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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02   

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https://dejure.org/2002,3386
OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02 (https://dejure.org/2002,3386)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.08.2002 - 6 C 10464/02 (https://dejure.org/2002,3386)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02 (https://dejure.org/2002,3386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit einer Gemeindesatzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen bei Regelung einer Tiefenbegrenzung; Beschränkung der Erschließungswirkung auf einen Teilbereich eines Grundstücks bei besonders tiefen Grundstücken in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 380
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Auch diese ist - anders als eine "öffentliche Grünfläche" - als erschlossen anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1994 - 8 B 171/94 -, NVwZ 1995, 1215).

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Tiefenbegrenzung in unbeplanten Gebieten im Sinne des § 34 BauGB verstößt auch nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil Grundstücke im Plangebiet auch dann mit ihrer gesamten Fläche veranlagt werden, wenn Teile z.B. wegen ihrer Ausweisung als "private Grünfläche" einer baulichen oder sonstigen beitragsrelevanten Ausnutzbarkeit entzogen sind (vgl. BVerwG Beschluss vom 29. November 1994 - 8 B 171/94 -, NVwZ 1995, 1215).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2001 - 6 A 10518/00
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Sie findet ihre Ermächtigungsgrundlage in § 10 Abs. 8 KAG, der auch im Blick auf die diesbezüglich angeordnete Rückwirkung mit höherrangigem Recht in Einklang steht (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 16. Januar 2001 - 6 A 10518/00.OVG -).

    Nur durch diese Auslegung wird der Wertungswiderspruch aufgelöst, der darin besteht, dass die Beitragsbefreiung dem Grunde nach im Ermessen der Gemeinden liegt, der Höhe nach für den Regelfall durch die Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen bestimmt wird (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 16. Januar 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Im Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht insoweit eine Abweichung von der Maßgeblichkeit des sog. Buchgrundstücksbegriffs aus dem Tatbestandsmerkmal "erschlossen" abgeleitet (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ), dem im rheinland-pfälzischen Ausbaubeitragsrecht die erste in § 10 Abs. 6 Sätze 1 und 2 KAG enthaltene Voraussetzung entspricht , nach der das Grundstücks baulich oder in ähnlicher Weise nutzbar sein muss, um der Beitragspflicht unterliegen zu können.

    Entsprechendes gilt in Fällen, in denen sich bei einer durch Anbaustraßen bewirkten Mehrfacherschließung die Erschließungswirkung einer Anbaustraße erkennbar eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - a.a.O. S. 366 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1986 - 6 A 68/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Dies gilt umso mehr, als der bereits erwähnte gemeindliche Beurteilungsspielraum nach der Rechtsprechung des erkennenden Senat (vgl. Urteil vom 20. August 1986 - 6 A 68/85 - , AS 20, 411 )aus der Natur der Sache heraus eine ca. +/- 5% umfassende Bandbreite mehrerer Vorteilssätze einschließt.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76

    Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Dementsprechend ist eine Beschränkung der Erschließungswirkung auf einen Teilbereich eines Grundstücks denkbar bei besonders tiefen Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. u.a. BVerwG Urteile vom 4. Mai 1979 - 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53 und vom 23. August 1996 8 C 34/94; a.A. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 17 Rdnrn. 27ff) oder bei solchen Grundstücken in beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 4. Oktober 1990 - 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 ) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind.
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Etwas Ähnliches steht in Frage, wenn ein Teil eines (Buch-)Grundstücks etwa infolge seiner Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche jeder erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Ausnutzbarkeit entzogen ist (vgl. BVerwG Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 ).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 9 M 3626/98

