Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kultusministerkonferenz
Habilitation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- recht-gehabt.de (Kurzinformation)
Einsicht in die Prüfungsakten, Anfertigung von Fotokopien - geht das?
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 95, 237
- DVBl 1994, 1351
- DÖV 1995, 108
- NVwZ 1994, 1209
Wird zitiert von ... (21)
- BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Ablehnung eines …
a) Bei der vom Beschwerdeführer angestrebten Habilitation, durch die gemäß § 71 HmbHG "die besondere Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung" nachgewiesen wird, handelt es sich um eine Berufszulassungsprüfung (vgl. BVerwGE 91, 24 [33 f.]; 95, 237 [242]).Die bei Habilitations- wie Berufungsentscheidungen zu beachtende Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 35, 79 [132]; BVerwGE 95, 237 [248]), durch die der Grundsatz der Chancengleichheit im Wissenschaftsbereich eine besondere Ausprägung erfährt, ist nach dem Grundgesetz nicht auf Deutsche beschränkt.
Vielmehr muss durch die Ausgestaltung des Habilitationsverfahrens gewährleistet sein, dass der zur sachkundigen Bewertung erforderliche fachwissenschaftliche Sachverstand in dem zur Entscheidung berufenen Gremium nicht nur eingebracht, sondern auch dessen maßgebliche Berücksichtigung bei der Bewertungsentscheidung sichergestellt wird (vgl. BVerwGE 95, 237 [244 f.]).
Demgemäß bedarf es besonderer Anforderungen an die Auswahl der Gutachter sowie an deren Tätigkeit (vgl. BVerwGE 95, 237 [245]).
Eine sachkundige Beurteilung, ob eine wesentliche Förderung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in dem Habilitationsfach anzunehmen ist, setzt in Anbetracht von Umfang, Spezialisierungs- und Schwierigkeitsgrad von Habilitationsschriften die Auswahl und Bestellung von Personen voraus, die über einen hinreichenden Überblick über den fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand in denjenigen Sachgebieten verfügen, mit denen sich die Habilitationsschrift befasst (vgl. BVerwGE 95, 237 [246];… siehe auch Maurer, in: Fläming u. a., Handbuch des Wissenschaftsrechts, Bd. I, 2. Aufl. 1996, S. 779 [790]).
Die Zusammenstellung der Gutachter muss insgesamt auf die Arbeit abgestimmt sein; für jedes wesentlich berührte Fach muss mindestens ein Gutachter bestellt werden (vgl. BVerwGE 95, 237 [246]).
Durch das jeweilige Gutachten muss das zur Entscheidung berufene Gremium in den Stand gesetzt werden, eine eigenverantwortliche und verbindliche Bewertungsentscheidung zu treffen (vgl. BVerwGE 95, 237 [247]).
Von einer prinzipiellen "Bindungswirkung" der fachgemäß erstellten Gutachten geht die fachgerichtliche Rechtsprechung insoweit aus, als sie verlangt, dass die zur Entscheidung berufenen Mitglieder des Fachbereichsrats oder der Habilitationskommission nur dann von der fachlichen Bewertung der Gutachter abweichen dürfen, wenn sie ihrem widersprechenden Votum eine schriftlich begründete sachkundige Stellungnahme beifügen (vgl. BVerwGE 95, 237 [248]; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Januar 1995 - 22 A 969/94 -, WissR 29 [1996], S. 185 [188 ff.]).
Danach ist die gutachtliche Bewertung in der Weise zu begründen, dass die anderen stimmberechtigten Mitglieder des Fachbereichs beziehungsweise der Habilitationskommission in die Lage versetzt werden, auf ihrer Grundlage über die Annahme der Habilitation selbstverantwortlich zu entscheiden und zugleich eine effektive Kontrolle des Rechts auf sachkundige Bewertung durch die Gerichte ermöglicht wird (vgl. BVerwGE 95, 237 [247, 251]).
Bei fächerübergreifenden Habilitationen muss jedoch für jedes wesentlich berührte Fachgebiet mindestens ein fachlich ausreichendes Gutachten eingeholt werden (vgl. BVerwGE 95, 237 [246]).
