Rechtsprechung
BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
WPflG §§ 1, 3, 12
Genehmigung zum Verlassen; Verstoß gegen Genehmigungspflicht; Studium an ausländischer Hochschule; Heranstehen zur Einberufung; besondere Härte. - Bundesverwaltungsgericht
WPflG §§ 1, 3, 12
Auslandsaufenthalt; Auslandsstudium; Ausreisefreiheit; Bundesrepublik Deutschland; Einberufung; Erlaubnis; Genehmigung zum Verlassen; Genehmigungsanspruch; Genehmigungspflicht; Heranstehen; Heranstehen zur Einberufung; Heranziehung; Hochschulstudium; Studium an ... - Wolters Kluwer
Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Erteilung der Erlaubnis für einen Auslandsaufenthalt; Ausdehnung eines zunächst nicht genehmigungspflichtigen Auslandsaufenthaltes über drei Monate hinaus; Durchführung eines Auslandsstudiums mit einer Mindestdauer von einem Jahr; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WPflG § 1 § 3 § 12
Anspruch des Wehrpflichtigen auf Erteilung der Erlaubnis für Auslandsaufenthalt bei Missachtung der Genehmigungspflicht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt - 1 E 266/02(3
- VG Darmstadt, 08.05.2003 - 1 E 266/02
- BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 52.03
- BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 339
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 22.78
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Wehrpflichtigen zur beruflichen Weiterbildung …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Der Kläger ist daher zu Recht zur Fortsetzungsfeststellungsklage übergegangen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 = BVerwGE 59, 23).Dafür hat er auch ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, das schon im Hinblick auf ein nicht auszuschließendes Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 WPflG zu bejahen ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.).
Die Erteilung der Genehmigung ist ausgerichtet am Bedarf der Bundeswehr (vgl. Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - BVerwGE 40, 116, Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 1997 - BVerwG 8 C 3.97 - Buchholz 448.0 § 3 WPlfG Nr. 20).
- BVerwG, 04.08.1997 - 8 C 3.97
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Die Erteilung der Genehmigung ist ausgerichtet am Bedarf der Bundeswehr (…vgl. Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - BVerwGE 40, 116, Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 1997 - BVerwG 8 C 3.97 - Buchholz 448.0 § 3 WPlfG Nr. 20).Bis zu einer etwaigen Feststellung seiner vorübergehenden oder dauernden Wehrdienstunfähigkeit stand der Kläger zum Wehrdienst heran (vgl. Beschluss vom 4. August 1997 a.a.O.).
- BVerwG, 26.07.1996 - 8 C 4.95
Keine Zurückstellung vom Wehrdienst bei ungenehmigtem Auslandsaufenthalt
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Danach wird eine besondere Härte, die nach § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG eine nachträgliche Erteilung der Genehmigung rechtfertigen würde, nicht durch tatsächliche Umstände begründet, die der Wehrpflichtige zuvor ohne die dafür nach § 3 Abs. 2 Sätze 1 und 2 WPflG erforderliche Genehmigung geschaffen hat (vgl. Urteil vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 4.95 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 18 m.w.N.).In beiden Fällen geht es gleichermaßen darum, ob und unter welchen Voraussetzungen das öffentliche Interesse an der alsbaldigen Ableistung des Wehrdienstes gegenüber privaten Interessen des Wehrpflichtigen zeitweilig zurücktreten soll (vgl. Urteil vom 26. Juli 1996 a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht des Wehrpflichtigen auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG) durch den wehrdienstbedingten Verlust einer Ausbildungsmöglichkeit liegt ferner dann vor, wenn ein bereits zugesagter (gesicherter) Ausbildungsplatz verloren geht und wenn der Betroffene nach Ableistung des Wehrdienstes die Ausbildung für den gleichen Beruf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit weder an derselben Stelle noch anderweitig nachholen kann oder dies nur mit einem zusätzlichen unverhältnismäßigen Zeitverlust möglich ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 8 C 21.97 - BVerwGE 105, 276, 279 f.). - BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98
Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Die Ausreisefreiheit des Wehrpflichtigen wird mithin im Interesse seiner tatsächlichen Verfügbarkeit für den Wehrdienst in der Weise beschränkt, dass seine Befugnis zur Verlegung des Aufenthalts ins Ausland von der Genehmigung der Wehrbehörde abhängig gemacht wird; dabei sind in der Vorschrift bestimmte Voraussetzungen genannt, bei deren Erfüllung der Wehrpflichtige einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung hat (vgl. Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40 ). - BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 6.76
Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Wehrpflichtiger - Besondere …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Wie bereits erwähnt, geht es in § 3 Abs. 2 WPflG um die ungehinderte Heranziehung der Wehrpflichtigen zur Wehrpflicht: Die Genehmigungspflicht soll verhindern, dass ohne vorherige wehrbehördliche Prüfung Wehrpflichtige ins Ausland wegziehen und dadurch die Wehrüberwachung und die Heranziehung zum Wehrdienst mindestens erschweren; ihre tatsächliche Verfügbarkeit soll nicht beeinträchtigt werden, ohne dass die Wehrbehörden Gelegenheit zur Überprüfung der maßgeblichen Gründe gehabt haben (vgl. Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 6.76 - BVerwGE 54, 241). - BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 191.70
Voraussetzungen für die Heranziehung zur Wehrpflicht - Voraussetzungen für ein …
Auszug aus BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Die Erteilung der Genehmigung ist ausgerichtet am Bedarf der Bundeswehr (vgl. Urteil vom 7. Juni 1972 - BVerwG 8 C 191.70 - BVerwGE 40, 116, Urteil vom 24. Oktober 1979, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 1997 - BVerwG 8 C 3.97 - Buchholz 448.0 § 3 WPlfG Nr. 20).
