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   VGH Bayern, 03.09.2013 - 6 C 13.1598   

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VGH Bayern, 03.09.2013 - 6 C 13.1598 (https://dejure.org/2013,25790)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.09.2013 - 6 C 13.1598 (https://dejure.org/2013,25790)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. September 2013 - 6 C 13.1598 (https://dejure.org/2013,25790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten; Beschwerdewert; Umsatzsteuer; Konkurrentenstreit; Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2013 - 6 C 13.1598
    Allerdings setzt der Senat für beamtenrechtliche Konkurrentenstreitverfahren, die - wie im Fall der Antragstellerin - auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle(n) gerichtet sind, seit seinem Beschluss vom 16. April 2013 - 6 C 13.284 - in Abänderung seiner früheren Rechtsprechung nicht mehr den halben, sondern den vollen Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG in Höhe von 5.000 EUR an.

    In Ausübung des ihm zustehenden Ermessens hat der Senat jedoch entschieden, dass diese Neubewertung nur für die Zukunft gilt und deshalb erstinstanzliche Streitwertbeschlüsse, die vor Änderung der Senatsrechtsprechung entsprechend der früheren Spruchpraxis den halben Auffangwert festgesetzt haben, nicht abgeändert werden (B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris Rn. 4: "künftig"; B.v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 6 CE 13.119

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2013 - 6 C 13.1598
    In Ausübung des ihm zustehenden Ermessens hat der Senat jedoch entschieden, dass diese Neubewertung nur für die Zukunft gilt und deshalb erstinstanzliche Streitwertbeschlüsse, die vor Änderung der Senatsrechtsprechung entsprechend der früheren Spruchpraxis den halben Auffangwert festgesetzt haben, nicht abgeändert werden (B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris Rn. 4: "künftig"; B.v. 17.4.2013 - 6 CE 13.119 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 04.01.2021 - 15 C 20.2948

    Streitwertbeschwerde eines Rechtsanwalts aus eigenem Recht; Höhe des Streitwertes

    Bei der Beschwerde eines Rechtsanwalts ist für die Beschwerdesumme der Betrag maßgebend, um den sich im Falle des Erfolgs der Beschwerde seine Gesamtvergütung (Gebühren und Auslagen einschließlich anfallender Umsatzsteuer) erhöhen würde (BayVGH, B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2; B.v. 21.1.2020 - 10 CE 20.60 u.a. - juris Rn. 12; B.v. 24.8.2020 - 11 C 20.1680 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 10 C 14.583

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten; versammlungsrechtliches

    Dabei kommt es auf die Gebühren an, die dem Rechtsanwalt tatsächlich zustehen würden (vgl. Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, Kommentar zum GKG und FamGKG, Stand: Dez. 2013, § 68 Rn. 19; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 68 Rn. 6; Hartmann, a.a.O., § 32 Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2)... Nach Nr. 3100 Teil 3 Abschnitt 1 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Verfahren im ersten Rechtszug eine 1, 3-fache Gebühr.

    Der Differenzbetrag von 157, 79 Euro liegt unter der Beschwerdesumme von 200,- Euro (zur Berechnung des bei gleicher Ausgangslage die Beschwerdesumme übersteigenden Differenzbetrags nach der bis 31. Juli 2013 geltenden (vorherigen) Fassung der Gebührentabelle in der Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG vgl. demgegenüber BayVGH, B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris).

