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   BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01   

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BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01 (https://dejure.org/2002,398)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 6 C 13.01 (https://dejure.org/2002,398)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 6 C 13.01 (https://dejure.org/2002,398)
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"pornographischer" Film im Fernsehen

§ 184 StGB, zu den Voraussetzungen des Verbots einer (hier: verschlüsselten) Rundfunkausstrahlung wegen Pornographie

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EG-Fernsehrichtlinie Art. 22 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und Abs. 2; Art. 12 Abs. 1 Satz ... 2; GjSM §§ 6 Nrn. 2 und 3; StGB § 184 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 7 und Abs. 2; VwVfG § 35 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 4
    Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. ...

  • Telemedicus

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen

  • Telemedicus

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen

  • aufrecht.de

    Premiere

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkrechtliche Beanstandung - Pornographischer Fernsehfilm - Strafrechtlicher Pornographiebegriff - Pornografie - Strafbarkeit des Fernsehveranstalters - Verschlüsselung von Filmen - Wahrnehmungshindernis - Jugendschutz

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen

  • Judicialis

    EG-Fernsehrichtlinie Art. 22 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. ... 5 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 5 Abs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; ; GjSM § 6 Nr. 2; ; GjSM § 6 Nr. 3; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 184 Abs. 1 Nr. 7; ; StGB § 184 Abs. 2; ; VwVfG § 35 Abs. 1; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 137 Abs. 2; ; VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; VwGO § 144 Abs. 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Pornographieverbot im Rundfunkrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verbot des Sendens "pornografischer" Filme im Fernsehen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Verbot des Sendens "pornografischer" Filme im Fernsehen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbot von Pornografie gilt nach BVerwG auch für Premiere

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Verbot pornographischer Sendungen im Fernsehen erhält Auslegung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Richter schließen Pornographie im Pay-TV nicht aus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 5
  • NJW 2002, 2966
  • DVBl 2002, 976
  • DÖV 2002, 920
  • ZUM 2002, 567
  • afp 2002, 257
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.03.1998 - 6 C 12.97

    Programmankündigung mit Bewegtbildern (Trailern) im Rundfunk

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Der Senat kann diese Auslegung vornehmen, weil es sich bei den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages gemäß Art. 99 GG i.V.m. § 48 RfStV um revisibles Recht handelt (vgl. Urteil vom 11. März 1998 - BVerwG 6 C 12.97 - BVerwGE 106, 216 ).

    Soweit es - wie hier - um die Strafbarkeit des Ausstrahlens auch im häuslichen Bereich empfangener pornographischer Fernsehfilme nach § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB geht, kann nämlich bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Zugänglichmachen" nicht vernachlässigt werden, dass der Jugendschutz im Fernsehen auch dem Umstand Rechnung zu tragen hat, dass es soziale Bindungen gibt, in denen erzieherisches Handeln nicht oder nur unzureichend stattfindet (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 222).

    Die Rundfunkfreiheit deckt auch die Auswahl des dargebotenen Stoffes ab und umfasst deshalb Sendungen jeglichen Inhalts (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 225).

    Der Gesetzgeber kann deshalb Maßnahmen treffen, durch die der freie Zugang Minderjähriger zu solchen Erzeugnissen unterbunden wird (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 226).

    Die dann gebotene Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gebots, die Ausstrahlung der Filme zu unterlassen, hat nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu erfolgen, weil es sich bei der Aufforderung um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt (vgl. Urteil vom 11. März 1998, a.a.O., S. 218 f.).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Aus der historischen Auslegung ergibt sich darüber hinaus, dass der Gesetzgeber mit § 184 StGB sowohl dem Jugendschutz als auch dem Schutz Erwachsener vor unerwünschter Konfrontation mit Pornographie Rechnung tragen wollte (vgl. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts, a.a.O., S. 33; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, a.a.O., S. 58 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978 - 1 BvL 13/76 - BVerfGE 47, 109 ).

    Der Schutz der Jugend vor Pornographie berechtigt den Gesetzgeber zur Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1978, a.a.O., S. 117).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Das in Rede stehende Verbot greift in das von der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch gewährleistete Recht des Verbreitens von Sendungen ein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2001 - 1 BvR 2623/95, 622/99 - BVerfGE 103, 44 ).

    Das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet nur das Recht, sich ungehindert aus einer schon für die allgemeine Zugänglichkeit bestimmten Quelle zu unterrichten (BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2001, a.a.O., S. 60).

