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   BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61   

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BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61 (https://dejure.org/1962,389)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1962 - VI C 144.61 (https://dejure.org/1962,389)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1962 - VI C 144.61 (https://dejure.org/1962,389)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1963, 552
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Im Gegenteil entsprach es der Fürsorgepflicht, eine nach Überzeugung des Dienstherrn unvermeidliche Entlassung nicht hinauszuschieben, sondern dem Kläger so früh wie möglich die erforderliche berufliche Umstellung zu ermöglichen (vgl. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [141]).

    Der Verwaltungsrichter hat aber, wie das Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe durch die Dienstbehörden bereits dargelegt hat (vgl. u.a. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] und Urteil vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -), nur zu prüfen, ob die Dienstbehörde den anzuwendenden Begriff der mangelnden Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat.

    Zur Bewährung eines Beamten gehört aber die ordnungsmäßige Dienstverrichtung auch unter schwierigen äußeren und inneren Umständen, wie sie jederzeit eintreten können (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [142]).

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Ebensowenig könne im Verwaltungsstreitverfahren nachgeprüft werden, ob die festgestellten Mängel den Kläger für die Übernahme auf Lebenszeit ungeeignet erscheinen ließen (so auch BVerwGE 10, 75).

    Frei von Rechtsfehlern ist ferner die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die einen Widerruf rechtfertigenden Ermessensgründe nicht deshalb eingeschränkt sind, weil der Kläger schon nahezu drei Jahre im Beamtenverhältnis auf Widerruf stand (vgl. BVerwGE 10, 75 [78] zu der dem § 61 LBG entsprechenden Vorschrift des § 61 DBG).

    Dem anwaltlich vertretenen Kläger mußte nach der zur Zeit der Entscheidung des Berufungsgerichts veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung von Widerrufsbeamten (BVerwGE 10, 75 [79] und 10, 213 [215]) klar sein, daß eine ungünstige, dienstliche Beurteilung ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten sei und daß der Nachprüfung des Gerichts enge Grenzen gesetzt seien.

  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten, der sich für ein bestimmtes Amt bewähren soll, ist schon der berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die fachliche oder persönliche Eignung für das Amt erlangen wird, in dem eine Anstellung auf Lebenszeit in Betracht kommt (BVerwGE 10, 213 [215]).

    Dem anwaltlich vertretenen Kläger mußte nach der zur Zeit der Entscheidung des Berufungsgerichts veröffentlichten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Entlassung von Widerrufsbeamten (BVerwGE 10, 75 [79] und 10, 213 [215]) klar sein, daß eine ungünstige, dienstliche Beurteilung ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten sei und daß der Nachprüfung des Gerichts enge Grenzen gesetzt seien.

  • BVerwG, 08.02.1961 - VI C 55.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Die Rechtslage ist im Zivilprozeß und im Verwaltungsrechtsstreit (vgl. dazu auch Urteil vom 8. Februar 1961 - BVerwG VI C 55.59 -) anders als in den in § 62 StPO aufgeführten Strafverfahren; dort ist die Begründung der Ablehnung, warum eine Vereidigung unterbleibt, in § 64 StPO ausdrücklich vorgeschrieben.
  • BGH, 07.02.1957 - 4 StR 453/56
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Selbst wenn aber hier der aus § 64 StPO entwickelten strengeren Auffassung (BGHSt 10, 109 und 14, 374 [376]) gefolgt würde, so läge im vorliegenden Rechtsstreit einer der Fälle vor, in denen die Sachlage so eindeutig war, daß die Parteien ohne weiteres erkennen konnten, von welcher der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablehnung das Gericht ausging, so daß die Begründung der Ablehnung durch den Hinweis auf die Gesetzesvorschrift ersetzt wird (BGHSt 10, 109 [113]).
  • BGH, 15.06.1960 - 4 StR 20/60
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Selbst wenn aber hier der aus § 64 StPO entwickelten strengeren Auffassung (BGHSt 10, 109 und 14, 374 [376]) gefolgt würde, so läge im vorliegenden Rechtsstreit einer der Fälle vor, in denen die Sachlage so eindeutig war, daß die Parteien ohne weiteres erkennen konnten, von welcher der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ablehnung das Gericht ausging, so daß die Begründung der Ablehnung durch den Hinweis auf die Gesetzesvorschrift ersetzt wird (BGHSt 10, 109 [113]).
  • BVerwG, 12.05.1961 - I C 129.60

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fehlendem Hinweis des Gerichts auf eine