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 CE 20.60

    Kein Anspruch eines nigerianischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Duldung

    Dabei kommt es auf die Gebühren an, die dem Rechtsanwalt tatsächlich zustehen würden (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2014 - 10 C 14.550 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2014 - 1 S 400/14

    Zuständigkeit für Entscheidung über Streitwertbeschwerde beim

    Dabei ist die Umsatzsteuer einzurechnen; denn sie stellt für den Anwalt einen Teil der Gesamtvergütung dar, auch wenn er sie ganz oder unter Berücksichtigung von Freibeträgen an das Finanzamt abführen muss (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 05.02.1981 - Ws I 5/81 - AnwBl. 1981, 501; BayVGH, Beschl. v. 03.09.2013 - 6 C 13.1598 - juris; OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2013 - 1 O 127/13 - juris; je m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.11.2018 - 10 C 18.2059

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung

    Dabei ist die Umsatzsteuer einzurechnen; denn sie stellt für den Anwalt einen Teil der Gesamtvergütung dar, auch wenn er sie ganz oder unter Berücksichtigung von Freibeträgen an das Finanzamt abführen muss (BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 14 C 14.1151 - juris Rn. 4; B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 11 C 14.1588

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

    Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich bei aus eigenem Recht eingelegten Beschwerden von Rechtsanwälten aus der Differenz zwischen der bisherigen und der ihnen zustehenden Vergütung (Gebühren und Auslagen unter Einrechnung der Umsatzsteuer) ergibt (BayVGH, B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2; B.v. 1.4.2014 - 10 C 14.550 - juris Rn. 4), die in § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG festgelegte Wertgrenze von 200,- Euro.
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 C 14.512

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten; versammlungsrechtliches

    Dabei kommt es auf die Gebühren an, die dem Rechtsanwalt tatsächlich zustehen würden (vgl. Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, Kommentar zum GKG, Stand Dez. 2013, § 68 Rn. 19; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 68 Rn. 6; Hartmann, a.a.O., § 32 Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 24.08.2020 - 11 C 20.1680

    Streitwert bei Vorgehen gegen eines kraftfahrzeugzulassungsrechtliche

    Dabei kommt es auf die Gebühren an, die dem Rechtsanwalt tatsächlich zustehen würden (vgl. Laube in BeckOK Kostenrecht, Stand 1.6.2020, § 68 GKG Rn. 70 f.; Schneider in Schneider/Volpert/ Fölsch, FamGKG, 3. Aufl. 2019, § 32 RVG Rn. 11 ff.; Toussaint in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl. 2020, § 32 RVG Rn. 17; BayVGH, B.v. 17.12.2018 - 10 C 18.2582 - juris Rn. 4; B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.12.2018 - 10 C 18.2582

    Beschwerdesumme, Streitwertfestsetzung, Streitwertbeschwerde, Verfahrensgebühr,

    Dabei kommt es auf die Gebühren an, die dem Rechtsanwalt tatsächlich zustehen würden (vgl. BayVGH, B.v. 1.4.2014 - 10 C 14.550 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 C 14.511

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten; versammlungsrechtliches

    Dabei kommt es auf die Gebühren an, die dem Rechtsanwalt tatsächlich zustehen würden (vgl. Oestreich in Oestreich/Hellstab/Trenkle, Kommentar zum GKG, Stand Dez. 2013, § 68 Rn. 19; Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, 2. Aufl. 2009, § 68 Rn. 6; Hartmann, a.a.O., § 32 Rn. 17; BayVGH, B.v. 3.9.2013 - 6 C 13.1598 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 C 14.587

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten; versammlungsrechtliches

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 1 O 127/13

    Beschwerdewert bei Streitwertbeschwerde bezüglich der Rückforderung überzahlter

  • VGH Bayern, 25.11.2014 - 11 C 14.1589

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen

  • VGH Bayern, 01.04.2014 - 10 C 14.550

    Streitwertbeschwerde; Versammlungsrecht; Rechtsanwaltsgebühren; Wert des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2019 - 12 E 857/18

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts

  • VGH Bayern, 03.07.2014 - 14 C 14.1151

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten

  • VGH Bayern, 06.11.2013 - 7 C 13.2258

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen; Fortsetzung

  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 C 14.585

    Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten; versammlungsrechtliches

  • VGH Bayern, 06.11.2013 - 7 C 13.2242

    Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten im eigenen Namen;

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