- VG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 K 1756/09
Zurückstellung Genehmigung Verlassen Ausschluss pflichtwidrig
- BVerwG, 07.09.2005 - 6 B 31.05
Einordnung einer High-School-Ausbildung als Teil einer Hochschulausbildung; …
Auf diesen Zeitpunkt ist daher grundsätzlich abzustellen, wenn es um die Frage geht, ob sich im Rahmen von § 3 Abs. 2 Satz 4 WPflG ein Härtefall am Maßstab von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. b WPflG begründen lässt (vgl. Urteil vom 22. September 2004 BVerwG 6 C 1.04 Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 23 S. 24 m.w.N.).Im letztgenannten Fall gilt der Grundsatz, dass eine besondere Härte im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 4, § 12 Abs. 4 WPflG nicht durch tatsächliche Umstände begründet wird, die der Wehrpflichtige zuvor ohne die erforderliche Genehmigung geschaffen hat (vgl. Urteil vom 22. September 2004 a.a.O.).
- BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 84.09
Einberufung zum Zivildienst; Auslandsstudium; Vertrauen auf behördliche Auskunft
Das Verwaltungsgericht hat sich für diesen Ansatz auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 6.76 - BVerwGE 54, 240 = Buchholz 448.0 § 13a WPflG Nr. 9 S. 6 ff., vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 22.78 - BVerwGE 59, 23 = Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 10 S. 8 f. und vom 26. Juli 1996 - BVerwG 8 C 4.95 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 18 S. 4, Beschluss vom 18. November 1998 - BVerwG 6 B 90.98 - Buchholz 448.11 § 23 ZDG Nr. 1 S. 1 f., Urteil vom 22. September 2004 - BVerwG 6 C 1.04 - Buchholz 448.0 § 3 WPflG Nr. 22 S. 19) zu den Maßstäben für die Annahme einer besonderen Härte im Regelungszusammenhang von § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 12 Abs. 4 WPflG berufen.
- VG München, 10.07.2008 - M 15 K 07.1079
Ruhen der Wehrpflicht
Dies folgt sowohl aus § 3 Abs. 2 S. 3 WPflG als auch aus § 3 Abs. 2 S. 4 WPflG: Der minderjährige Kläger war zu diesem Zeitpunkt weder gemustert noch zur Musterung geladen worden, so dass er zum Wehrdienst nicht heranstand (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.09.2004; Az.: 6 C 1/04).Darüber hinaus hätte die Versagung der Genehmigung eine besondere Härte für ihn bedeutet, da die Möglichkeit der Aufnahme eines Studiums in Cambridge eine einmalige berufliche Chance darstellte: Nach Ableistung seines Wehrdienstes hätte der Kläger gemäß Auskunft der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen das Cambridgestudium allenfalls mit unzumutbarem Aufwand und Zeitverlust aufnehmen können (…vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.09.2004; Az.: 6 C 1/04 zu einem Studium an der European Business School in London).
- BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 52.03
Genehmigung des Antrages eines Wehrpflichtigen zum Verlassen der Bundesrepublik …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 1.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - VG Sigmaringen, 14.01.2009 - 1 K 1143/07
Heranziehung zum Grundwehrdienst aufgrund der Verschiebung der Altersgrenze wegen …
Unabhängig von der Frage, ob der Aufenthalt des Klägers in London schon mit der Aufnahme seines Studiums am 30.09.2006 genehmigungspflichtig war (vgl. zum Eintreten der Genehmigungspflicht: BVerwG, Urteil vom 22.09.2004 - 6 C 1/04 - NVwZ-RR 2005, 339 = NZWehrr 2006, 167), war er jedenfalls nicht kausal dafür, dass er nicht zum Wehrdienst herangezogen wurde.
Rechtsprechung
BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 52.03, 6 C 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Genehmigung des Antrages eines Wehrpflichtigen zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Darmstadt - 1 E 266/02(3
- VG Darmstadt, 08.05.2003 - 1 E 266/02
- BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 52.03, 6 C 1.04
- BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 1.04
Genehmigung zum Verlassen; Verstoß gegen Genehmigungspflicht; Studium an …
Auszug aus BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 52.03
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 1.04 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.