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Danach sind Darstellungen pornographisch, wenn sie unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rücken und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 477/89 - BGHSt 37, 55 ).

    Soweit das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 21. Juni 1990, a.a.O., S. 59 f.) jene Definition um die Merkmale der Vernachlässigung sonstiger menschlicher Bezüge und der Aufdringlichkeit der Darstellung ergänzt, liegt darin kein Widerspruch zur Entstehungsgeschichte, sondern eine zutreffende Weiterentwicklung der Definition des Sonderausschusses.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Zwar kann eine Berufsausübungsregelung auf das Recht zur freien Berufswahl zurückwirken, wenn das Verbot einzelner Tätigkeiten die sinnvolle Ausübung des Berufs faktisch unmöglich macht (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. November 1982 - 1 BvL 4/78 - BVerfGE 61, 291 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Regelungen der Berufsausübung sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt werden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 u.a. - BVerfGE 68, 155 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Wenn der Gesetzgeber in einer solchen wissenschaftlich ungeklärten Situation einschlägige Schutzvorschriften für notwendig erachtet, ist dies in Anbetracht der hohen Bedeutung der bedrohten Rechtsgüter von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 - BVerfGE 83, 130 ).
  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 739/77

    Die 120 Tage von Sodom (Film)

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Ein etwa gewolltes unterschiedliches Verständnis des Begriffs hätte im Gesetzeswortlaut seinen Ausdruck gefunden (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1978 - 2 StR 739/77 - UFITA 1980, 202 ).
  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Unter einer Darbietung ist - im Unterschied zu einer Filmwiedergabe - eine unmittelbare Vorführung zu verstehen, bei der die Zuschauer zeitgleich Zeugen eines zeitgebundenen und insoweit nicht wiederholbaren Vorgangs sind (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1981 - BVerwG 1 C 32.78 - BVerwGE 64, 280 zum Begriff "Darbietungen" in § 33 a GewO).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
    Eine Auslegung des Klagebegehrens, zu der der Senat befugt ist (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 m.w.N.), ergibt, dass der Bescheid im Übrigen nicht angefochten ist.
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Dies erfordere, dass eine "effektive Barriere" zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen bestehe (BVerwGE 116, 5, 14 f.).

    Über den Einsatz der allgemeinen Decodiereinrichtungen hinaus sei noch zumindest ein weiteres wirkungsvolles Hindernis gegenüber Minderjährigen erforderlich, um durch das Zusammenwirken der Wahrnehmungshindernisse die Annahme einer "effektiven Barriere" zu rechtfertigen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

  • KG, 08.02.2008 - 1 Ss 312/07

    Vertrieb von pornographischem Ganzkörperfoto-Kalender im Internet

    Pornographie liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte vor, wenn eine Darstellung unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielt (vgl. BGHSt 37, 55 (60); 32, 40 (44 ff); OLG Karlsruhe NJW 1974, 2015 (2016); OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474 (1475); ebenso BVerwG NJW 2002, 2966 (2969)).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zu einem solchen Schutz es erforderlich, daß zwischen der pornographischen Darstellung und dem Minderjährigen eine effektive Barriere - nicht nur eine mühelos zu umgehende Scheinbarriere - besteht, die er überwinden muß, um die Darstellung wahrnehmen zu können (vgl. BVerwGE 116, 5, 14 ff = NJW 2002, 2966, 2968 zum Pay-TV; BGH NJW 2003, 2838 = NStZ 2004, 148, 149 zur Automatenvideothek).

    Das in Art. 5 Abs. 2 GG zum Ausdruck kommende verfassungsrechtliche Interesse berechtigt ihn zu Regelungen, durch welche der Jugend drohende Gefahren abgewendet werden (vgl. BVerwG NJW 2002, 2966, 2970).

  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB - es ging um das Ausstrahlen pornographischer Filme - entschieden, daß ein Zugänglichmachen nicht vorliege, wenn "Vorkehrungen getroffen werden, die den visuellen Zugang Minderjähriger zu dem Inhalt der Filme regelmäßig verhindern" (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Hinzu kommen müssen im System angelegte Vorkehrungen, die Minderjährigen die Anmietung pornographischer Filme im Sinne einer effektiven Barriere regelmäßig unmöglich machen (BVerwGE 116, 5, 14 ff.).

