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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12.OVG (https://dejure.org/2012,61778)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2012 - 6 C 10085/12.OVG (https://dejure.org/2012,61778)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG (https://dejure.org/2012,61778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • esovgrp.de

    KAG § 7,KAG § 7 Abs 2,KAG § 10a,KAG § 10a Abs 2,KAG § 10a Abs 7
    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Behörde, Beitrag, Beitragspflicht, Beitragspflichtiger, Beitragsrecht, Beitragsschuldner, dinglich Nutzungsberechtigter, dingliche Nutzungsberechtigung, Durchschnitt, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Die angegriffene Satzung muss daher nicht insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris).

    Er hat mehrfach (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl. 2008, 135, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris; 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris) ausführlich begründet, dass die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, keinen räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Verkehrsanlagen voraussetzt und dennoch die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten bleibt.

    Ein Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge nach § 10a KAG, der das Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen bestimmt, darf für unbeplante Grundstücke auf die Zahl der in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse abstellen (OVG RP, 6 C 10151/10.OVG, ESOVGRP; 6 C 10255/08.OVG, ESOVGRP).

  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvL 15/68 -, BVerfGE 34, 139, juris) entschieden, dass eine innerhalb einer Ortschaft verlaufende Straße des überörtlichen Verkehrs nicht den Zusammenhang der Bundes- oder Landstraße unterbricht, sondern Teil dieser Straße bleibt, also insbesondere nicht zur Gemeindestraße wird.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvL 15/68, BVerfGE 34, 139, juris) in diesem Zusammenhang auch ausgeführt, dass die wegemäßige Baureifmachung von Grundstücken, die die Überwälzung der bei der Erschließung anfallenden Kosten auf die Eigentümer rechtfertige, bei der Herstellung der überörtlichen Straße nicht gegeben sei.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvL 15/68, BVerfGE 34, 139, juris) sind die Vorschriften des Erschließungsbeitragsrechts als inhaltsbestimmende Normen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen, deren verfassungsrechtliche Legitimation darin besteht, dass die gemeindliche Tätigkeit dem Grundeigentümer einen Wertzuwachs verschafft, weil die Erschließung, auch wenn sie gegen den Willen des Eigentümers erfolgt, eine funktionsgerechte Verwendung von Grund und Boden für bauliche Maßnahmen sicherstellen soll.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 6 B 11614/95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Ermittelt eine Gemeinde den Beitragssatz gemäß § 10a Abs. 2 KAG als Durchschnittssatz, muss sie zunächst ein Investitionsprogramm für den maßgeblichen Zeitraum aufstellen, das eine Schätzung der zu erwartenden Aufwendungen zulässt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 6 B 11614/95.OVG).

    Deshalb muss die Gemeinde, wenn sie den Beitragssatz als Durchschnittssatz ermittelt, zunächst ein Investitionsprogramm für den maßgeblichen Zeitraum aufstellen, das eine Schätzung der zu erwartenden Aufwendungen zulässt (vgl. OVG RP, 6 B 11614/95.OVG, juris; Thielmann, in: Bellefontaine u.a., KAG RP, § 10a Rn. 89).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2005 - 6 B 10804/05

    Beschlussfassung des Gemeinderats über die Erhebung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Zu beachten ist ferner, dass § 10a Abs. 2 KAG nur die Ermittlung des Beitragssatzes regelt, nicht aber die Entstehung der Beitragsschuld (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, 6 B 10804/05.OVG, ESOVGRP).

    Zu beachten ist ferner, dass § 10a Abs. 2 KAG nur die Ermittlung des Beitragssatzes regelt (vgl. OVG RP, 6 B 10804/05.OVG, ESOVGRP), nicht aber die Entstehung der Beitragsschuld.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Er hat mehrfach (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl. 2008, 135, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris; 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris) ausführlich begründet, dass die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, keinen räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Verkehrsanlagen voraussetzt und dennoch die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten bleibt.

    Soweit in der Entscheidung des Senats im Verfahren 6 C 10601/07.OVG (AS 35, 209, ESOVGRP, juris) von der Beitragspflicht der Eigentümer und der anderen in § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG aufgeführten Berechtigten gesprochen wird, dienen die vorstehenden Ausführungen der Klarstellung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Die Unwirksamkeit der genannten Satzungsbestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit der angegriffenen Satzung, da die rechtswidrigen Satzungsvorschriften lediglich einen Teil des festgelegten Kreises der Beitragsschuldner sowie die Verschonung von Grundstücken betreffen, für die in der jüngeren Vergangenheit Erschließungsbeiträge oder einmalige Ausbaubeiträge erhoben wurden, und der Satzungsgeber auf solche Vergünstigungen verzichten darf (OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, ESOVGRP, juris).