    Tiefenbegrenzungsregelung für Innenbereichsgrundstück im Kanalbaubeitragsrecht;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Im Hinblick auf die grundsätzliche Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung vermag der Senat somit der teilweise abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Frankfurt/Oder Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - A 2 S 335/95 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Januar 1999 - 9 M 3626/98 sowie Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 -;OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -) und der insoweit zustimmenden Auffassung von Driehaus (a.a.O.) nicht zu folgen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1995 - 6 A 12289/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Nach der Rechtsprechung des früheren 10. Senats des Gerichts (Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG - AS 24, 261), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die rechtsgrundsätzlichen Urteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94.OVG - sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -), besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren Verkehrsanlagen nicht allein aufgrund ihrer Verbindung untereinander.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Nach der Rechtsprechung des früheren 10. Senats des Gerichts (Urteil vom 8. Oktober 1993 - 10 C 10237/93.OVG - AS 24, 261), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die rechtsgrundsätzlichen Urteile vom 25. April 1995 - 6 A 12289/94.OVG - sowie vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -), besteht ein räumlicher Zusammenhang zwischen mehreren Verkehrsanlagen nicht allein aufgrund ihrer Verbindung untereinander.
  • OVG Brandenburg, 23.05.2000 - 2 A 226/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02
    Im Hinblick auf die grundsätzliche Zulässigkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung vermag der Senat somit der teilweise abweichenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Frankfurt/Oder Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Dezember 1999 - A 2 S 335/95 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Januar 1999 - 9 M 3626/98 sowie Urteil vom 22. Januar 1997 - 9 L 6290/95 -;OVG Greifswald, Beschluss vom 12. November 1999 - 1 M 103/99 -) und der insoweit zustimmenden Auffassung von Driehaus (a.a.O.) nicht zu folgen.
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89

    Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95

    Verkehrsanlagen mehrerer Gemeindeortsteile; Abrechnungseinheit

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.1999 - 1 M 103/99

    Tiefenbegrenzung im Straßenbaubeitragsrecht)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 6 A 11031/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge - einheitliche öffentliche Verkehrseinrichtung

    Bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils muss der Gemeinderat demnach sämtliche in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen und -teile innerhalb der öffentlichen Einrichtung in den Blick nehmen und insgesamt das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr gewichten (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -, AS 30, 106, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Zwar sieht sie eine Begrenzung der erschlossenen Fläche auch für solche Grundstücke vor, die aufgrund der Umgebungsbebauung im jenseits der Tiefenbegrenzung von 40 m gelegenen Teil selbständig baulich oder in ähnlicher nutzbar sind, und wird damit der Rechtsprechung des Senats (6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP) nicht ohne Weiteres gerecht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2005 - 6 A 11220/05

    Ausbaubeitrag; Bemessung des Gemeindeanteils; Fallgruppentypisierung

    In dem angefochtenen Urteil ist auch zu Recht entschieden worden, dass die Festlegung des Gemeindeanteils auf 45% nicht innerhalb des der Beklagten zustehenden Beurteilungsspielraums liegt, der eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5% abweichen (vgl. Urteile des Senats vom 20. August 1986, AS 20, 411 ; vom 20. August 2002, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

    Das Verwaltungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 07.12.2004 - 6 A 11406/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP) der Eigenanteil einer Gemeinde im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände zu ermitteln ist, wobei für gewisse typische Fallgruppen von den Leitlinien ausgegangen werden kann, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits im Urteil vom 8. September 1969 (teilweise abgedruckt in Gemeindetag Rheinland-Pfalz 1970, 102) aufgestellt hat und denen der Senat in der Regel folgt (vgl. Urteile vom 8. November 1976, AS 14, 324 [333] = KStZ 1977, 132; Urteil vom 19.09.2000, KStZ 2001, 108 und vom 20. August 2002, AS 30, 106 (114) = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Das Verwaltungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 11406/04.OVG, KStZ 2005, 217, ESOVGRP) der Eigenanteil einer Gemeinde im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände zu ermitteln ist, wobei für gewisse typische Fallgruppen von den Leitlinien ausgegangen werden kann, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits im Urteil vom 8. September 1969 (teilweise abgedruckt in Gemeindetag Rheinland-Pfalz 1970, 102) aufgestellt hat und denen der Senat in der Regel folgt (vgl. 6 A 48/75.OVG, AS 14, 324 [333] = KStZ 1977, 132; 6 A 10845/00, KStZ 2001, 108; 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 (114) = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP; 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5% abweichen (vgl. 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411 ; 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 11187/10

