Rechtsprechung
ArbG Mainz, 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,42411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 31.10.2003 - 6 BV 2006/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Verdacht des …
Kammern Bad Kreuznach - vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - wird zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - (dort Seite 2 ff. = Bl. 85 ff. d. A.) verwiesen.
Gegen den ihr am 14.02.2004 zugestellten Beschluss vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - hat die Arbeitgeberin am 12.03.2004 Beschwerde eingelegt und am 28.04.2004 begründet.
Kammern Bad Kreuznach- vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - abzuändern und die durch den Antragsgegner (Betriebsrat) verweigerte Zustimmung zur geplanten außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes C. gerichtlich zu ersetzen.