Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,37
BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63 (https://dejure.org/1966,37)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1966 - VI C 112.63 (https://dejure.org/1966,37)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1966 - VI C 112.63 (https://dejure.org/1966,37)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,37) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 166
  • DVBl 1966, 538
  • DÖV 1967, 63
  • JR 1966, 476
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Das Berufungsgericht hat seine Auffassung, die Erhebung der Verjährungseinrede sei mißbräuchlich, unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - darauf gestützt, "daß die Berechnungen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt worden sind und ihre Unrichtigkeit auf ein grob fahrlässiges Verhalten der Verwaltung zurückzuführen ist" und daß abgesehen davon die Beklagte nicht in ausreichendem Maße ihrer Pflicht nachgekommen ist, "der Klägerin die Berechnungsunterlagen zu erläutern".

    Auch insoweit aber gibt der hier zu entscheidende Fall keinen Anlaß zu einer weiteren Auseinandersetzung mit der Frage, ob das Berufungsgericht etwa die Bedeutung der von ihm aus dem Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - übernommenen Umstände zu stark verallgemeinert hat, denn jedenfalls im Ergebnis ist die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts schon nach dem unstreitigen Sachverhalt begründet, ohne daß es auf diese Umstände, insbesondere die grobe Fahrlässigkeit, ankommt:.

    Dem steht es nicht entgegen, wenn im Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 140.60 - das Vorbringen des Klägers als möglicherweise rechtserheblich bezeichnet ist, die Schuldnerin habe "grob fahrlässig" falsche Bescheide erteilt; denn ein solches - dort vom Kläger behauptetes - grob fahrlässiges Verhalten ist ersichtlich erst recht und noch mehr geeignet, den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zu begründen als ein nur objektiv rechtswidriges.

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Hierfür ist entscheidend der in der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte entwickelte - auch von der Revision angeführte - Grundsatz, daß der Verjährungseinrede der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, wenn der Schuldner den Gläubiger, sei es auch unabsichtlich, von der Erhebung der Klage abgehalten hat (BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52] [5]).

    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).

  • BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Dem folgt der Bundesgerichtshof, wenn er in seinem Urteil vom 27. November 1958 (NJW 1959 S. 241) ausführt:.

    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).

  • RG, 27.10.1934 - V 353/34

    1. Wie wirkt die Anordnung, daß das Verfahren ruhen soll, auf die Unterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    In diesem Sinne hat schon das Reichsgericht nach umfangreicher vorangehender Rechtsprechung (vgl. die Zusammenstellung bei Staudinger-Weber, BGB, 11. Aufl., II. Bd. Teil 1 b, § 242 Anm. D 489 ff.) insbesondere in RGZ 145, 239 (244) ausgesprochen, daß zur Begründung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung die Berufung auf ein früheres Verhalten des Schuldners genügt, durch das er - sei es auch unabsichtlich - dem Gläubiger nach verständigem Ermessen Anlaß gab, von einer Unterbrechung der Verjährung abzusehen, weil der Gläubiger nach dem Vorangegangenen annehmen durfte, daß der Schuldner entweder es auf eine gerichtliche Entscheidung nicht ankommen lassen oder aber bei der Verteidigung gegen eine später zu erhebende oder durchzuführende Klage seine Abwehr nur gegen den sachlichen Bestand des Klageanspruchs richten werde.

    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).

  • RG, 29.01.1934 - VI 308/33

    1. Ist die Bezeichnung einer Sache als Feriensache auch für den nächsten

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Vergleiche hierzu die Urteile des Reichsgerichts vom 6. Januar 1933 in Seufferts Archiv Bd. 87 Nr. 79 und vom 29. Januar 1934 (RGZ 143, 250) in Fällen, in denen der Gläubiger infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Schuldners von seinem Anspruch nichts erfahren hat und deshalb die Erhebung der Verjährungseinrede als unzulässige Rechtsausübung angesehen worden ist (in dieser Richtung auch Besprechung von Hueck zum Urteil des Reichsarbeitsgerichts vom 21. Januar 1941 in Arbeitsrechtssammlung Bd. 41 Nr. 22).
  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 139.60