    Eine zuverlässige Alterskontrolle war hier gewährleistet, da Chipkarte und PIN erst nach persönlichem Kontakt mit dem Kunden und Überprüfung seines Alters ausgegeben wurden (vgl. BVerwGE 116, 5, 15).

    Die Chipkarte bildete ein ausreichendes tatsächliches und rechtliches Hindernis für Jugendliche, zu dessen Überwindung erst die mißbräuchliche und grundsätzlich strafbare Mitwirkung eines Erwachsenen erforderlich war (vgl. dazu BVerwGE 116, 5, 14; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 184 Rdn. 11).

  • BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 10.15

    Altersstufe; Anbieter; Ausstrahlungszeitpunkt; Eignung;

    Vom Grundrechtsschutz umfasst sind die Art und Weise der Darstellung im Rundfunk, unabhängig davon, ob es sich um ein eher informatives oder eher unterhaltendes Sendeformat handelt (BVerfG, Urteil vom 5. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 - BVerfGE 35, 202 ; Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 BvR 1807/98 ECLI:DE:BVerfG:2004:rk20040115.1bvr180798 - BVerfGK 2, 231 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 13.01 - BVerwGE 116, 5 ).

    Die Wechselwirkung zwischen den beiden widerstreitenden Rechtsgütern wird damit zu einem dem Rundfunkveranstalter zumutbaren Ausgleich gebracht, weil auch die Reichweite des Jugendschutzes seinerseits seine Grenze in der Rundfunkfreiheit findet (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 1 BvR 2172/96 - BVerfGE 95, 220 ; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 13.01 - BVerwGE 116, 5 ).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2007 - 10 ME 241/07

    Anforderungen an Altersverifikationssysteme nach § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV

    Die Sicherstellung im Sinne dieser Bestimmung erfordert eine effektive Barriere zwischen dem pornografischen Inhalt und dem Minderjährigen, die er überwinden muss, um die pornografische Darstellung wahrnehmen zu können (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [14 f.]; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003 - 1 StR 70/03 -, BGHSt 48, 278; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Februar 2004 - III-5 Ss 143/03 - 50/03 I -, MMR 2004, 409; Kammergericht, Beschluss vom 4. März 2005 - 5 W 31/05 -, KGR 2006, 228; vgl. auch Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 18. Oktober 2007 - I ZR 102/05 -).

    Andere Verfahren der Zugangskontrolle müssen ein ebensolches Maß an Gewissheit bewirken, dass nur Erwachsene das pornografische Angebot des Anbieters wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.; BGH, Urteil vom 22. Mai 2003, a.a.O.).

    Es unterliegt auch im Hinblick auf den grundgesetzlichen Schutz des Berufs (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 GG) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, die gewerbliche Betätigung eines Internet-Anbieters und die Nutzung einer Internet-Domain soweit zu beschränken, dass pornografische Internetangebote nicht allgemein, sondern allein Erwachsenen zugänglich gemacht werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 20 ZD 2/09

    Eingriff in die Rechte eines Beamten durch Beschlagnahme von auf dienstlichen

    Unter den Bilddateien "erotischen Inhalts", deren Herunterladen der Antragsgegner nicht in Abrede stellt, befinden sich auch eindeutig (vgl. etwa die Bilddateien 10, 11, 38, 59 und 112 unter SH 5 Ziff. 1 in BA A) pornografische Schriften im Sinne der §§ 184 und 11 Abs. 3 StGB (vgl. zum strafrechtlichen Pornografiebegriff: BVerwG, Urt. v. 20.2. 2002 - BVerwG 6 C 13.01 -, BVerwGE 116, 5 [18 ff.] sowie zur Funktion des § 11 Abs. 3 StGB: Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 11 Rn. 78).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 5 Ss 143/03

    Lückenhafte Urteilsgründe des freisprechenden Urteils bei Pornographieangeboten

    Der PC mit Internetanschluss im häuslichen Bereich von Kindern oder Jugendlichen ist ein solcher Ort (Lenckner/Perron aaO Rdnr. 11; Tröndle/Fischer aaO; Hörnle NJW 2002, 1008, 1010 mwN; vgl. BVerwGE 116, 5, 14 = NJW 2002, 2966 zum so genannten Pay-TV).

    Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung ist allein, ob die im Grundsatz unveränderte Grenze zur Pornographie (vgl. dazu BGHSt 37, 55, 59 f; BVerwGE 116, 5, 18 f; Lenckner/Perron aaO Rdnr. 4 f mwN) überschritten war und der Angeklagte das zu vertreten hatte.

