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   ArbG Mainz, 31.10.2003 - 6 BV 2006/03   

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https://dejure.org/2003,42411
ArbG Mainz, 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 (https://dejure.org/2003,42411)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 (https://dejure.org/2003,42411)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 6 BV 2006/03 (https://dejure.org/2003,42411)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2004 - 5 TaBV 10/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Verdacht des

    Kammern Bad Kreuznach - vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - wird zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den tatbestandlichen Teil des Beschlusses des Arbeitsgerichts vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - (dort Seite 2 ff. = Bl. 85 ff. d. A.) verwiesen.

    Gegen den ihr am 14.02.2004 zugestellten Beschluss vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - hat die Arbeitgeberin am 12.03.2004 Beschwerde eingelegt und am 28.04.2004 begründet.

    Kammern Bad Kreuznach- vom 31.10.2003 - 6 BV 2006/03 - abzuändern und die durch den Antragsgegner (Betriebsrat) verweigerte Zustimmung zur geplanten außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitgliedes C. gerichtlich zu ersetzen.

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