    Wiedereröffnung des Verwaltungsrechtsweges durch einen Zweitbescheid - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Es ist in diesem Urteil und in dem weiteren vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 139.60 - unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß es sich insoweit um vorinstanzliches tatsächliches Vorbringen der Kläger in jenen Sachen handelt und daß dieses Vorbringen rechtserheblich sein kann.
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Zwar ist entstanden in diesem Sinne ein Anspruch nur dann, wenn er klageweise geltend gemacht werden kann, jedoch genügt auch die Möglichkeit einer Feststellungs- und Stufenklage; der Anspruch braucht auch der Höhe nach nicht festzustehen (BGHZ 28, 144 [149, 150]).
  • BSG, 28.08.1964 - 12 RJ 342/61
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Demnach ist eine Festsetzung nach § 155 Abs. 1 BBG nicht Voraussetzung für die "Entstehung" eines Anspruchs, wie er hier geltend gemacht wird, soweit es sich um die Anwendung der Verjährungsvorschriften handelt (so auch Bundessozialgericht im Urteil vom 28. August 1964 [NJW 1965 S. 838] für den Bescheid des Versicherungsträgers über eine Witwenrente).
  • RG, 17.12.1926 - VI 446/26

    Arglisteinwand gegen Verjährungseinrede

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).
  • BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).
  • BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60

    Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem

  • RG, 19.10.1937 - II 59/37

    1. Muß der Kläger und Berufungsbeklagte, der im ersten Rechtszug obgesiegt hat,

  • RG, 02.06.1934 - V 10/34

    Zum Einwand gegenwärtiger Arglist gegenüber der Verjährungseinrede. Nach welchem

  • RG, 01.12.1936 - III 271/35

    1. Können Mängel der Begründung einer nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • RG, 22.11.1929 - II 148/29

    1. Wie lange ist die Verjährung des Wandlungsanspruchs gehemmt, wenn der

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Zum anderen weist das Berufungsgericht zutreffend darauf hin, dass sich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bereits aus dem Gesetz ergibt (vgl. §§ 5 Abs. 1 SGB V, 20 Abs. 1 SGB XI, 25 Abs. 1 SGB III i.V.m. §§ 22, 23 SGB IV) und es deshalb auch für die Verjährung des Anspruchs der Sozialversicherungsträger gegen den Arbeitgeber nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes ankommen kann, durch den der Anspruch lediglich konkretisiert wird (vgl. BVerwG NVwZ 1983, 740; BVerwGE 23, 166, 167 f.) .
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verjähren Ansprüche auf rückständige Dienst- und Versorgungsbezüge gemäß § 197 BGB in vier Jahren (BVerwGE 23, 166 [167]; Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 11 und vom 26. Januar 1971] - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie BVerwGE 42, 353 [356] und 57, 306 [307]).

    Eine Festsetzung gemäß § 155 Abs. 1 BBG a.F. (= § 49 Abs. 1 BeamtVG) ist für die "Entstehung" eines Anspruchs im Sinne der Verjährungsvorschriften nicht erforderlich (BVerwGE 23, 166 [167 f.]; Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 107.63 - vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [a.a.O.]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 23, 166 [173]; vgl. Urteile vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 31. Juli 1972 - BVerwG 6 B 15.72 - [Buchholz 232 § 84 BBG Nr. 1], vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 - und vom 14. Mai 1979 - BVerwG 6 B 42.77 -) genügt für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung nicht jede Falschberechnung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt die Frage offengelassen, ob und wann es unabhängig von dem Gesichtspunkt einer gegen Treu und Glauben verstoßenden unzulässigen Rechtsausübung ermessensfehlerhaft sein kann, daß eine Behörde die Einrede der Verjährung gegenüber einer unstreitig begründeten Forderung eines ihrer Beamten- oder Versorgungsempfänger auf Gehalts- oder Versorgungsbezüge erhebt (BVerwGE 23, 166 [168, 174]; 42, 353 [357]).

  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Indessen ist bereits durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (Urteile vom 2.6.1934 - V 10/34 - RGZ 144, 378, 381 und vom 27.10.1934 - V 353/34 - RGZ 145, 239, 244) und ihm folgend des BVerwG (Urteil vom 26.1.1966 - VI C 112.63 - BVerwGE 23, 166, 171 und vom 9.7.1973 - VIII C 4.73 - BVerwGE 42, 353 ff), des BGH (Urteile vom 3.2.1953 - I ZR 61/52 - BGHZ 9, 1, 5, vom 7.5.1991 - XII ZR 146/90 - NJW-RR 1991, 1033 - Juris RdNr 18 und vom 12.6.2002 - VIII ZR 187/01 - NJW 2002, 3110, 3111) und des BAG (Urteil vom 25.2.1987 - 4 AZR 239/86 - Juris RdNr 22, 23) geklärt, dass eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Verjährungseinrede nicht nur dann in Betracht kommt, wenn der Berufung des Schuldners auf Verjährung eigenes positives Tun entgegensteht, durch das er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat.

