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   BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67   

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https://dejure.org/1967,1254
BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67 (https://dejure.org/1967,1254)
BVerwG, Entscheidung vom 12.04.1967 - VI C 12.67 (https://dejure.org/1967,1254)
BVerwG, Entscheidung vom 12. April 1967 - VI C 12.67 (https://dejure.org/1967,1254)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 228.63

    Beihilfefähigkeit der Kosten für einen Zahnersatz - Erfordernis der

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
    Im Urteil vom 21. Dezember 1964 - BVerwG VIII C 199.63 - und in dem zwischen den Parteien dieses Verwaltungsstreitverfahrens ergangenen Urteil vom 25. März 1965 - BVerwG VIII C 228.63 - ist entschieden, daß Bedenken gegen das Erfordernis der Voranerkennung nach den früheren Beihilfengrundsätzen aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht nicht bestehen.
  • BVerwG, 19.12.1963 - VIII C 26.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.04.1967 - VI C 12.67
    Im Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG VIII C 26.63 - (Buchholz BVerwG 235.1, Bayern Art. 47 BesG Nr. 1 = DVBl. 1964 S. 765) ist entschieden, daß die Beihilfevorschriften des Bundes seit dem 1. April 1959 auch für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes Bayern gelten.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes mit einer begehrten und erhaltenen Stellungnahme zur Beihilfefähigkeit hat nämlich auch den Sinn, vor der Entstehung erheblicher Kosten klarzustellen, mit welcher Beihilfe der Berechtigte rechnen kann, ihm die Möglichkeit zu geben, eventuell eine andere Art der Ausführung zu wählen, weiter zu verhindern, daß ein Beamter durch voreilige Entschlüsse wirtschaftlichen Nachteil erleidet (vgl. Urteil vom 12. April 1967 - BVerwG 6 C 12.67 - [Buchholz 238.91 Nr. 7 BhV Nr. 1]).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 433/15

    Beihilfefähigkeit von Unterbringungs- und Fahrtkosten für eine stationäre

    Dieses Erfordernis steht im Einklang mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (st. Rspr., vgl. nur BVerwG 13. November 1997 - 2 A 7.96 - juris-Rn. 12; 12. April 1967 - VI C 12.67 - mwN) .

    Die Entscheidung der Festsetzungsstelle über die nachträgliche Anerkennung nach § 36 Abs. 1 Satz 5 BBhV steht in deren Ermessen (vgl. Bayerischer VGH 12. Oktober 2011 - 14 ZB 10.2064 - Rn. 10; vgl. für Nr. 7 Abs. 1 Ziff. 3 Satz 3 BhV BVerwG 12. April 1967 - VI C 12.67 -) .

  • BVerwG, 13.11.1997 - 2 A 7.96

    Versäumnis, entschuldbares - der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit

    Gegen das Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aus Anlaß einer Sanatoriumsbehandlung bestehen aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn keine rechtlichen Bedenken (wie Urteil vom 12. April 1967 - BVerwG 6 C 12.67 - m.w.N.).

    Gegen dieses Erfordernis bestehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlichen Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. u.a. Urteil vom 12. April 1967 - BVerwG 6 C 12.67 - m.w.N.).

  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Zwar hängt nach dieser Regelung die Beihilfefähigkeit davon ab, daß die Festsetzungsstelle vor Antritt der Kur und der Reise auf Grund eines sich zu bestimmten Punkten äußernden Gutachtens eines von der Festsetzungsstelle selbst bezeichneten Amts- oder Vertrauensarztes die Beihilfefähigkeit anerkannt hat; ein solches sich in verschiedenen Beihilferegelungen findendes Erfordernis der "Voranerkennung" ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schon mehrfach als grundsätzlich Rechtens anerkannt worden (so im Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1967 - BVerwG VI C 12.67 - mit Nachweisen aus der früheren Rechtsprechung); gerade für Heilkuren ist es auch in den sonst durch Abbau derartiger Regelungen gekennzeichneten Beihilfevorschriften des Bundes aufrechterhalten und sogar besonders streng ausgestattet worden (vgl. Nr. 13 Abs. 2 a Satz 2 in Verbindung mit Nr. 6 BhV).
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67

    Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz bei Verwendung von Gold oder

    Die Beihilfefähigkeit bei der Voranerkennung und bei der späteren Festsetzung der Beihilfe nach verschiedenen Maßstäben zu beurteilen, wäre unvereinbar mit Sinn und Zweck der Voranerkennung, die darauf gerichtet sind, dem Dienstherrn und dem Beamten frühzeitig einen Überblick zu geben, welche der bei der Anfertigung von Zahnersatz regelmäßig erheblichen Aufwendungen bei der späteren Festsetzung der Beihilfe als beihilfefähig anzusehen sein werden (im gleichen Sinne Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 1967 - BVerwG VI C 12.67 -).
  • VG Greifswald, 05.04.2018 - 3 A 619/15

    Heranziehung zu Anschlussbeitrag (Schmutz- und Niederschlagswasser)

    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12.67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • VG Greifswald, 28.08.2015 - 3 B 522/15

    Straßenbaubeitrag; nutzungsbezogener Artzuschlag; gewerbliche bzw.

    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12.67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • VG Greifswald, 15.10.2015 - 3 A 409/13

    Straßenbaubeitrag - gewerblicher Artzuschlag bei Nutzung eines Gebäudes als

    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12/67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • VG Greifswald, 02.04.2015 - 3 A 196/14

    Beschränkung des gebietsbezogenen Artzuschlages in einer

    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12/67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • VG Greifswald, 28.07.2016 - 3 A 1364/14

    Heranziehung eines gebietsübergreifenden Reiterhofes zum Straßenausbaubeitrag

    Denn die Anwendung des § 34 Abs. 2 BauGB darf nicht dazu führen, dass eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in eine der Alternativen des Gebietskatalogs in § 1 Abs. 2 BauNVO gepresst wird, um dann in einer zweiten Stufe mehr oder weniger schematisch die Zulässigkeitsregeln der §§ 2 ff. BauNVO anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 23.04.1969 - VI C 12/67 -, BVerwGE 32, 31 ).
  • BVerwG, 16.07.1976 - 2 B 72.75

    Zulässigkeit eines Verzichts vom Erfordernis der vorherigen Anerkennung der

  • VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 598/07

    Freie Heilfürsorge; Kostenübernahmeerklärung; Krankenhausbehandlung;

  • BVerwG, 28.06.1967 - VI C 38.67
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