    Denn solche Grundstücke, die kürzlich unter Gewährung einer Ermäßigung für Eckgrundstücke zu Erschließungsbeiträgen oder Einmalbeiträgen herangezogen wurden, sollen nicht in dem Umfang von wiederkehrenden Beiträgen verschont werden wie " Mittelgrundstücke " , die seinerzeit zum vollen Erschließungsbeitrag oder Einmalbeitrag veranlagt wurden (vgl. hierzu auch OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Er hat mehrfach (6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl. 2008, 135, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris; 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris) ausführlich begründet, dass die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, keinen räumlichen und funktionalen Zusammenhang der Verkehrsanlagen voraussetzt und dennoch die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten bleibt.

    Denn die klassifizierten Straßen mit Anbaubestimmung innerhalb einer Gemeinde verlieren durch die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung gemäß § 10a KAG keineswegs ihre rechtliche Selbständigkeit und wegerechtliche Klassifizierung (vgl. hierzu ausführlich OVG RP, 6 B 11492/11.OVG, KStZ 2012, 137, ESOVGRP, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2002 - 6 A 11252/01

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Wirksamkeit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Dieser Beitragsmaßstab bestimmt das unterschiedliche Nutzungsmaß unter Berücksichtigung der Bebaubarkeit mit Vollgeschossen und ist damit im Beitragsrecht grundsätzlich vorteilsgerecht (vgl. OVG RP, 6 A 11252/01.OVG, KStZ 2002, 157, ESOVGRP; 6 A 10938/05.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Denn solche Grundstücke, die kürzlich unter Gewährung einer Ermäßigung für Eckgrundstücke zu Erschließungsbeiträgen oder Einmalbeiträgen herangezogen wurden, sollen nicht in dem Umfang von wiederkehrenden Beiträgen verschont werden wie " Mittelgrundstücke " , die seinerzeit zum vollen Erschließungsbeitrag oder Einmalbeitrag veranlagt wurden (vgl. hierzu auch OVG RP, 6 C 11187/10.OVG, NVwZ-RR 2011, 577, ESOVGRP, juris; OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 6 A 11232/11

    Ausbaubeitrag für sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gelegenes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12
    Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass § 6 Abs. 2 Nr. 2d Satz 3 ABS nur mit einer Einschränkung gelten kann, die sich aus der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 A 11232/11.OVG, LKRZ 2012, 237, ESOVGRP, juris) ergibt.
  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar

  • BVerwG, 17.08.2010 - 10 C 18.09

    Fingierter Asylantrag; Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens; Rücknahme;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1976 - 6 A 33/75
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03

    Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 A 11228/07

    Heranziehung zum Abwasserbeitrag

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10

    Stadt Trier darf im Stadtteil Mariahof wiederkehrende Ausbaubeiträge erheben

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Durch den Straßenausbau wird die Zugänglichkeit des Grundstücks gesichert und damit der Fortbestand der qualifizierten Nutzbarkeit (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ; Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS RP-SL 41, S. 218 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

    Soweit sie der Sache nach bereits Gegenstand des Normenkontrollverfahrens 6 C 10085/12.OVG waren, wird auf den Beschluss des Senats vom 21. August 2012 verwiesen.

    c) Dass der satzungsrechtliche Beitragsmaßstab nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits im Normenkontrollverfahren 6 C 10085/12.OVG (AS 41, 218, juris) entschieden.

    Schließlich hat die Beklagte, die bei der Ermittlung des Beitragssatzes vom Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ausgeht, das in einem solchen Fall erforderliche Investitionsprogramm (vgl. OVG RP, 6 C 10085/12, AS 41, 218, juris) aufgestellt und im hier maßgeblichen Jahr Aufwendungen für den Straßenausbau in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung gehabt.

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Sie müssten bei einer Aufteilung nur darauf achten, dass beide Gebietsteile voneinander abgrenzbar seien und die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten beachtet würden (LT-Drucks. 17/5422, S. 16 unter Hinweis auf OVG RP, Beschluss vom 21.8.2012 - 6 C 10085/12 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

    Eine Ortsdurchfahrt wird durch eine Satzungsregelung auf der Grundlage des § 10a KAG (juris KAG RP 1996)nicht zu einem unselbständigen Bestandteil einer kommunalen Einrichtung (wie Senatsbeschlüsse vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11 -, KStZ 2012, 137 = esovgrp, und vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12-, AS 41, 218 = esovgrp).