    Ausbaubeitragsrecht; Gemeindeanteil; Verschonungsregelung

    Bei der satzungsrechtlichen Festlegung des Gemeindeanteils muss der Gemeinderat demnach das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr auf den in der Baulast der Gemeinde stehenden Verkehrsanlagen in der jeweiligen öffentlichen Einrichtung insgesamt gewichten (vgl. auch OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, ESOVGRP).

    Dass die Gemeinden berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, eine solche Verschonung satzungsrechtlich vorzusehen, hat der Senat bereits zu der Bestimmung des § 10 Abs. 8 KAG a.F., der Vorgängervorschrift des § 10a Abs. 5 KAG, entschieden (OVG RP, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106, KStZ 2003, 35, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    (a) In beplanten Gebieten ist die innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans gelegene jeweilige Grundstücksfläche als Bauland anzusehen und somit in vollem Umfang bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands zu berücksichtigen (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 2002, AS 30, 106 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

    (b) Im unbeplanten Innenbereich ist der Verteilung grundsätzlich die Gesamtfläche des jeweiligen Grundstücks (Größe des Buchgrundstücks) zugrunde zu legen, wenn das Grundstück im Hinblick auf die die Beitragspflicht auslösende Verkehrsanlage baulich oder in ähnlicher Weise nutzbar ist und zu ihr eine rechtlich und tatsächlich gesicherte Zufahrts- oder Zugangsmöglichkeit vorhanden ist (Urteil des Senats vom 20. August 2002, a.a.O.).

    Besteht von diesem Grundstück die vom Gesetz zusätzlich geforderte rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder Zugangs zur ausgebauten Verkehrsanlage, ist es mit seiner gesamten Fläche an der Aufwandsverteilung zu beteiligen ist (Urteil des Senats vom 20. August 2002, a.a.O.).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 20. August 2002 (NVwZ-RR 2003, 380) ausgeführt:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der der Gemeinde zustehende Beurteilungsspielraum eine geringe Bandbreite mehrerer vertretbarer Vorteilssätze einschließt, die nach oben und unten um nicht mehr als 5 % abweichen (vgl. OVG R-P, 6 A 68/85.OVG, AS 20, 411 ; OVG R-P, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10035/04

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Die ABS 1996 trägt des Weiteren der Rechtsprechung des Senats zur Zulässigkeit von Tiefenbegrenzungen (vgl. Urteil vom 20. August 2002, NVwZ-RR 2003, 380 = KStZ 2003, 35, auch veröffentlicht in ESOVGRP) nicht in jeder Hinsicht Rechnung.

    der Beklagten liegt weder ein übergroßes Grundstück im vorgenannten Sinn noch ein solches, das hinter der Tiefenbegrenzungslinie selbständig baulich nutzbar ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 20. August 2002, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig

    In ähnlichem Zusammenhang habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits mit Urteil vom 20. August 2002 (Az.: 6 C 10464/02.OVG) festgehalten, dass die trennende Wirkung eines Flusses gerade dann nicht von Relevanz sein müsse, wenn über eine Brücke eine verkehrliche Verbindung zwischen den Gebieten rechts und links des Flusses gewährleistet sei.

