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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01.OVG (https://dejure.org/2001,17595)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.10.2001 - 6 C 10292/01.OVG (https://dejure.org/2001,17595)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG (https://dejure.org/2001,17595)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Dabei setzt die Zulässigkeit der Rückwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, wie z.B. eine nur geringe Belastung durch die Rückwirkung (vgl. BVerfGE 7, 89 ) oder die Beseitigung lediglich formeller Mängel einer Norm (vgl. BVerwGE 75, 262 ), nicht voraus.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gilt dies insbesondere für fehlerhafte Satzungen (vgl. BVerwGE 50, 2 ), was darauf beruht, dass das Kommunalabgabenrecht grundsätzlich eine Erhebung der Beiträge verlangt, und sei es aufgrund einer rückwirkenden Satzungsregelung.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Dabei setzt die Zulässigkeit der Rückwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, wie z.B. eine nur geringe Belastung durch die Rückwirkung (vgl. BVerfGE 7, 89 ) oder die Beseitigung lediglich formeller Mängel einer Norm (vgl. BVerwGE 75, 262 ), nicht voraus.
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Der Gesetzgeber kann eine nichtige Bestimmung nämlich rückwirkend durch eine rechtlich einwandfreie Norm ersetzen (BVerfGE 13, 261 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Die Unwirksamkeit dieser Bestimmung führt jedoch nicht zur Gesamtnichtigkeit der Ausbaubeitragssatzung, weil die übrigen Satzungsregelungen durch die Beanstandung keineswegs bedeutungslos werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Nur wenn die übrigen Satzungsregelungen ohne die beanstandeten vom Satzungsgeber nicht getroffen worden wären oder aber durch die Beanstandung bedeutungslos würden, müsste die ABS insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Allerdings hält der Senat nicht für erforderlich, dass alle Straßen einer Abrechnungseinheit auch untereinander technisch aufeinander angewiesen sein müssten (zu Sackgassen, die untereinander nicht verbunden sind, vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.2001, 6 C 10292/01.OVG, zitiert nach Juris).

    Straßen, für die vor der Erhebung wiederkehrender Beiträge einmalige Beitragspflichten gemäß § 7 Abs. 1 ThürKAG entstanden sind, sind bei gegebenem räumlichen und funktionalen Zusammenhang grundsätzlich in die Abrechnungseinheit einzubeziehen (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.10.2001, 6 C 10292/01.OVG, zitiert nach Juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Nur wenn die übrigen Satzungsregelungen ohne die beanstandeten vom Satzungsgeber nicht getroffen worden wären oder aber durch die Beanstandung bedeutungslos würden, müsste die ABS insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG R-P, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2018 - 6 C 11920/17

    Wiederkehrender Straßenausbaubeitrag; Bebauungszusammenhang; Flusslauf;

    Denn die Festlegung der einheitlichen öffentlichen Einrichtungen von Anbaustraßen in den Abrechnungseinheiten "Alzey-Ost", "Industriegebiet", "Weinheim", "Heimersheim", "Dautenheim" und "Schafhausen" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 bis 7 ABS), der Gemeindeanteile für diese Abrechnungseinheiten (§ 5 ABS) sowie der dort geltenden Verschonungsregelungen (§ 1 Abs. 2 VS) behalten in Verbindung mit dem jeweiligen übrigen Satzungsinhalt ihre Bedeutung für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge in den genannten örtlichen Bereichen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

    Nur wenn die übrigen Satzungsregelungen ohne die beanstandete(n) vom Satzungsgeber nicht getroffen worden wären oder aber durch die Beanstandung bedeutungslos würden, müsste die Satzung insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

    Außerdem werden die übrigen Regelungen ohne die unwirksamen Bestimmungen nicht bedeutungslos (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, esovgrp, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37, esovgrp, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Die angegriffene Satzung muss daher nicht insgesamt als nichtig angesehen werden (vgl. OVG RP, 6 C 10292/01.OVG, ESOVGRP, juris; 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

    Die zu beanstandenden Teilregelungen wirken sich auf die anderen in § 3 Abs. 1 ABS konstituierten Abrechnungseinheiten und den Satzungsinhalt im Übrigen nicht aus (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2018 - 6 C 11654/17

    Einschätzungsspielraum bezüglich eines räumlichen Zusammenhangs trotz

    Denn ohne die Bestimmung des § 3 Abs. 1 ABS über die Abrechnungseinheit haben die übrigen Regelungen der Satzung keine Bedeutung (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 6 C 10292/01.OVG -, esovgrp, juris; OVG RP, Urteil vom 10. Juni 2008 - 6 C 10255/08.OVG -, AS 36, 195 = KStZ 2009, 37).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2023 - 6 C 10098/23

    Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen; sachliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; unzulässige Einbeziehung eines

  • VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

  • VG Trier, 14.08.2008 - 2 K 236/08

    Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BauGB; Beitragspflicht für Grundstücke im

  • VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04

    Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrende Beiträge

  • VG Trier, 14.08.2008 - 2 K 213/08

    Straßenausbaubeitragspflicht (hier: wiederkehrende Beiträge) im Hinblick auf die

  • VG Dessau, 21.04.2005 - 2 A 31/04
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