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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79   

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BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79 (https://dejure.org/1980,1412)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1980 - 6 C 110.79 (https://dejure.org/1980,1412)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 (https://dejure.org/1980,1412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung der ordnungsgemäßen Besetzung durch einen geistig abwesenden Richter - Notwendigkeit der besonderen Aufmerksamkeit in Kriegsdienstverweigerungssachen - Zeitpunkt für eine rechtzeitige Rüge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 21.07.1965 - 11 RA 208/64

    Unrichtige Besetzung - Blinder Richter - Ausschlussgründe bei blindem Richter -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382).

    Dasselbe gilt aber auch dann, wenn es für die Entscheidung darauf ankommt, sich einen auf persönlicher Wahrnehmung beruhenden Eindruck von dem Aussehen einer Person zu machen, es also auf das "Erscheinungsbild" eines Beteiligten oder Zeugen ankommt (s. dazu BSGE 23, 184 [187]).

  • BVerwG, 19.09.1973 - VI C 123.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassungsfreie Verfahrensrevision im

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    In demBeschluß vom 19. September 1973 - BVerwG 6 C 123.73 - (Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 21) ist unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung die maßgebliche Bedeutung des persönlichen Eindrucks des Kriegsdienstverweigerers hervorgehoben worden.
  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382).
  • BSG, 11.02.1971 - 12 RJ 424/70

    LSG-Senat - Senatsbesetzung - Ständiger Vorsitzender - Blinder Senatspräsident -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382).
  • BGH, 26.02.1954 - 5 StR 720/53
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382).
  • BVerwG, 28.08.1980 - 6 CB 42.80

    Nachträgliche Rüge, ein ehrenamtlicher Richter habe während der Verhandlung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Das hat der Senat auch deutlich in seinemBeschluß vom 28. August 1980 - BVerwG 6 CB 42.80 - zum Ausdruck gebracht.
  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Zu diesen Vorschriften gehört die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (BVerwGE 41, 174 [176]; BGH LM § 1421 BGB Nr. 1; BAGE 9, 218 [222]).
  • BAG, 12.05.1960 - 2 AZR 559/58

    Verhandlungstermin - Gesetzlicher Richter - Verfahrensmangel - Fehlerfreie

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    Zu diesen Vorschriften gehört die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (BVerwGE 41, 174 [176]; BGH LM § 1421 BGB Nr. 1; BAGE 9, 218 [222]).
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
    In dieser Richtung liegt auch der von der Beklagten genannte Beschluß des 4. Senatsvom 1. Juni 1973 - BVerwG 4 C 15.73 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 15).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI CB 43.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

  • BVerwG, 23.03.1973 - VI C 105.73
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Denn es kann ihr nicht unterstellt werden, dass sie unter Verstoß gegen ihre dienstlichen Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn und unter Verletzung der gebotenen Verfahrensfairness einen solchen Eindruck, wenn sie sich ihrer Sache sicher gewesen wäre, nicht sogleich dem Vorsitzenden Richter mitgeteilt und um Abhilfe gebeten hätte, um sich mit diesem treu- und pflichtwidrigen Verhalten einen absoluten Revisionsgrund für den Fall des Unterliegens zu sichern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 S. 10 und Beschluss vom 19. Februar 1985 a.a.O. S. 9).
  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    Bei dieser Sachlage sieht der Senat --im Rahmen der freien Beweiswürdigung-- von einer förmlichen Beweisaufnahme vor dem Senat (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19.07.2007 - 5 B 84/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 1291) ab (vgl. zum Beweisrisiko des Klägers auch BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, Zeitschrift für Beamtenrecht --ZBR-- 1982, 30).

    Zu diesen Vorschriften gehört die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, ZBR 1982, 30).

