird, so genau bezeichnet werden, dass mit der Entscheidung über diesen Antrag feststeht, für welche Maßnahme oder welchen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. statt vieler BAGE 46, 367 = AP Nr. 9 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat definiert, dass ein Dulden von Seiten des Arbeitgebers nur dann vorläge, wenn er die Arbeitszeit/-leistung entgegennehmen und auch bezahlen würde (BAG v. 27.11.1990 -- 1 ABR 77/89).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auf die Beschwerden des Betriebsrats und der Gewerkschaft wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2001 - 6 BV 167/00 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01

    Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit - Verfall von Arbeitszeitguthaben

    Auf die Beschwerden des Betriebsrats und der Gewerkschaft wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23.07.01 - 6 BV 167/00 - teilweise wie folgt abgeändert: .

    der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23.07.01 - 6 BV 167/00 - wird abgeändert.

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - 4 TaBV 39/00

    Antrag, Bestimmtheit, Unterlassung, Beschlussverfahren, Mehrarbeiter,

    Zutreffend hat z. B. das Arbeitsgericht Stuttgart (Beschl. v. 23. Juli 2001 -6 BV 167/00 -) den allerdings nicht begründeten Antrag wenigstens für zulässig gesehen, wo der beteiligte Betriebsrat und die weiter dort beteiligte Gewerkschaft unter anderem beantragt haben: 1. Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, spätestens am 1. September eines jeden Jahres mit solchen Beschäftigten, für die das Arbeitszeitmodell NEZE gilt und deren Stundensaldo an diesem Tag für den laufenden Ausgleichszeitraum mehr als 100 Stunden ausweist, den Zeitausgleich so zu planen und umzusetzen, dass am 30. September des entsprechenden Jahres ein Guthaben von 100 Stunden nicht überschritten wird.
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