  • VG Lüneburg, 16.10.2007 - 6 B 33/07

    Beanstandung von pornographischen Internetangeboten durch eine

    Darstellungen sind dann als pornografisch einzuordnen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rücken und in ihrer Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BVerwG, Urt.v. 20.02.2002 - 6 C 13/01 - zitiert nach juris; Hertel, in: Hahn/Vesting, Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 3 Rn. 44; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 184, Rn. 5 ff.).

    Erforderlich ist, dass zwischen dem Angebot i.S. von § 4 Abs. 2 Satz 1 JMStV und dem Minderjährigen eine "effektive Barriere" ( BVerwG, Urt.v. 20.02.2002 - 6 C 13/01 - zitiert nach juris) geschaltet ist.

    Systeme, welche die Altersüberprüfung allein anhand einer anonymen Überprüfung der Personalausweis-Nummer vornehmen, werden vor diesem Hintergrund nicht als ausreichend angesehen ( BVerwG, Urt.v. 20.02.2002 - 6 C 13/01; vgl. auch VG München, Beschl.v. 31.01.2007 - M 17 S 07 144 - OLG Hamburg, Beschl.v. 04.10.2005 - 3 U 195/04; LG München, Urt.v. 18.08.2005 - 17 HK O 7548/05 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Hartstein u.a, JMStV, Stand: Mai 2007, § 4 JMStV Rn. 64 ff.).

  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Richtigerweise ist aber als "Ort, an dem zugänglich gemacht wird" , auch der Herkunftsort der Datei mit unmittelbarem Zugriff des Internetbetriebes zu verstehen (so i.E. Schönke-Schröder-Lenckner/Perron, § 184 Rdnr. 15), weil diese Interpretation dem Schutzzweck der Vorschrift und den technischen Gegebenheiten Rechnung trägt: Insbesondere im Vergleich zu Rundfunksendungen - bei denen anerkannt ist, dass die bloße Ausstrahlung ausreichend ist (vgl. u.a. BVerwG, NJW 2002, 2966 [BVerwG 20.02.2002 - 6 C 13/01] bis 2972) - erscheint es als Wertungswiderspruch und im übrigen zufällig und nicht verlässlich eingrenzbar, wollte man den Berechtigten hinsichtlich des einzelnen Computers oder der Räume, in denen sich dieser befindet, als alleinigen Verpflichteten im Sinne der Vorschrift ansehen, den Urheber und eigentlich Verantwortlichen für das Vorhandensein und die Verfügbarkeit einer Datei aber von der Geltung der Vorschrift ausnehmen (so i. E. wohl KG Berlin, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 04.03.2005, 5 W 31/05).
  • LG Konstanz, 13.12.2012 - 5 Ns 44 Js 2826/11
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

  • VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer unverschlüsselten Ausstrahlung von

  • VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02

    Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 694/09

    Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung behördlicher Maßnahmen

  • VG München, 12.10.2017 - M 17 K 15.5610

    Medienaufsichtliche Beanstandung einer Erotik-Talkshow

  • BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01

    Vibratoren

  • VG Berlin, 20.02.2018 - 27 L 546.17

    Medienaufsichtsrechtliche Anordnungen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen

  • VG Karlsruhe, 25.07.2012 - 5 K 3496/10

    Haftung eines Domaininhabers für den Inhalt verlinkter pornografischer Seiten

  • VG Cottbus, 15.10.2020 - 8 K 2831/17

    Jugendschutzrecht

  • VG München, 31.01.2007 - M 17 S 07.144

    Unzulänglichkeit des Jugendschutz-AVS "bereits18.de"

  • BVerwG, 13.07.2023 - 1 WRB 2.22

    Erfolgreiche Rechtsbeschwerde einer Vertrauensperson

  • VG München, 19.09.2002 - M 17 K 99.3449

    Ausstrahlung pornographischer Sendungen im Near-Video-on-Demand-Verfahren

  • BVerwG, 03.07.2003 - 6 B 29.03

    Kontrollierte Abgabe jugendgefährdender Videos durch technische

  • KG, 04.03.2005 - 5 W 31/05

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Pornographisches Angebot ohne hinreichendes

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 10.599

    Auflagen; Glücksspiel; Minderjährigenschutz; Altersverifikation; Einsichtsrechte

  • VG Regensburg, 28.01.2010 - RO 5 K 08.2047

    Nebenbestimmungen; Auflagen; Minderjährigen- und Jugendschutz;

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