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Eines zusätzlichen Hinweises des Gerichts in rechtlicher Beziehung hätte es unter diesen Umständen nur bedurft, wenn das Gericht von einer festen Rechtsprechung oder einer zuvor zu erkennen gegebenen Rechtsauffassung hätte abweichen wollen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959 S. 2227] und vom 12. Mai 1961 - BVerwG I C 129.60 - [NJW 1961 S. 1549]).
  • BVerwG, 26.09.1958 - IV C 14.57
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Wenn das Berufungsgericht die Beweislast insoweit beim Kläger gesehen habe, so sei es verpflichtet gewesen, ihn darauf hinzuweisen, daß aus seinem Verhalten für ihn nachteilige Schlüsse gezogen werden könnten, und ihm Gelegenheit zu geben, seinen Sachvortrag zu ergänzen (BVerwGE 8, 29).
  • BVerwG, 27.07.1959 - IV C 47.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Eines zusätzlichen Hinweises des Gerichts in rechtlicher Beziehung hätte es unter diesen Umständen nur bedurft, wenn das Gericht von einer festen Rechtsprechung oder einer zuvor zu erkennen gegebenen Rechtsauffassung hätte abweichen wollen (vgl. Urteile vom 27. Juli 1959 - BVerwG IV C 47.59 - [NJW 1959 S. 2227] und vom 12. Mai 1961 - BVerwG I C 129.60 - [NJW 1961 S. 1549]).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 49.59
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - VI C 144.61
    Der Verwaltungsrichter hat aber, wie das Bundesverwaltungsgericht für die Beurteilung der Eignung eines Beamten auf Probe durch die Dienstbehörden bereits dargelegt hat (vgl. u.a. BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] und Urteil vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 -), nur zu prüfen, ob die Dienstbehörde den anzuwendenden Begriff der mangelnden Eignung und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Hat der Dienstherr auch in dem Verwaltungsverfahren allgemein gehaltene Werturteile nicht oder nicht ausreichend erläutert, so bestehen grundsätzlich keine Bedenken, daß er dies noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholt (vgl. Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG 6 C 144.61 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6]; Beschluß vom 11. April 1975 - BVerwG 6 B 73.74 -).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bisher nur die Auffassung bestätigt, daß gegen dienstliche Beurteilungen gerichtlicher Rechtsschutz bestehe, nicht dagegen auch die Auffassung, daß dies deshalb der Fall sei, weil dienstliche Beurteilungen anfechtbare Verwaltungsakte seien (vgl. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6], vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 146.62 - [BVerwGE 21, 127, 129 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]] und vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 94.63 - [Buchholz BVerwG 232, § 8 BBG Nr. 3; ZBR 1967 S. 147]).

    Daß aber stattdessen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung - weil diese nicht in die mit der Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts verbundene Bestandskraft erwächst - auch inzidenter als Vortrage gerichtlich geprüft werden kann, kommt im Ergebnis bereits in den Gründen des erwähnten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - zum Ausdruck.

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Daher bestehen, wenn der Dienstherr sein Werturteil im Verwaltungsverfahren nicht oder nicht ausreichend konkretisiert und erläutert hat, grundsätzlich keine Bedenken, daß er dies noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholt (vgl. Urteil des Senatsvom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - [a.a.O.] sowie Urteil des 6. Senatsvom 7. November 1962 - BVerwG 6 C 144.61 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6]).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Für solche Werturteile hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung eine der gesetzlichen Regelung immanente (BVerwGE 15, 39 [40]) Beurteilungsermächtigung der wertenden Behörde mit der Folge angenommen, daß die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit sich darauf zu beschränken hat, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 5, 153 [162]; 8, 192 [195]; 8, 272 [273]; 11, 139 [140]; 11, 165 [167]; 12, 359 [363]; 15, 39 [40]; ferner BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - [Buchholz BVerwG 237.90, § 43 LBG/SH Nr. 1], vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 49.59 - [Buchholz BVerwG 237.1, Art. 63 BayBG 1946 Nr. 1], vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6] undvom 22. April 1963 - BVerwG VI C 55.61 - [Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungswesen Nr. 18]).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Daß der Ermessensspielraum für die Entscheidung des Dienstherrn über die Entlassung eines Beamten auf Widerruf nicht durch den Umstand mehrjähriger Beschäftigung des Beamten eingeschränkt wird, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 10, 75 [78]; ebenso Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6]).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 4.78

    Anfechtung der dienstlichen Beurteilung eines Beamten - Umfang der

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Rechtsprechung im Urteil vom 21. März 1969 - BVerwG 6 C 114.65 - (Buchholz 237.1 Art. 12 BayBG 60 Nr. 1) angeschlossen und ausgeführt, daß die vorgesetzte Dienstbehörde in Wahrnehmung ihrer in § 23 LBV geregelten Befugnisse ermächtigt ist, den Beamten ohne rechtliche Bindung an die Beurteilung des unmittelbaren Dienstvorgesetzten selbständig dienstlich zu beurteilen (vgl. ferner Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG 6 C 144.61 - und Beschluß vom 2. Januar 1979 - BVerwG 2 B 21.78 - vgl. ferner auch § 49 Abs. 2 der Bayerischen Laufbahnverordnung in der Fassung vom 1. Februar 1978 [GVBl. S. 39]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 1 A 4240/03