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kommt es auf ein Verschulden des Klägers nicht an (vgl insgesamt BVerwGE 23, 166, 171) .

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von

    Zur Verjährung und zur Erhebung der Verjährungseinrede hinsichtlich beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche, die auf der Grundlage von Wiedergutmachungsentscheidungen gewährt werden (im Anschluß an BVerwGE 23, 166).

    Bei der Begründung des Urteils, soweit es zur teilweisen Klagabweisung geführt hat, ist das Berufungsgericht übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 166 [167]) davon ausgegangen, daß auch beamtenrechtliche Versorgungsansprüche der Verjährung nach § 197 BGB unterliegen; zutreffend ist es dabei auch davon ausgegangen, daß beamtenrechtliche Versorgungsansprüche auf Grund von Wiedergutmachungsentscheidungen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen - auch in der Verjährungsfrage - zu beurteilen sind.

    Nach den Grundsätzen des Urteils BVerwGE 23, 166 kann in bestimmten Fällen die Erhebung der Verjährungseinrede gegenüber Nachzahlungsansprüchen der Ruhestandsbeamten und ihrer versorgungsberechtigten Hinterbliebenen - denen Geschädigte mit beamtenrechtlichen Wiedergutmachungsansprüchen gleichstehen - wegen einer unzulässigen Rechtsausübung unwirksam sein; um einen solchen Fall handelt es sich hier nicht: Die frühere Festsetzung der Versorgungsbezüge des Klägers, die sich nach einer späteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als unrichtig herausgestellt hat, hat der damaligen Verwaltungspraxis entsprochen; sie war vertretbar schon deshalb, weil sie dem allgemeinen Grundsatz des Wiedergutmachungsrechts entsprach, wonach die geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der Wiederherstellung ihrer Rechte ab 1. April 1951 versorgungsrechtlich nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden sollen, als ihre Mitbewerber gestellt sind, die ohne Verfolgung eine gleiche Dienstlaufbahn durchlaufen haben.

    Die zuständige Versorgungsstelle hat den Kläger auch nicht abgehalten, eine Klage zu erheben (BVerwGE 23, 166 [169 f.]); das hat sie nicht schon dadurch getan, daß sie ihren Bescheiden keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt hat.

    Im Urteil BVerwGE 23, 166 (173 f.) [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63], auf das sich die Revision beruft, ist klargestellt worden: Nicht jede Falschberechnung von Versorgungsbezügen hat zur Folge, daß die Verjährungseinrede wegen Rechtsmißbrauchs ausgeschlossen ist, wenn der Fehler nachträglich entdeckt wird; vielmehr muß es sich um ein nach Art und Dauer qualifiziert fehlerhaftes Verhalten gehandelt haben, das dazu geführt hat, daß der Berechtigte seine Ansprüche verjähren ließ.

    Im Urteil BVerwGE 23, 166 (174) [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63] heißt es dazu, es bleibe offen, ob und wann solche Fehler, die nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen, es gleichwohl ermessensfehlerhaft erscheinen lassen könnten, daß die Behörde gegenüber einer unstreitig begründeten Forderung eines Beamten oder Versorgungsempfängers die Einrede der Verjährung erhebt.

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    4.2 Auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch sind, soweit wie hier sachnähere Regelungen fehlen, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden (vgl. etwa Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - BVerwGE 23, 166, und vom 15. Juni 2006 - BVerwG 2 C 10.05 - Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 45).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Soweit spezielle Regelungen fehlen, sind auf öffentlich-rechtliche Ansprüche und auch auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden (vgl. etwa Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - BVerwGE 23, 166).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 66.65

    Zulässigkeit der Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

    Diese Entscheidung kann der Beklagte nicht nachträglich ändern und sich nunmehr statt auf Verjährung auf Unanfechtbarkeit der früheren Festsetzungsbescheide berufen (vgl. BVerwGE 23, 166 [174]).

    Der Anspruch auf einen Versorgungsbezug entsteht mit dem Ersten des Monats, für den er zu zahlen ist (vgl. § 126 Abs. 2 DBG, § 21 Abs. 1 RBesG; § 165 Abs. 4 LBG, § 4 LBesG), wobei es, jedenfalls bei Versorgungsbezügen, deren Bewilligung - wie hier - nicht im Ermessen des Dienstherrn liegt, auf die Festsetzung der Bezüge durch Festsetzungsbescheid nach § 165 Abs. 5 LBG nicht ankommt (vgl. zu alledem BVerwGE 23, 166 [167 f.]).