    Dem steht nicht entgegen, dass im Einzelfall (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteile vom 04.08.1967 - VI R 198/66, BFHE 89, 183, BStBl III 1967, 558 und vom 05.12.1985 - IV R 114/85, BFH/NV 1986, 468; BFH-Beschlüsse vom 17.02.2011 - IV B 108/09, BFH/NV 2011, 996 und vom 27.04.2011 - III B 62/10, BFH/NV 2011, 1379) aus dem Umstand, dass in der mündlichen Verhandlung das Schlafen eines Richters nicht beanstandet wurde, "indiziell" (BSG-Beschluss vom 08.12.2022 - B 8 SO 66/21 B, juris) zu folgern sein kann, dass der Richter nicht geschlafen habe (so ausdrücklich BVerwG-Urteil vom 16.12.1980 - 6 C 110/79, ZBR 1982, 30).

  • BVerwG, 24.01.1986 - 6 C 141.82

    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung; "Schlafender" Richter

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. schon Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 6 CB 43.74 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 17] mit Nachweisen sowie Urteile vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 = ZBR 1982, 30] und vom 27. April 1982 - BVerwG 6 C 140.81 - [BVerwGE 65, 240 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 129], aus jüngster Zeit Beschluß vom 11. Dezember 1985 - BVerwG 6 C 54.84 -), verlangt die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts, daß jeder an der Verhandlung und Entscheidung beteiligte Richter die zur Ausübung des Richteramts erforderliche Verhandlungsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit besitzt, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen.

    Nur wenn der einzelne Richter die wesentlichen Vorgänge in sich aufgenommen hat, ist er seiner Aufgabe gewachsen, selbständig und ohne wesentliche Hilfe der anderen Richter sich sein Urteil zu bilden und so an einer sachgerechten Entscheidung mitzuwirken (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O.).

    (Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O.; vgl. dazu auch Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 3 C 118.79 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 19]).

    So hat der Senat im Urteil vom 16. Dezember 1980, a.a.O., in einem Fall, in dem er es als erwiesen ansah, daß ein ehrenamtlicher Richter während der Vernehmung des Klägers etwa 20 Minuten lang die Augen geschlossen, den Kopf auf eine Hand gestützt und das Gesicht zum Fenster gewandt hatte, angenommen, daß der Richter diesem bedeutsamen Teil der Verhandlung nicht mit der gebührenden Aufmerksamkeit gefolgt sei.

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Vorschriften über den Verlust des Rügerechts - § 295 ZPO oder §§ 534 und 295 ZPO - nach § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess anwendbar (BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f. und vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - BVerwGE 150, 286 Rn. 19 m.w.N. und Beschluss vom 6. Juli 1998 - 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1 S. 2).

    § 295 Abs. 2 ZPO trägt dem Rechtsstaatsprinzip Rechnung, nach dem bestimmte Garantien eines formell ordnungsgemäßen gerichtlichen Verfahrens, d.h. zwingende Grundnormen des Verfahrensrechts, deren Einhaltung im öffentlichen Interesse liegt, gewährleistet sein müssen und bei denen das Risiko ihrer Verletzung nicht durch das Erfordernis einer rechtzeitigen Rüge auf die Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens abgewälzt werden darf (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f.).

    Dies sind etwa die von Amts wegen zu beachtenden Prozessvoraussetzungen, die Vorgaben für die ordentliche Besetzung des Gerichts bei der Entscheidungsfindung (BVerwG, Urteile vom 17. November 1972 - 4 C 41.68 - BVerwGE 41, 174 und vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f.) oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zurückweisung einer verspäteten Prozesshandlung (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 295 Rn. 3 m.w.N.), nicht aber z.B. die gesetzlichen Vorgaben über die Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21

    Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche

    Gemäß § 173 Satz 1 VwGO sind die zivilprozessualen Vorschriften über den Verlust des Rügerechts und insbesondere § 295 ZPO auch im Verwaltungsprozess anwendbar (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f. und Beschlüsse vom 6. Juli 1998 - 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 9 m. w. N.).

    Denn jedenfalls soweit hier mit der fehlerhaften Ermessensentscheidung nach § 130a Satz 1 VwGO auch ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbunden ist, ist dieses Recht gemäß § 295 Abs. 2 ZPO unverzichtbar, weil es einer geordneten und funktionsfähigen Rechtspflege dient, an der ein vorrangiges öffentliches Interesse besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 S. 6 und 9 f. und Beschluss vom 5. November 2004 - 10 B 6.04 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 41 S. 7 m. w. N.).

  • BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
    Nach § 295 Abs. 1 ZPO, der über § 173 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozess ebenfalls anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 6 C 110.79 - ZBR 1982, 30 f. und vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - , juris Rn. 19 m. w. N.; Beschlüsse vom 6. Juli 1998 - 9 B 562.98 - Buchholz 303 § 391 ZPO Nr. 1 S. 2 und vom 18. Juli 2019 - 2 B 7.19 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 18 Rn. 9), kann die Verletzung einer das Verfahren und insbesondere die Form einer Prozesshandlung betreffenden Vorschrift nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet, oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat oder in der darauf Bezug genommen ist, den Mangel nicht gerügt hat, obgleich sie erschienen und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 84.06

    Auswirkungen des Einschlafens eines ehrenamtlichen Richters während der

    Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schließen lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 BVerwG 6 C 110.79 Buchholz 110 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20; Beschluss vom 13. Juni 2001 BVerwG 5 B 105.00 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38).

    8 Die anwaltlich vertretenen Kläger und Beschwerdeführer haben allerdings das nunmehr geltend gemachte Schlafen des ehrenamtlichen Richters P. während der einstündigen Verhandlung weder angesprochen noch beanstandet; das führt indessen nicht zum Rügeverlust (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1980 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Dazu gehören die Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20 S. 6 [10] m.w.N.).

    Der absolute Revisionsgrund einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des erkennenden Gerichts (§ 138 Nr. 1 VwGO) zwingt zur Zurückverweisung, da unwiderlegbar feststeht, daß die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. etwa Urteile vom 16. Dezember 1980, a.a.O. S. 10 f. und vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 1 [5]).

  • BVerwG, 15.11.2004 - 7 B 56.04

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; Besondere Voraussetzungen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Richter wesentlichen Vorgängen der Verhandlung, wie etwa einer Beweisaufnahme, nicht mehr folgen konnte (Urteil vom 31. Januar 1980 BVerwG 3 C 118.79 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 19; Urteil vom 16. Dezember 1980 BVerwG 6 C 110.79 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20; Urteil vom 24. Januar 1986 BVerwG 6 C 141.82 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 63).

    Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schließen lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigt (Urteil vom 16. Dezember 1980 BVerwG 6 C 110.79 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20; Beschluss vom 13. Juni 2001 BVerwG 5 B 105.00 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 38).

  • BVerwG, 27.04.1982 - 6 C 92.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die

    Das Verwaltungsgericht ist auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht deshalb vorschriftswidrig besetzt, weil an der mündlichen Verhandlung mit Parteivernehmung des Wehrpflichtigen ein blinder Richter mitwirkt (Klarstellung, BVerwG, 16.12.1960, 6 C 110/79, Buchholz 310 VwGO § 138 Ziff. 1 Nr. 20).

    Seine gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG ohne Zulassung zur Rüge wesentlicher Verfahrensmängel eingelegte Revision hat der Kläger damit begründet, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 138 Nr. 1 VwGO), weil an der Entscheidung ein blinder Richter mitgewirkt habe; dieser habe der Vernehmung des Klägers als Partei nicht in einer Weise visuell folgen können, wie dies das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - (Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20) gefordert habe.

    Die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts verlangt, wie allgemein in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt ist, daß der Richter die zur Ausübung des Richteramtes erforderliche Verhandlungsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit besitzt, die wesentlichen Vorgänge der Verhandlung wahrzunehmen und in sich aufzunehmen (vgl.Urteil vom 16. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 110.79 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 20]).

  • BVerwG, 02.07.1981 - 6 C 98.79

    Die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schließen der Augen durch einen

  • BFH, 17.05.1999 - VIII R 17/95

    Woran erkennt man einen schlafenden Richter

  • BVerwG, 05.06.2003 - 4 BN 19.03

    Entfallen des Rechtschutzinteresses mit Inkrafttreten eines neuen Bebauungsplans

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

  • BVerwG, 08.09.1983 - 6 C 16.83

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Verfahrensbeteiligten als Partei durch den

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