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2000 - 9 S 2553/99
Qualifikation zur Begutachtung einer Habilitation
Dabei muss beachtet werden, dass die Habilitation nicht nur im Spannungsfeld der jeweiligen Grundrechte der Fakultät einerseits und des Bewerbers andererseits aus Art. 5 Abs. 3 GG steht (vgl. BVerwG…, Urt. vom 23.09.1992 - 6 C 2.91 -, BVerwGE 91, 24 (36ff.)), sondern zugleich eine berufsbezogene Prüfung darstellt und daher den Anforderungen genügen muss, die sich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit ergeben (Art. 12 Abs. 1 GG; vgl. BVerwG, Urt. vom 16.03.1994 - 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237).Dabei genügt jedenfalls eine einschlägige eigene Lehrbefugnis (venia legendi), aber auch eine spätere einschlägige längerwährende Forschungs- und Lehrtätigkeit (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.03.1994, a.a.O. (S. 246); Senat…, Urt. vom 09.07.1996, a.a.O. (S. 351f.)).
Aus dem Vorstehenden folgt weiterhin, dass die Gutachten ihrerseits hinreichend aussagekräftig sein müssen; denn sie müssen den Habilitationsausschuss in den Stand setzen, auf ihrer Grundlage seine verantwortliche und verbindliche Bewertungsentscheidung zu treffen (BVerwG, Urt. vom 16.03.1994, a.a.O. (S. 247)).
Bei gemischten Fakultäten, in deren Habilitationsorgan auch fachfremde Habilitierte mit vollem Stimmrecht mitwirken, kommt den Gutachten in fachlicher Hinsicht eine gewisse Bindungswirkung zu (dazu BVerwG, Urt. vom 16.03.1994, a.a.O. (S. 243ff.)), während das in fachlich homogenen Fakultäten nicht der Fall ist (Senat…, Urt. vom 09.07.1996, a.a.O. (S. 351f.)).
Dabei ist zu beachten, dass zu einer Stellungnahme zu allgemein-wissenschaftlichen Fragen jedes habilitierte Mitglied eines Habilitationsausschusses jederzeit berechtigt ist, auch wenn es nicht dem engeren Habilitationsfach zugehört (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.03.1994, a.a.O. (S. 249)).
Insoweit binden die vorliegenden Gutachten nicht (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.03.1994, a.a.O. (S. 245f.); Krüger, JZ 1995, 43 (45)).
Damit war deren Richtigkeitsvermutung erschüttert, was ihre Bindungswirkung entfallen ließ (BVerwG, Urt. vom 16.03.1994, a.a.O. (S. 248)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2005 - 14 A 3934/03
Bei der Entscheidung über die Annahme einer Habilitationsschrift müssen die …
Umsetzung des Urteils des BVerwG vom 16.3.1994 - 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237:.Die Revision der Beklagten wies das BVerwG mit Urteil vom 16.3.1994 - 6 C 1.93 - (BVerwGE 95, 237) zurück.
Dies folgt daraus, dass die prinzipielle Bindungswirkung, die den eingeholten Gutachten im Habilitationsverfahren nach dem in dieser Sache ergangenen Urteil des BVerwG vom 16.3.1994 - 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237= DVBl. 1994, 1351 = NVwZ 1994, 1209 = WissR 1995, 81 = DÖV 1995, 108 = NWVBl 1995, 52 = KMK-HSchR/NF 21C.3 Nr. 5, zukommt, durch unentschuldigtes Fernbleiben von der Abstimmung oder durch Stimmenthaltungen oder durch aus anderen Gründen, etwa wegen Anonymität, ungültige Stimmen unterlaufen werden könnte.
Das BVerwG hat in dem das hier streitige Habilitationsverfahren betreffenden Urteil vom 16.3.1994, a.a.O., entschieden, dass die Gründe, die ein Mitglied des Entscheidungsgremiums bewegen, gegen das Votum der Gutachter zu entscheiden,.