    Denn für den Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung genügt nicht jede Falschberechnung (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]).

    Anders als in den in BVerwGE 23, 166 und durch Urteil vom 26. Januar 1960 - BVerwG VI C 107.63 - entschiedenen Fällen hatten die gegenüber der Klägerin ergangenen Festsetzungsbescheide nicht etwa deshalb nur vorläufigen Charakter, weil ihr ein endgültiger Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung in Aussicht gestellt worden wäre.

    Wenn bei dieser Sachlage, bei der es sich im wesentlichen um außerhalb des Verantwortungsbereichs der Behörde liegende Umstände handelt (vgl. BVerwGE 23, 166 [174]), damals nicht alle Maßnahmen getroffen wurden, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Versorgungsbezüge der Klägerin erforderlich gewesen wären, so kann unter Würdigung aller Umstände die heute vom Beklagten geltend gemachte Einrede der Verjährung nicht als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden.

  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 71.65

    Unzulässige Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

    Diese Entscheidung kann der Beklagte nicht nachträglich ändern und sich nunmehr statt auf Verjährung auf Unanfechtbarkeit des Bescheides vom 3. Dezember 1951 berufen (vgl. BVerwGE 23, 166 [174]).

    Der Anspruch auf einen Versorgungsbezug entsteht mit dem Ersten des Monats, für den er zu zahlen ist (vgl. § 126 Abs. 2 DBG. § 21 Abs. 1 RBesG; § 165 Abs. 4 LBG, § 4 LBesG) wobei es, jedenfalls bei Versorgungsbezügen, deren Bewilligung - wie hier - nicht im Ermessen des Dienstherrn liegt, auf die Festsetzung der Bezüge durch Festsetzungsbescheid nach § 165 Abs. 5 LBG (§ 126 Abs. 1 DBG) nicht ankommt (vgl. zu alledem BVerwGE 23, 166 [167 f.]).

    Denn für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung genügt nicht jede Falschberechnung (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]).

    Anders als in den in BVerwGE 23, 166 und durch Urteil vom 20. Januar 1960 - BVerwG VI C 107.63 - entschiedenen Fällen hatte der Bescheid vom 3. Dezember 1951 nicht etwa deshalb nur vorläufigen Charakter, weil ein endgültiger Festsetzungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung in Aussicht gestellt worden wäre.

    Wenn bei dieser besonderen Sachlage, bei der es sich im wesentlichen um außerhalb des Verantwortungsbereichs der Behörde liegende Umstände handelt (vgl. BVerwGE 23, 166 [174]), damals nicht alle Maßnahmen getroffen worden sind, die im Zusammenhang mit der Festsetzung der Versorgungsbezüge für die Hinterbliebenen erforderlich gewesen wären, so kann unter Würdigung aller Umstände die heute vom Beklagten geltend gemachte Einrede der Verjährung der in den Jahren 1945 bis 1948 entstandenen Ansprüche nicht als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden.

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen -

    Für die insoweit erforderlichen Voraussetzungen kann auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 23, 166 [173]; Urteil vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 6 B 29.75 -) verwiesen werden, wonach der Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Einrede der Verjährung ein "qualifiziertes Fehlverhalten" des Dienstherrn voraussetzt, das zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles die Einrede der Verjährung als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen läßt.
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Unter diesen Umständen muß die Erhebung der Verjährungseinrede durch die Klägerin im vorliegenden Verfahren als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden (Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - [Buchholz 232 § 155 Nr. 2 = BVerwGE 23, 166, 171 [BVerwG 26.01.1966 - VI C 112/63]]; siehe auch Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 5 C 18.76 - [Buchholz 436.0 § 29 Nr. 4 S. 7 f. = BVerwGE 52, 16, 24 f. [BVerwG 20.01.1977 - V C 18/76]]).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids -

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
  • VG Schwerin, 21.06.2011 - 3 A 1768/10

    Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche

  • BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00

    Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz;