    Angesichts des Vorstehenden sieht die Kammer keine Vergleichbarkeit mit dem von der Beklagten zitierten Fall des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 20. August 2002 - 6 C 10464/02.OVG -), der die an der Nims liegende Ortsgemeinde Bickendorf betrifft.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11406/04

    Beitragsberechnung bei der Erneuerung einer Verkehrsanlage, Qualifikation der

    Bei der Festlegung des Gemeindeanteils ist auf die Lage der zur Beurteilung anstehenden Straße innerhalb des jeweiligen Gemeindegebiets und die sich danach aller Voraussicht nach ergebenden Verkehrsströme abzustellen, wobei der Gemeinde ein Beurteilungsspielraum zusteht, der aus der Natur der Sache heraus eine ca. +/- 5 % umfassende Bandbreite mehrerer Vorteilssätze einschließt (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 2002, 6 C 10464/02.OVG, AS 30, 106 [114] = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP.

    Er ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände zu ermitteln, wobei für gewisse typische Fallgruppen von den Leitlinien ausgegangen werden kann, die das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits im Urteil vom 8. September 1969 - I A 23/68 - aufgestellt hat und denen der Senat in der Regel folgt (vgl. Urteile vom 8. November 1976 - 6 A 48/75 - AS 14, 324 [333] = KStZ 1977, 132; und vom 20. August 2002 - 6 A 10464/02.OVG - AS 30, 106 (114) = KStZ 2003, 35 = NVwZ-RR 2003, 380, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2005 - 6 A 12155/04

    Erhebung eines wiederkehrenden Beitrags für durchgeführte Straßenausbaumaßnahmen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2007 - 6 A 10323/07

    Verschonungsregelung in einer Ausbaubeitragssatzung - nachträgliche Änderung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 6 A 11584/16

    Vorausleistung auf den Ausbaubeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 6 A 10853/14

    Abgrenzbarer Gebietsteil, Anbaustraße, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10054/15

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge in Hahnstätten zulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 11966/17

    Verschonung einzelner Grundstücke von der Entrichtung wiederkehrender

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2010 - 6 A 11146/09

    Zu den Voraussetzungen für einen beitragspflichtigen Straßenausbau gemäß § 10a

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2015 - 6 C 10860/14

    Normenkontrolle; wiederkehrende Abwasserbeseitigungs- und

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2017 - 6 A 10603/16

    Abwasserbeseitigungsbeitrag für einen Campingplatz; Zusammenfassung mehrerer

  • VG Koblenz, 02.02.2017 - 4 K 701/16

    Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2010 - 6 A 10590/10

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auf der Grundlage des § 10 Abs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10898/05

    Verhältnis von Abrundungssatzung und Erschließungsbeitragssatzung im Hinblick auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.09.2018 - 6 A 10526/18

    Aufhebung eines Beitragsvorausleistungsbescheid; Gemeindeanteil für eine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11

    Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des

  • VG Aachen, 29.07.2004 - 9 K 1994/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Anwendung von

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 9 K 1994/01

    Zulässigkeit von satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzungsregelungen im unbeplanten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • VG Koblenz, 26.01.2009 - 4 K 251/08

    Der umstrittene Gemeindeanteil

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11712/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • VG Neustadt, 24.03.2004 - 1 K 3378/03

    Stadt Hornbach darf Vorausleistungen verlangen

  • VG Neustadt, 24.03.2004 - 1 K 3381/03

    Stadt Hornbach darf Vorausleistungen verlangen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2012 - 6 A 11232/11

    Ausbaubeitrag für sowohl im Innen- als auch im Außenbereich gelegenes

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

  • VG Trier, 29.03.2018 - 10 K 1450917

    Straßenausbaubeitrag in Morbach im Wesentlichen nicht zu beanstanden

  • VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04

    Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrende Beiträge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2015 - 6 A 10055/15

    Vorausleistungen auf wiederkehrende Ausbaubeiträge

  • BVerwG, 07.07.2021 - 9 B 42.20

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorausleistung auf den

  • VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10

    Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche

  • VG Trier, 25.06.2020 - 10 K 3772/19

    Orenhofen: Klage gegen wiederkehrende Beiträge weit überwiegend erfolglos

  • VG Trier, 23.02.2023 - 10 K 3120/22

    Feyen/Weismark: einmaliger Ausbaubeitrag für die Straße "Zum Pfahlweiher"

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