    Mitwirkung von Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe am

    vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43, vom 7. November 1962 - 6 C 144.61 -, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6, Beschluss vom 5. November 1985 - 1 WB 20.85 -, NZWehrr 1986, 130 (Leitsätze) und juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9. September 2004 - 1 Q 53/04 -, juris, die ebenfalls keine besonderen Anforderungen an die Würdigung der Aussagen von am Beurteilungsverfahren beteiligten Zeugen stellen.
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98

    Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen;

    Eine generelle Pflicht zur Begründung der richterlichen Ermessensentscheidung - wie im Strafverfahren nach § 64 StPO - ist nach § 98 VwGO, § 391 ZPO nicht vorgesehen (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 7. November 1962 - VI C 144.61 - Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6).
  • BVerwG, 11.04.1975 - VI B 73.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufstellung von

    Das Berufungsgericht weicht in seiner Rechtsauffassung - nur darauf kommt es an (vgl. den letztgenannten Beschluß vom 17. Januar 1975 mit weiteren Nachweisen) - in dem von der Beschwerde angeführten Punkt nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - (Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 6 = DÖD 1963, 53 = RiA 1963, 141) ab.

    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1962 (a.a.O.) geht eindeutig aus, daß es dem Erfordernis der Nachprüfbarkeit des der Beurteilung zugrundegelegten Sachverhalts genügt, wenn die Tatsachen, die der dienstlichen Beurteilung zugrunde liegen, im Verwaltungsstreitverfahren dargelegt werden.

  • BVerwG, 11.11.1965 - VI C 87.63

    Rechtsmittel

    In der Sache selbst ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Recht davon ausgegangen, daß die Entlassung eines Beamten auf Widerruf wie des Klägers nach § 61 des Beamtengesetzes von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 28. April 1951 (GVBl. S. 114), wonach ein Beamter auf Widerruf jederzeit entlassen werden kann, im Ermessen der Behörde steht, also aus jedem nicht willkürlichen Grund zulässig ist - vgl. u. a. Urteile vom 17. Dezember 1959 (BVerwGE 10, 75 [79]), vom 10. März 1960 (BVerwGE 10, 213 [215]), vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6 = RiA 1963 S. 141) undBeschluß vom 14. Oktober 1965 - BVerwG VI C 35.65 -.

    Ein sachlicher Grund für die Entlassung eines Widerrufsbeamten ist schon der berechtigte Zweifel der Entlassungsbehörde, ob der Beamte die persönliche oder fachliche Eignung für das Amt besitzt, in dem eine Anstellung auf Lebenszeit in Betracht kommt(Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG VI C 144.61 -).

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 13.85

    Beamtenrecht - Beurteilung - Lehrer - Unterrichtsbesichtigung

  • BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64

    Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch -

  • BVerwG, 28.05.1980 - 2 B 22.80

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung -

  • BVerwG, 07.08.1967 - VI C 10.67

    Anspruch auf Einweisung in die Stelle einer Direktorin nach der Besoldungsgruppe

  • BVerwG, 28.01.1980 - 2 B 70.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 08.04.1963 - VI C 37.63

    Rechtsmittel

  • BDH, 09.12.1963 - I D 8/63

    Umfang der Anschuldigungsschrift bei einer Ehrverletzung durch Einreichung einer

  • BVerwG, 09.01.1978 - 2 B 16.77

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BVerwG, 28.02.1990 - 7 B 29.90
  • OVG Saarland, 16.06.1965 - III R 25/63

    Vorzeitige Versetzung einer als Lehrerin tätigen Beamtin in den Ruhestand wegen

  • BVerwG, 11.12.1967 - VI B 9.67

    Entlassung eines Widerrufsbeamten aus disziplinarrechtlich erheblichen Gründen

  • BVerwG, 12.06.1964 - VI C 167.61
  • BVerwG, 07.02.1963 - VI C 179.62
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1967 - IV 215/67
  • VG Hannover, 14.03.2011 - 13 A 3145/10

    Belegung einer Tatsachengrundlage für eine dienstliche Beurteilung eines

  • VG Hannover, 07.02.2011 - 13 A 3337/10

    Beurteilung; Größe; Prüfungsrahmen; Vergleichsgruppe; Widerspruchsverfahren

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1964 - VI C 144.61   

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https://dejure.org/1964,1942
BVerwG, 21.10.1964 - VI C 144.61 (https://dejure.org/1964,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1964 - VI C 144.61 (https://dejure.org/1964,1942)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1964 - VI C 144.61 (https://dejure.org/1964,1942)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 27.05.1975 - II A 4.72

    Rechtsmittel

    In Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO (Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 144.61 -) sind der Klägerin auch die Kosten des durch die Entscheidung zur Hauptsache erledigten Antrags, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs vom 5. Juni 1972 wiederherzustellen, aufzuerlegen.
  • BVerwG, 28.01.1965 - II C 90.64

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge

    In Anwendung des § 161 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Oktober 1960 - BVerwG VI C 144.61 -) sind dem Kläger auch die Kosten des durch die rechtskräftige Entscheidung zur Hauptsache erledigten Antrags, die Vollziehung der Entlassungsverfügung zum Teil auszusetzen, aufzuerlegen.
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