  • BVerwG, 23.12.1974 - II B 4.74

    Anforderungen an die Bezeichnung der abweichenden Entscheidung des

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2009 - 5 LA 273/06

    Zulässigkeit einer Berufung auf die Verjährungseinrede gegenüber dem Anspruch

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/81

    Vorliegen eines besonderen sozialrechtlichen Anspruchs des Arbeitnehmers gegen

  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07

    Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83

    Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 3 ZB 07.3411

    Verjährung eines Anspruchs auf Stellenzulage; Einwand unzulässiger

  • BVerwG, 21.10.1982 - 2 B 85.82

    Anwendung der Verjährung des § 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07

    Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2010 - 3 A 1079/08

    Verjährung des Anspruchs auf eine Ausgleichszulage i.R.d. Versetzung eines

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07

    Beachtlichkeit einer Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen

  • BVerwG, 19.04.2007 - 2 B 31.07

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels

  • OLG Dresden, 28.02.2022 - 22 U 1010/21

    Fälligkeit und Verjährung von vorsätzlich vorenthaltenen Ansprüchen auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 1 A 833/08

    Unbezifferter Klageantrag im Falle von Ansprüchen auf höhere Familienzuschläge

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 5 UE 2259/91

    Verjährung von Rundfunkgebührenansprüchen - unzulässige Rechtsausübung durch

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81

    Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von

  • VG Arnsberg, 05.03.2014 - 2 K 2808/13

    Anspruch eines Oberbrandmeisters auf einen finanziellen Ausgleich für

  • VGH Hessen, 29.12.2011 - 10 A 2128/10

    Rundfunkgebührenrecht - Firmensitz als Zulassungsort von Fahrzeugen;

  • BVerwG, 08.10.1986 - 2 B 115.85

    Beamtenrecht - Pflichtverletzung - Haftung - Verjährung

  • VG Karlsruhe, 24.10.2007 - 4 K 1618/07

    Verjährungseinrede gegenüber Rundfunkgebührenforderung

  • VG Neustadt, 18.01.2010 - 4 K 803/09

    Sanierung des Eibachs: Firmen müssen Kosten des THW erstatten

  • BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87

    Soldatengesetz - Dienstherr - Vorgesetzter - Schadensbestimmungen - Haftung

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81

    Ermittlung der Verjährung von beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen und

  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 129.81

    Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche des öffentlichen Rechts - Verjährung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 263/05

    Erstattungen von Aufwendungen nach dem Ausführungsgesetz zum BSHG

  • VG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 K 3697/14
  • BVerwG, 14.05.1979 - 6 B 42.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.07.1980 - 6 B 56.80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • LAG Hessen, 08.07.1988 - 5 Sa 72/88

    Verjährung von Beitragsansprüchen zu den Sozialkassen des Baugewerbes;

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 6.68

    Ermittlung des Gesamtbesoldungsaufwands - Anwendung der Verjährungsfristen im

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1993 - 4 S 2407/92

    Verjährung bei der Zahlung zu geringer Bezüge infolge einmaliger unrichtiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1993 - 2 A 11617/93

    Ehrenamtlicher Bürgermeister; Lohnausfall; Verdienstausfall;

  • BVerwG, 07.12.1988 - 2 B 165.88

    Vorliegen einer Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2

  • KG, 13.02.1986 - 5 Ws 541/85
  • VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 2018/04

    Verpflichtung eines Angestellten zu einer Gegenleistung für die Zusicherung einer

  • VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 414/05

    Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Gehaltsbestandteile; Verjährungsfrist für

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1989 - 11 S 102/87

    Beamtenrecht: Technikerzulage

  • VGH Hessen, 28.01.1988 - 1 TG 3280/87

    Bewerbungsverfahrensanspruch bei Beförderung, Auswahl nach dem Leistungsprinzip

  • BVerwG, 10.12.1980 - 7 B 205.80

    Einordnung der Geltendmachung einer Verjährungseinrede im öffentlichen Recht als

  • BVerwG, 20.01.1976 - 6 B 29.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beginn einer

  • VG Augsburg, 28.04.2009 - Au 3 K 08.1295

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; §§ 60, 66 SGB I

  • BVerwG, 08.12.1969 - V B 84.69

    Rechtsmittel

  • VG Hannover, 02.12.2010 - 13 A 2616/10

    Besoldung; Ermessen; Fürsorgepflicht; Rechtsmissbrauch; Treu und Glauben;

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 107.63

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung auf Grund rechtswidriger

  • OLG Frankfurt, 24.05.1984 - 1 U 219/83

    Einrede der Verjährung ; Verspätete Beantragung der Rente ; Erlöschen von

  • OVG Niedersachsen, 22.06.1995 - 5 L 4172/94

    Versorgungsbezüge

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht