Rechtsprechung
ArbG Mainz, 21.04.1995 - 6 BV 4/95 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.04.1995 - 6 BV 4/95
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.1996 - 2 TaBV 45/95
- BAG, 01.04.1998 - 10 ABR 17/97
Rechtsprechung
ArbG Wiesbaden, 26.04.1995 - 6 BV 4/95 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 26.04.1995 - 6 BV 4/95
- LAG Hessen, 01.02.1996 - 12 TaBV 96/95
Rechtsprechung
ArbG Hannover, 25.07.1995 - 6 BV 4/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 87 BetrVG; § 2 Abs. 3 WpHG; § 2 Abs. 4 WpHG
Inhalt der sog, "Compliance-Richtlinie"; Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Maßnahme; Verkauf von Pfandbriefen an Privatkunden im Wege eines Tafelgeschäftes ; Umsetzung europarechtlicher Richtlinien über den Handel mit Wertpapieren durch den nationalen Gesetzgeber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhalt der sog, "Compliance-Richtlinie"; Unterlassung einer mitbestimmungswidrigen Maßnahme; Verkauf von Pfandbriefen an Privatkunden im Wege eines Tafelgeschäftes ; Umsetzung europarechtlicher Richtlinien über den Handel mit Wertpapieren durch den nationalen Gesetzgeber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus ArbG Hannover, 25.07.1995 - 6 BV 4/95
Mit dem Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 03.05.94 - 1 ABR 24/93) geht die Kammer davon aus, daß dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG 1972 grundsätzlich ein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme zusteht. - BVerfG, 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91
Nichtannahmebeschluß: Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen …
Auszug aus ArbG Hannover, 25.07.1995 - 6 BV 4/95
Soweit nämlich der Arbeitgeber aufgrund eines ihm gegenüber bindend gewordenen Verwaltungsaktes verpflichtet ist, konkrete, näher bezeichnete, bestimmte Maßnahmen vorzunehmen, kann der Betriebsrat nicht unter Berufung auf Mitbestimmungsrechte eine davon abweichende Regelung verlangen (vgl. BAG, AP Nr. 14 zu § 87 BetrVG Ordnung des Betriebs, EzA, Nr. 16 zu § 87 BetrVG Betriebliche Ordnung; vgl. dazu auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 22.08.1994 - 1 BvR 1767/91).