Zu dem Umfang der Begründungspflicht der Mitglieder des Entscheidungsgremiums, die sich bei divergierenden Gutachtern gegen die Gutachtermehrheit entscheiden wollen, hat das BVerwG in seinem Urteil vom 16.3.1994, a.a.O., ausgeführt, dass für die auch in diesem Fall verlangte Begründung es "leichter sein [mag], sich einer - hinreichend verständlichen - Mindermeinung, etwa entsprechend den überzeugenden Empfehlungen der Habilitationskommission, anzuschließen, als die Gründe für einen selbst initiierten Widerspruch substantiiert darzulegen." Hieraus folgt, dass die Begründung eines der Gutachtermehrheit widersprechenden Votums eines fachlich nicht ausgewiesenen Stimmberechtigten nicht schlicht darin bestehen darf, sich ohne nähere Ausführungen der Empfehlung der Kommission anzuschließen und diese ebenfalls ohne nähere Begründung als überzeugend zu bezeichnen.
BVerwG, Urteil vom 16.3.1994, a.a.O..
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2008 - 3 L 18/07
Bewährungsfeststellung bei Juniorprofessur
Denn die Bewährungsfeststellung bringt den Bewerber dem Zugang zum Hochschullehrerberuf jedenfalls entscheidend näher (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.1994 - 6 C 1/93 - BVerwGE 95, 237 für die Habilitation).Denn ein dem Prüfer bzw. Bewertungsgremium anhaftendes Defizit an fachlichem Sachverstand kann nicht durch die "vollständige" Kenntnisnahme der Prüfungsleistung kompensiert werden" (so BVerwG, Urt. v. 16.03.1994, a. a. O., BVerwGE 95, 237 im Zusammenhang mit der Bewertung von Habilitationsleistungen und des Habilitationsverfahrens).
Zum anderen dürfen die Gutachten nicht lediglich den Charakter von Empfehlungen oder unverbindlichen Vorschlägen haben, deren Einbeziehung in die Entscheidungsfindung... jedem Stimmberechtigten freigestellt ist" (so BVerwGE 95, 237).
Vom Vorhandensein der erforderlichen Fachkompetenz kann bei Personen ausgegangen werden, deren venia legendi das von den Forschungen des/der Juniorprofessors/in behandelte oder jedenfalls von ihnen wesentlich berührte Fachgebiet abdeckt (wegen der Anforderungen ein Einzelnen vgl. BVerwGE 95, 237).
Nur durch eine solche Darlegung des Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozesses kann gemäß den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34) gewährleistet werden, dass die Einhaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Verfahrensgangs und der Bindungen, denen der Senat in fachwissenschaftlicher Hinsicht unterliegt, einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung zugänglich gemacht werden (vgl. BVerwGE 95, 237).
- VG Düsseldorf, 17.09.1999 - 15 K 5989/97 Sie entzieht dem Betroffenen nämlich eine Rechtsstellung, der mit der Feststellung der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (§ 95 Abs. 1 UG), berufseröffnende Bedeutung zukommt, vgl. hierzu Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 1/93 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1994, S. 1209 ff (S. 1210).
BVerwG, Urteil vom 16. März 1994, a. a. O., vom 22. Februar 1974 - VII C 9.71 -, Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE) Band 45 S. 39 ff. (48 f.) sowie Urteil vom 28. März 1963 - VIII C 57.62 -, BVerwGE 16, S. 50 ff. (51); Lennartz in Denninger, Hochschulrahmengesetz, Kommentar, 1984, zu § 15, Rdnr. 12; Waldeyer in Hailbronner, Kommentar zum Hochschulrahmengesetz, Ordner 1, Stand: Juni 1999 (Hailbronner), zu § 15 Rdnr. 11.
§ 28 Abs. 4 S. 2 UG entspricht den Vorgaben der (zwischenzeitlich weggefallenen bzw. geänderten) §§ 38 Abs. 5 S. 1, 15 Abs. 4 des Hochschulrahmengesetzes (HRG [a. F.]) in der hier noch maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 20. Mai 1994 (BGBl. I S. 1078) geänderten Fassung der Bekanntmachung vom 9. April 1987 (BGBl. I S.1170), nach denen für die Durchführung von Habilitationsverfahren allen Professoren des Fachbereichs Mitwirkungsrechte einzuräumen sind, soweit sie die durch die Prüfung festzustellende Qualifikation besitzen; diese Vorschriften tragen damit zugleich der aus Art. 5 Abs. 3 GG folgenden Verantwortung der Gesamtheit der Professoren eines Fachbereichs für den Erhalt der dortigen Qualität von Forschung und Lehre Rechnung, BVerwG Urteil vom 16. März 1994, a.a.O., (1210).
- BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95
Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei …
Die weiteren Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu, daß eines der beiden Gutachten nicht als ordnungsgemäßes Fachgutachten gelten könne, seien mit der Berufung nicht angegriffen worden und stünden im übrigen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die Begutachtung in Habilitationsverfahren (Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 1.93 - BVerwGE 95, 237). - VG Gießen, 31.03.1995 - 5 G 1412/94
Besetzung einer Professorenstelle; Anforderungen an die Auswahlentscheidung; zum …
Hinsichtlich der Anforderungen an eine Auswahlentscheidung für die Besetzung einer Professorenstelle sind die Grundsätze des Urteils des BVerwG vom 16.3.1994 (NVwZ 1994, 1209) zur Bewertung von Habilitationsleistungen entsprechend heranzuziehen.Die Antragstellerin führt zutreffend aus, daß hinsichtlich der Anforderungen an eine Auswahlentscheidung für die Besetzung einer Professorenstelle die Grundsätze des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.1994 (NVwZ 1994, 1209) zur Bewertung von Habilitationsleistungen entsprechend heranzuziehen sind.
Der Fachbereichsrat darf sich über sie nur hinwegsetzen, wenn und soweit er diese Vermutung in substantiierter, fachwissenschaftlich fundierter Weise erschüttert (vgl. BVerwG, Urteil v. 16.03.1994, NVwZ 1994, 1209, 1210 ff.).
- VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04 Die Entscheidung des Habilitationsausschusses als Prüfungsbehörde hat sich bei berufsbezogenen Prüfungen, zu denen die Habilitation zählt, Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237 = NVwZ 1994, 1209, an dem Grundrechtsschutz aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz - GG - und aus Art. 3 Abs. 1 GG auszurichten und messen zu lassen.
vgl. dazu BVerwG, Urt. vom 16. März 1994, - 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237 = NVwZ 1994, 1209.
- OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06
Promotionsverfahren
Unabhängig von diesem Meinungsstreit ist indes anzuerkennen, dass das Recht, einen akademischen Grad führen zu dürfen, jedenfalls in einem engen Zusammenhang mit der Berufsausübung steht (…in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 -, BVerwGE 116, 49, 52 = juris Langtext Rdnr. 13; Urt. v. 16.3.1994 - BVerwG 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237, 242 = juris Langtext Rdnr. 25;… Beschl. v. 25.8.1992 - BVerwG 6 B 31.91 -, NVwZ 1992, 1201 = juris Langtext Rdnr. 14;… Beschl. v. 23.1.1984 - 7 B 43.83 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 191 = juris Langtext Rdnr. 7 ff.;… Beschl. v. 8.10.1982 - BVerwG 7 B 226.81 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 95 = juris Langtext Rdnr. 5;… Urt. v. 7.9.1973 - BVerwG VII C 2.70 -, BVerwGE 44, 70 = juris Langtext Rdnr. 8;… vgl. zudem OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.2.1997 - 22 A 3309/93 -, KMK-HSchR/NF 21C.2 Nr. 5;… Hessischer VGH, Urt. v. 25.2.1993 - 6 UE 1211/91 -, ESVGH 43, 171 = juris Langtext Rdnr. 38). - BVerwG, 30.01.1997 - 6 B 50.96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 06.02.1998 - 7 CE 97.3209
Berufung als Professor
- OVG Hamburg, 05.09.2008 - 3 Bf 241/04
Ablehnung des Antrages auf Zulassung zur Habilitation im Fachbereich Medizin
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11
Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit
- VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
Weiterbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt; Prüfungsausschuss für die …
- BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 36.95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.1997 - 22 A 3309/93
Prüfungsrecht
- BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1996 - 3 L 79/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.1995 - 22 A 969/94
Habilitation
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.1996 - 9 S 1048/94
Zu Beurteilungsfehlern und Besetzungsfehlern des Habilitationsausschusses im …
- VG Düsseldorf, 18.07.2003 - 15 K 463/01