    Dies hat der Senat (Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 B 11492/11.OVG -, KStZ 2012, 137; Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS 41, 218) bereits zum Ausdruck gebracht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Soweit sie der Sache nach bereits Gegenstand des Normenkontrollverfahrens 6 C 10085/12.OVG waren, wird auf den Beschluss des Senats vom 21. August 2012 verwiesen.

    c) Dass der satzungsrechtliche Beitragsmaßstab nicht zu beanstanden ist, hat der Senat bereits im Normenkontrollverfahren 6 C 10085/12.OVG (AS 41, 218, juris) entschieden.

    Schließlich hat die Beklagte, die bei der Ermittlung des Beitragssatzes vom Durchschnitt der im Zeitraum von fünf Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ausgeht, das in einem solchen Fall erforderliche Investitionsprogramm (vgl. OVG RP, 6 C 10085/12, AS 41, 218, juris) aufgestellt und im hier maßgeblichen Jahr Aufwendungen für den Straßenausbau in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung gehabt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über

    So betrifft der Erlass der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Beklagten vom 26. November 2009 alle Beitragspflichtigen, die Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10085/12.OVG, AS 41, 218, esovgrp, juris) von Grundstücken an Anbaustraßen sind, in einem gemeinsamen Belang.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - 6 A 11016/14

    Heranziehung zu wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau einer Straße

    Steht nach Ablauf des 31. Dezember eines Jahres fest, dass mangels Aufwendungen keine Beitragsschuld für dieses Jahr begründet wurde, können wiederkehrende Beiträge für dieses Jahr nicht deswegen erhoben werden, weil Ausbauaufwendungen in einer späteren Phase des Fünfjahreszeitraums geplant sind (vgl. OVG RP, 6 C 10085/12.OVG, AS 41, 218, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 6 A 10681/16

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

    Sollten allerdings in den Jahren 2015 und 2016 keinerlei Aufwendungen für den Straßenausbau in der Abrechnungseinheit H. angefallen sein, wäre insoweit keine wiederkehrende Beitragsschuld entstanden (vgl. OVG RP, Urteil vom 30. Juni 2015 - 6 A 11016/14.OVG -, KStZ 2015, 213; OVG RP, Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG - AS 41, 218).
  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

    Dabei ist ein Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Ausbaubeiträgen im Stadtgebiet möglich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21.8.2012 - 6 C 10085/12).

    Entscheidend für die Bestimmung des Vorteils ist dabei die - potentielle - bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks, nicht aber die tatsächlich vorhandene Bebauung oder sonstige Nutzung (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21.8.2012 - 6 C 10085/12.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz

    Sie ist außerdem als Behörde antragsbefugt, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben den Inhalt der angegriffenen Satzung zu beachten und umzusetzen hat (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10/88 -, BVerwGE 81, 307; OVG RP, Beschluss vom 21. August 2012 - 6 C 10085/12.OVG -, AS 41, 218).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2016 - 6 A 10558/16

    Abschöpfung des beitragsrechtlichen Vorteils gemäß KAG RP 1996 § 7 Abs 2 S 1;

  • VG Neustadt, 12.10.2016 - 1 K 298/16

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Ausbau, Ausbaubeitragsrecht, Bebauungsplan,

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • VG Neustadt, 20.05.2015 - 1 K 891/14

    Ausbaubeitrag für erstmalige Anlage eines Gehwegs oder der Straßenbeleuchtung

  • VG Koblenz, 15.03.2017 - 4 K 219/16

    Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Hahnstätten ist nichtig

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

  • VG Neustadt, 13.07.2016 - 1 K 1189/15

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Aufwand, Ausbau, Ausbauaufwand, Ausbaubeitrag,

  • VG Neustadt, 20.01.2016 - 1 K 649/15

    Ausbaubeitragsrecht: Keine unterschiedlichen Beitragssätze; rückwirkende

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14

    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

  • VG Neustadt, 04.11.2015 - 1 K 443/15

    Bildung einer Abrechnungseinheit

  • VG Neustadt, 06.08.2015 - 4 K 159/15

    Richtiger Schuldner von Entwässerungsbeiträgen bei Eigentumswechsel;

  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

  • VG Darmstadt, 08.11.2022 - 4 L 1026/22

    Kalkulationserfordernis bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen

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