Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.10.2002

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   BVerwG, 18.08.2003 - 6 C 11.02   

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BVerwG, 18.08.2003 - 6 C 11.02 (https://dejure.org/2003,6600)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2003 - 6 C 11.02 (https://dejure.org/2003,6600)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2003 - 6 C 11.02 (https://dejure.org/2003,6600)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einberufung zum Zivildienst; Stationäre Behandlung wegen psychischer Erkrankung; Beginn des Krankenhausaufenthalts vor Einberufungszeitpunkt; Zeitpunkt der Entlassung; Fiktive Verlängerung des Dienstverhältnisses; Beendigung des Zivildienstes; Tatsächlicher ...

  • Judicialis

    ZDG § 44 Abs. 3; ; WPflG § 29 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZDG § 44 Abs. 3; WPflG § 29a
    Voraussetzungen für die Annahme fiktiver dreimonatiger Verlängerung der Zivildienstzeit gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 1 ZDG - Zivildienst; Dienstantritt; fiktiver Entlassungszeitpunkt; stationäre Krankenbehandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 117
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 75.83

    Entlassung aus Zivildienst - Stationäre Krankenbehandlung - Zivildienstleistender

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2003 - 6 C 11.02
    Denn an den Entlassungszeitpunkt knüpft sich die Dreimonatshöchstgrenze für die Dauer der Verlängerung (Urteil vom 16. August 1985 BVerwG 8 C 75.83 - Buchholz 448.11 § 44 ZDG Nr. 2 -).

    dd) Nach Sinn und Zweck will die Regelung in § 44 Abs. 3 ZDG verhindern, dass der Dienstpflichtige vor Ablauf der vorgesehenen Drei-Monats-Frist den Status als Zivildienstleistender und damit den sozialen Schutz eines aufgrund der Dienstpflicht Dienenden verliert, obwohl er noch stationär behandelt wird (vgl. Urteil vom 16. August 1985 - BVerwG 8 C 75.83 - Buchholz 448.11 § 44 ZDG Nr. 2 S. 6; Harrer/Haberland, Zivildienstgesetz, 4. Aufl. 1992, § 44 Abs. 3; Steinlechner/Walz a.a.O. Rn. 3).

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 53.90

    Zivildienst - Entlassungsfiktion - Nichtantritt des Zivildienstes

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2003 - 6 C 11.02
    ee) Das Urteil vom 8. November 1991 - BVerwG 8 C 53.90 - (BVerwGE 89, 183) steht nicht entgegen.
  • VG München, 23.10.2008 - M 15 K 07.31

    Zivildienstgesetz; Feststellung des Endes des Zivildienstverhältnisses;

    Im Hinblick auf die mit dem Bestehen des Zivildienstverhältnisses zusammenhängende Problematik der Kostentragung der Krankenbehandlung des Klägers und der Rentenberechnung hat der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Fortbestehens seines Zivildienstverhältnisses über den 3. Juli 2006 hinaus (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.03.2003, Az.: 6 C 11/02, in juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.2002 - 6 PKH 7.02, 6 C 11.02   

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BVerwG, 16.10.2002 - 6 PKH 7.02, 6 C 11.02 (https://dejure.org/2002,51646)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2002 - 6 PKH 7.02, 6 C 11.02 (https://dejure.org/2002,51646)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 6 PKH 7.02, 6 C 11.02 (https://dejure.org/2002,51646)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Revisionsverfahren für den Kläger

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Verfahrensgang

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